Freispruch für Klaus-Rüdiger Landwosky?

Freispruch in Sachen Berliner Bankenverfahren
Beweislage mangelhaft

Nach 18 Monaten Verfahrensdauer im Prozess gegen Berliner Bankmanager, darunter Klaus-Rüdiger Landwosky, musste die Staatsanwaltschaft heute Freispruch für die Angeklagten beantragen.

Vorerst kein Vorsatz nachweisbar, berichtet Barbara Keller auf Berlin Kriminell über den heutigen Antrag der Staatsanwaltschaft.

Dieser Beitrag wurde unter Justiz veröffentlicht.

4 Antworten auf Freispruch für Klaus-Rüdiger Landwosky?

  1. 1
    schopenhauer says:

    Zweierlei Maß auch in Deutschland.

    Eurokritiker Wilhelm Hankel wurde unter Verstoss gegen geschriebenes Recht verurteilt.
    „Ansprüche gegen Aufsichtsräte waren bislang kaum durchzusetzen, da diese nach dem Aktiengesetz eigentlich nur gegenüber der Gesellschaft verantwortlich sind.“
    http://www.welt.de/welt_print/article1357727/Schadenersatz_Landgericht_verurteilt_Aufina_Aufsichtsrat.html

    „, weil er von vorneherein nicht beabsichtigt habe, die nötige Kontrolle auszuüben und konkreten Verdachtsmomenten bewusst nicht nachgegangen sei.“
    Mit dieser Begründung müßten alle Aufsichtsräte der Landesbaken verurteilt werden.

  2. 2
    egal says:

    Im Tagesspiegel stand doch, dass sie keinen Schaden nachweisen konnten (nachdem das BVerfG die konkrete Schadenssumme als Voraussetzung bei Untreue gern konkretisiert haben möchte).

  3. 3
    erei says:

    Im RBB TV sagten sie, die Staatsanwaltschaft hääte die Erstellung eines Gutachtens beantragt und das Gericht hätte das abgelehnt.
    Hauptsache bei Kachelmann bestellt das Gericht x Gutachter. Das ist ja auch wichtiger weil die Öffentlichkeit durch eine Vergewaltigung imprivaten Rahmen nicht geschädigt wird.

  4. 4
    JCL says:

    Könnte mich bitte jemand über die Bedeutung des Wortes „vorerst“ vor dem Hintergrund des sog. Strafklageverbrauchs aufklären?!