Freundliche Rechtspfleger

Noch ein Wort zu dem Rechtspfleger, der in dem Vetter-Beitrag von gestern nur am Rande erwähnt wird:

Ich stellte wie üblich den Kostenerstattungsantrag und erlebte eine  Überraschung. Der Rechtspfleger weigerte sich, mir die Anwaltsgebühren  zu erstatten, die in den beiden kleineren Verfahren angefallen waren,  bevor sie mit der großen Sache verbunden wurden.

Wenn man sich solche Kostenfestsetzungsbeschlüsse in der Praxis etwas genauer anschaut, dann findet man oft (nicht immer) irgendwo zwischen den Zeilen einen gestreckten Mittelfinger:

„Ätsch, Du Dummkopf! Haste wat vergessen, wa?! Röhregucken!“

Es gibt wenige Rechtspfleger, die in solchen Situationen sich ähnlich fair verhalten, wie der von dem Kollegen Vetter beschriebene Richter.

Eine eMail oder ein Anruf, etwa mit dem Text:

Wenn Sie den Lohn für Ihre Arbeit bekommen möchten, dann stellen Sie doch bitte schnell noch den Erstreckungsantrag; ich habe die Akte bereits auf den Weg zum Richter gegeben.

wäre doch eine nette Geste. Was spricht dagegen?

Wenn ich irgendwann mal einen Wunsch frei habe, werde ich mir freundliche Rechtspfleger wünschen. Davon gibt es nämlich viel zu wenig.

 

Dieser Beitrag wurde unter Gericht veröffentlicht.

11 Antworten auf Freundliche Rechtspfleger

  1. 1
    Moritz says:

    Rechtsberatung für Rechtsanwälte gehört nicht zum Aufgabenbereich eines Rechtspflegers.

    Außerdem überlegen Sie doch mal, wie Sie hier gerade die Mehrzahl der Rechtspfleger dargestellt haben. Weswegen sollte diese Berufsgruppe zu Ihnen überhaupt „nett“ sein? Sie reizen eher zum Gegenteil.

  2. 2
    RA SG says:

    @ Moritz – „Außerdem überlegen Sie doch mal, wie Sie hier gerade die Mehrzahl der Rechtspfleger dargestellt haben.“

    Och, dass muss man gar nicht, das tut ein guter Teil von ihnen selbst. Man lese nur die einschlägigen Foren und dortigen Ansätze und Kommentare zu anwaltlichen Kostenfestsetzungsanträgen und deren Kürzung.

    Ob es die von Ihnen angesprochene Mehrzahl ist? K.A.

  3. 3
    Andre says:

    Es gibt solche und solche Rechtspfleger. Meiner Erfahrung nach sind die meisten aber von der 1. Sorte. Für die gilt dann: RVG = RAe verdienen genug. Ein Freund von mir ist RiaLG und amüsiert bzw. ärgert sich immer über die fleißigen Rpfl. die mit Routenplanern nachprüfen, ob der RA nicht 2 km zu viel berechnet hat und dann 1,20 EUR absetzen (Hin- und Rückfahrt), dies begründen und Steuergelder in Höhe des 20-fachen für diese Aktion verbraten.

  4. 4
    Moritz says:

    @RA SG:
    Man sollte nicht von der Mehrzahl der Teilnehmer einschlägiger Forendiskussionen auf die Mehrzahl der Angehörigen einer Berufsgruppe schließen.

      Nein, es reicht schon eine 15-Jahre lange Erfahrung mit Rechtspflegern im Kostenfestsetzungsverfahren, von denen ich mir mehr als einmal so ein blödes Geschwätz anhören mußte, wie Sie weiter oben bereits kommentierten. Das ist mit Arroganz gepaarte Faulheit vor einem Neidhintergrund. crh

    @Andre:
    Olle Kamelle. Ist sicher mal vorgekommen, aber das gilt schließlich auch für die Unterschlagung von Mandantengeldern durch Rechtsanwälte.

      Das mit der Erbsenzählerei, die den Steuerzahler mehr als nur Kleingeld kostet, und mit der der rechtspflegende Erbsenzähler vermutlich seine offenkundigen Statuskomplexe versucht zu kompensieren, können Sie bei jeder Abrechnung der Aktenkopien durch den Verteidiger erleben. Das ist beliebig ohne weitere Schwierigkeiten reproduzierbar. crh
  5. 5
    fernetpunker says:

    Ich würde mal vermuten, dass es einfach Aufgabe der Rechtspfleger (Kostenbeamten) ist, akribisch und gründlich die vom RA beantragten Kosten zu prüfen. Da irgendwelche sachfremden Motive hineinzulegen halte ich für übertrieben. Das mag es geben, ändert aber nichts an der Aufgabe besagter Beamter.

  6. 6
    Moritz says:

    „so ein blödes Geschwätz“…“mit Arroganz gepaarte Faulheit“…“seine offenkundigen Statuskomplexe“…

    q.e.d.

  7. 7
    Tobias says:

    Wenn Sie sich gegenüber Rechtspflegern auch so geben wie oftmals hier im Blog… wieso sollten die freundlich sein !?

  8. 8
    Ö-Buff says:

    Hm. Ähnliche Tricks sind mir aus der anwaltlichen Praxis bekannt: Soll man als SV „Namens und im Auftrag des Mandanten Karl Immerklamm“ einen Sachverhalt begutachten, ist man auch selbst Schuld, wenn man das nicht gegen Vorkasse macht. Der „gemeine“ Anwalt stellt sich stets auf die Hinterbeine und posaunt mindestens zwischen den Zeilen „Ätsch, reingefallen, von mir bekommste nix!“. Naja, und von Karl Immerklamm natürlich auch nicht.

    So long.

  9. 9
    Das Ich says:

    Sind alle Rechtspfleger schlimm? Nein, in einem kleinen Dorf im LG Bezirk Köln sind sie nicht schlimm, sondern kriminell. Was da abgeht kann sich keiner Vorstellen. Nun sind mehrere Verfahren wegen Rechtsbeugung losgetreten und sogar ein Anzeige wegen Betruges. Das muss man sich mal vorstellen…alles unter dem Deckmantel der „richterlichen Unabhängigkeit“. Wir werden sehen…

  10. 10
    trümmer says:

    Vielleicht greift auch beim Thema Rechtspfleger / Rechtsanwalt die alte Wald rein / Wald raus Theorie

  11. 11