Eine Vorschuß-Rechnung vor dem Wochenende

Es ist in unserer Branche üblich, den Mandanten vor Aufnahme der Tätigkeit um die Hereingabe eines Vorschusses auf die voraussichtlichen Kosten zu bitten. Insoweit scheinen sich Strafverteidiger und Insolvenzverwalter nicht zu unterscheiden.

Allerdings sehen meine Vorschußrechnung inhaltlich ein wenig anders aus als die des Herr Frege:

Der Insolvenzverwalter für das Deutschland-Geschäft der Investmentbank Lehman Brothers, Michael Frege, hat 45,3 Millionen Euro als Honorar-Vorschuss erhalten.

Ich bin ein wenig nachdenklich geworden, als ich den Artikel im Manager Magazin gelesen habe.

Dieser Beitrag wurde unter Rechtsanwälte veröffentlicht.

16 Antworten auf Eine Vorschuß-Rechnung vor dem Wochenende

  1. 1
    PH says:

    Die Rechnung vom Verwalter Görg bei Karstadt/Arcandor war auch sehr interessant :) Mit der Beauftragung der eigenen Kanzlei war die Rechnung im Ergebnis noch höher. Aber es war eine Endabrechnung.

  2. 2
    Jens says:

    Wenn Sie den Artikel genau gelesen hätten, wäre Ihnen nicht entgangen, dass der Insolvenzverwalter – anders als Sie – die Hand nicht schon aufhält, bevor er das erste Mal „piep“ gesagt hat, sondern erst, nachdem er (und sein 20-Mann-Team) bereits zweieinhalb Jahre lang tätig geworden ist.

      Frege hat auch eine etwas andere Klientel bzw. Finanzierungsquelle als ein Strafverteidiger.

      Wenn Sie erwarten, daß Ihr Verteidiger seine Rechnung erst nach Rechtskraft Ihrer Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe liquidiert und sie Ihnen in die Haftanstalt schickt, dann haben Sie genau diesen Aufenthalt dort auch verdient. crh

  3. 3
    fernetpunker says:

    Wann Stefan Raab seine 185 Mio. ausgezahlt bekommt, ist nicht bekannt: http://www.manager-magazin.de/finanzen/artikel/0,2828,756845,00.html

  4. 4
    Scharnold WARZENEGGER says:

    Wo ist das Problem? Anwälte rechnen für gewöhnlich nach Streitwert ab. Da kann ein einfacher Brief schon mal 4-stellig kosten. (Angeblich sollen damit billige Fälle quer subventioniert werden…)

      1. Strafverteidiger rechnen nicht nach Streitwert ab, RVG VV Teil 4
      2. Zivilrechtler werden nicht nach Menge bezahlt, sondern Umfang, Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers sowie das Haftungsrisiko des Rechtsanwalts werden bei der Bemessung der Vergütung (§ 14 RVG).
      Das Problem liegt darin, daß Sie nicht wissen, wovon Sie schreiben. crh

  5. 5
    RA Kernbach says:

    @ Jens :

    Für gewöhnlich schreiben Strafverteidiger Ihre Vorschussrechnung auch erst nach einem ersten Gespräch. Jedenfalls halte ich das so und auch eine hohe Zahl befreundeter Kollegen.

    Und leider werden auch diese Rechnungen nicht immer ausgeglichen.

  6. 6
    Kommentator says:

    @Jens (16:56 Uhr):
    Ich will weder Herrn Hoenig verteidigen noch Sie „angreifen“ – aber als Normalarbeitnehmer (Jahreseinkommen etwas über 30K brutto) mit Hang zur Tabellenkalkulation frage ich mich (oder Sie oder wen auch immer):
    Was und wieviel deckt ein „Vorschuss“ ab?

    Die von Ihnen zitierten Angaben tabellenkalkulierte ich wie folgt:
    Vorschußhöhe / Anzahl der beteiligten „Mann“ (Ihre Formulierung… Meine Deutung: 20 + Frege) / Aufwandsjahre / 12 Monate pro Aufwandsjahr = mein Ergebnis: Pro „Mannmonat“ wurde ein Vorschuss von 71.904,76 € gezahlt.
    (Ich bitte ggf. um Korrektur.)

    72.000 Euro. Als „Vorschuss“. Pro „Mann“, pro Monat.

    72.000 Euro. Pro Monat. Das ist oder wirkt… krass.

    Was machen oder können diese „Mann“?

  7. 7
    mad twatter says:

    Wenn das nicht Ihr Argument war, Herr Hoenig, dann verstehe auch ich den Sinn des Posts nicht. Was wollten Sie sagen?

    p.s. Seit wann lesen Sie denn die Feindpresse? ;-)

  8. 8
    luDa says:

    Das dürfte für die Komplexität des Verfahrens auch nur ein Vorschuss sein. Ferner ist die Vergütung nach der InsVV der Sache nach ein Erfolgshonorar für die Massemehrung und sollte doch eigentlich grade dem Gerichtskeitsgefühl des Bürgers entsprechen.

    So sehen die Vergütungen für das gleiche Verfahren in den USA aus:
    http://www.welt.de/finanzen/article10398650/Insolvenz-Anwaelte-kassieren-mehr-als-eine-Milliarde.html

  9. 9
    Kommentator says:

    Ach so, jetzt verstehe ich: Herr Hoenig hatte nachgedacht, ob er das Metier wecheln sollte, nicht, ob solche Summen bei Betrachtung aus einer „normalen“ Perspektive – abseits aller gebührenrechtlichen Korrektheit – wie ein krasses Mißverhältnis wirken könnten.

    Anwälte… Da denkt man, da könnte einer bodenständig-sympathisch sein, und wird solide auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt ;)

  10. 10
    Kel says:

    Bei solchen Mengen leichtverdientes Geld haette ich damals auch Jura studieren sollen. Aber ich habe mich leider fuer einen produktiven Beruf entschieden. :(

  11. 11
    Tourix says:

    @ Kel
    Sie sind vermutlich Angestellter und erhalten jeden Monat in schönster regelmäßigkeit ihren Lohn.
    Ihr Arbeitgeber aber nicht !
    Bei Arbeitgeber (und Selbstständige) ist es so, dass das Geld sehr unregelmäßig hereinkommt. An manchen Monaten muss sogar das Angesprate benutz werden, oder Kredit aufgenommen werden, um die Angestellte und Lieferanten zu bezahlen.
    Ähnlich ist es auch bei den Produkten. Bei manchen verdient man kaum etwas, bei einigen wenigen Produkten, verdient man dafür mal richtig gut. Da man für Auslastung sorgen muss, kann es sogar sein, dass man Arbeit annimmt, bei der man draufzahlt.

    Wenn jetzt ein Selbstständiger einen Auftrag bekommen hat, bei dem er richtig gut verdienen kann, dann gönne ich es ihm und zeige nicht geifernd vor Neid mit dem nackten Finger auf ihn.

  12. 12
    Laternenparker says:

    Ich danke dem Herrn, dass dieser Mann nicht Richter in Verkehrssachen geworden ist, sondern sich anderweitig betätigt.

  13. 13
    Hans says:

    @Tourix: Sie haben ja nicht ganz unrecht, aber wir reden hier von Summen bei denen – wenn sie denn gleichverteilt würden – wahrscheinlich keiner der Beteiligten jemals wieder arbeiten müsste. Selbst wenns nicht ganz so krass ist, dann besteht hier doch trotzem ein krasses Missverhältnis.

  14. 14
    BV says:

    Der Insolvenzverwalter rechnet ja auch nicht nach dem RVG ab, sondern nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung. Die Höhe der Vergütung ist abhängig von der vorhandenen Insolvenzmasse und ist damit ein klein wenig vergleichbar mit der streitwertabhängigen Vergütung nach dem RVG (auch wenn die konkreten Berechnungen ganz andere sind). Im Übrigen führen Insolvenzverwalter – wie auch nach Streitwert abrechnende Anwälte – auch Verfahren mit geringer Masse, die dann nicht kostendeckend sind. Wenn man sich nur auf ungewöhnliche hohe Abrechnungen stürzt, die ein Verwalter vielleicht alle zehn Jahre mal stellen kann, ist die Betrachtungsweise etwas sehr einseitig.

  15. 15
    Scharnold Warzenegger says:

    crh: Schön, daß Sie mir Unkenntnis attestieren. Aber diese Unkenntnis erlaubt mir einen Blick, der Ihnen inzwischen wohl völlig abgeht.

    Der Unsinn mit den Abmahnanwälten ist doch nur darauf zurück zu führen, daß man sich mit einfachen Briefen massig die Tasche voll machen kann.

    Und wenn Sie schreiben, daß sich das Honorar auch nach den Einkommensverhältnissen des Mandanten richtet, dann mag das richtig sein. Aber es ist einfach nur Willkür, denn es bedeutet: „man holt soviel, wie man kriegen kann“.

    Anwälte rechnen zumeist nach Streitwert ab. Und da kostet der erste Brief an die Gegenseite regelmäßig gleich 4-stellig. Mir kann doch keiner erzählen, daß das im richtigen Verhältnis zur aufgebrachten Arbeit (ca. 1-2 Stunden) steht. Wie gesagt: formal mag das in Ordnung sein und als Anwalt würde ich mir wahrscheinlich auch einbilden, daß das noch viel zu wenig ist. Aber erklären Sie das mal jemandem, der 10-15 Euro die Stunde brutto hat. Dem ist doch völlig wurscht, nach welchen Regeln ein Anwalt abrechnet. Der sieht nur, daß er beim Streit – z.B. mit dem Autohändler – erstmal einen Tausender zuzüglich Steuer (ca. 70& seines Nettomonatslohns, hallo!) auf den Tisch legen soll.

    Mag sein, daß Strafverteidiger nach Aufwand abrechnen. Bei den anderen Anwälten ist es aber gerade nicht so.

    Und um eines klarzustellen: Mißgunst ist mir (mit einem Einkommen von WEIT 6-stellig) völlig fremd. Im Gegenteil – wer viel leistet muß auch sehr gut verdienen. Nur werden Anwälte gerade nicht nach Leistung bezahlt. schlechte Anwälte kosten genauso viel wie gute Anwälte.

  16. 16
    BV says:

    Anwälte rechnen zumeist nach Streitwert ab. Und da kostet der erste Brief an die Gegenseite regelmäßig gleich 4-stellig.

    Dafür müsste der Streitwert immerhin 19.000 EUR übersteigen, was wohl nicht der Standardfall desjenigen ist, der 10 bis 15 EUR brutto die Stunde verdient.

    Abgesehen bekommt dieser Vergleichsarbeitnehmer seine 10 bis 15 EUR für jede einzelne Stunde, die er arbeitet. Der Anwalt braucht erst einmal einen Mandanten, die entsprechende Fälle mit entsprechenden Streitwerten mitbringen (s.u.). Im Übrigen muss der Arbeitnehmer von seinen 10 bis 15 EUR auch nicht seine Kanzlei (Miete, Mitarbeiter, Materialien usw.) finanzieren.

    Mir kann doch keiner erzählen, daß das im richtigen Verhältnis zur aufgebrachten Arbeit (ca. 1-2 Stunden) steht.

    Das ist ja das witzige an einer Mischkalkulation: sie ist nicht in jedem Einzelfall angemessen. Was ist z.B. mit dem Fall, in dem der Anwalt nur 200 EUR abrechnen kann, aber sich viele Stunden mit der Sache beschäftigen muss?