Wenn Verteidiger die Auskunft bekommen möchten, zahlt der Mandant. Wenn Ermittler die Auskunft bekommen möchten, gibt’s die Auskunft kostenlos.
Der Verteidiger wartet im Zweifel also besser bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens, stellt im Termin einen entsprechenden Beweisantrag, der dann zur Unterbrechung oder gar zur Aussetzung der Verhandlung führt und der Mandant freut sich über die trickreiche Kostenersparnis. 8-)
und bezahlt mit Freuden die zusätzlichen Terminsgebühren.
Drei Mark Fünfzig gespart, dafür gibt’s ’ne weitere Terminsgebühr, die wohl nicht unter der Mittelgebühr bleibt.
Die Frage ist doch, wer letztlich die Kosten des Verfahrens nebst notwendiger Auslagen des Angenagten trägt. ;-)
Und wer für umme mal eben so nachsehen will:
http://weatherspark.com/
Suche nach Postleitzahl möglich. Der Abstand der Wetterstation zu dem Angegebenen Ort wird angegeben.