Die Bande soll per Phishing an die Kontodaten gelangt sein. Sie haben E-Mails verschickt, in denen etwa Bankkunden aufgefordert werden, ihre Kontonummern und Passwörter einzugeben.
Quelle: Heise
Ich bin nicht davon ausgegangen, daß diese Masche wirklich funktioniert.
Ja, die Nachrichtenlage ist in der Tat zumindest widersprüchlich.
Oh ja, sie funktioniert. Ich hatte schon Fälle, in denen Leute (nahezu durch die Bank übrigens Akademiker) ihre PIN und 30 TANs brav in eine Maske eingegeben haben, und nach einer „Fehlermeldung“ dann gleich noch mal 20 TANs nachgereicht haben.
(Aber, um einen geschätzten Vorsitzenden zu zitieren: Auch leichtsinnige Menschen darf man nicht einfach so betrügen.)
Also, wer darauf nun noch reinfällt, dem ist nun wirklich nicht mehr zu helfen.
Der Trottelschutz deutscher Gerichte kann ja nun nicht alles abdecken. Hier sollte man den Personen die Nutzung von Online-Zugängen wegen persönlicher geistiger Unfähigkeiten untersagen.
Zu Jan (Kommentar 3): Wenn Du diesen Personen „persönliche geistige Unfähigkeiten“ attributierst, sollten diese dann nicht besonders schutzwürdig sein?
Wer niemals ein „Trottel“ ist, wie Du es bezeichnest, braucht keinen Schutz durch den Betrugstatbestand.