Freiheit für zu Guttenberg

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) wird in der Plagiatsaffäre um Karl-Theodor zu Guttenberg keinen Strafantrag stellen.

«Der Bundestagspräsident hat den Ältestenrat in seiner letzten Sitzung davon unterrichtet, dass dafür keine Notwendigkeit besteht», sagte Lammerts Sprecher Guido Heinen dem Berliner «Tagesspiegel». Eine nähere Begründung dafür gab es nicht.

berichtet die Berliner Zeitung.

Tja, wo kein Kläger, da kein Richter. Glück gehabt.

Trotzdem: Schade, ich hätte ihn gern verteidigt. ;-)

Dieser Beitrag wurde unter Politisches veröffentlicht.

14 Antworten auf Freiheit für zu Guttenberg

  1. 1
    Michael says:

    Soviel Glück wird er dann doch nicht haben. Gestern ging ja durch die Presse, das zumindest einer derjenigen, bei den zu Guttenberg geklaut hat, Strafanzeige stellen wird.

  2. 2
    Burschel says:

    ja, wirklich schade.
    Auf Ihre Verteidigungsstrategie wäre ich gespannt gewesen.
    Wo sie nun nicht mandatiert sind, könnten Sie sie uns eigentlich verraten.

      Das Spielfeld zwischen den beiden Toren „Freispruch“ im Süden und „Verurteilung“ im Norden ist ca. 105 Meter lang. Da kann sich ein Verteidiger gut drauf austoben. crh
  3. 3
    RA JM says:

    „Wo kein Kläger, da kein Richter“? anscheinend doch.

      Plagiatsopfer

      Mir kommen die Tränen! crh

    Also, wait + see, lieber Carsten! (So einen willst Du verteidigen?) ;-)

      Hey, ich verteidige sogar Rechtsanwälte! ;-) crh
  4. 4
    Lars says:

    Was? Der BTPräs hat die Dokumente für den wissenschaftlichen Dienst selber geschrieben?
    Weil – das Urheberrecht ist ein unveräußerliches persönliches Recht, damit wären nur die Autoren Antragsberechtigt. Oder verstehe ich da was falsch?

  5. 5
    luDa says:

    Ich denke hier könnte man gut mit der Herkunft argumentieren, als Adeliger ist er es einfach von klein auf an gewöhnt, als Raubritter durch die Lande zu streifen und das Ergebnis fremder Arbeit für sich zu beanspruchen. Daraus ergibt sich im vorliegen Fall eine gravierende Einschränkung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ….

  6. 6
    Psychoente says:

    siehe auch Wikipedia: „Da die Guttenberger als Helfer des Raubritters Hans Thomas von Absberg auftraten, zerstörte der Schwäbische Bund 1523 die Burgen Alt- und Neuguttenberg, die Wandereisen-Holzschnitte von 1523 dokumentieren die Zerstörung…“

  7. 7
    Felix aus Frankfurt says:

    Schade.

    Damit vertut der Bundestagspräsident eine große Chance: Nämlich zu zeigen, dass auch Politiker und Minister sich vor Gericht zu verantworten haben, wenn sie gegen Gesetze verstossen haben (könnten).

    So ist das Signal: „Hey, hat er halt Steuergelder verschwendet bzw. für sich PERSÖNLICH verwendet. Na und? Ist doch eienr von uns!“

    Langsam gehen einem die Argumente aus, wenn man mit Leuten redet, die sich von der Politik angewidert abwenden. Ich selber bin kurz davor.

  8. 8
    R24 says:

    Gabs da nicht noch einen anderen Begriff? Strafvereitlung oder so? Müßte nun nicht gegen Herrn Lammert ermittelt werden?
    :-)

  9. 9
    Susanne says:

    Seit wann setzt ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der unlauteren Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen für private Zwecke einen Strafantrag voraus? Hier steht der Verdacht im Raum, daß ein Abgeordneter widerrechtlich den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages für seine privaten Zwecke genutzt und so eigenen Vermögens- und Arbeitseinsatz erspart hat.

    Bitte rufen Sie die infrage kommenden Straftatbestände jetzt!

  10. 10
    Tourix says:

    Wurde eigentlich schon geprüft, von wem die Plagiatsopfer abgeschrieben haben ?

  11. 11
    Ö-Buff says:

    Na, so ne Schutzschrift ist doch schnell zusammengegugelt. :D

  12. 12
    fernetpunker says:

    „Der Bundestag ist als Rechteinhaber der Ausarbeitungen seines Wissenschaftlichen Dienstes berechtigt, bei möglichen Urheberrechtsverstößen einen Strafantrag zu stellen.“

    http://nachrichten.t-online.de/guttenberg-fuer-veroeffentlichung-der-untersuchungsergebnisse-/id_45734660/index

  13. 13
    doppelfish says:

    Ö-Buff: Ja, aber bitte mit Quellenangaben. Und, wenn nötig, mit Einverständnis der Autoren. Sonst entsteht womöglich erneuter Verteidigungsbedarf.

    Obwohl, da wüsste ich einen, der das gern machen würde. :P

  14. 14
    Ö-Buff says:

    @doppelfish: Na, eben! ;)