Fundstück: Sensibler Richter

Beim Einrichten eines neuen Arbeitsplatzes fiel mir dieses freundliche Schriftstück in die Hände.

Wer austeilt, muß auch einstecken können. Das gilt aber nur im begrenztem Umfang, wenn es sich um einen Richter handelt; die sind manchmal richtig empfindlich. Vielleicht liegt es aber auch daran, daß ein Dorfrichter es nicht gewohnt ist, wenn ein Verteidiger ihm auf Augenhöhe begegnen möchte. Oder war es der alte Ost-West-Konflikt?

 

Dieser Beitrag wurde unter Richter, Strafverteidiger veröffentlicht.

9 Antworten auf Fundstück: Sensibler Richter

  1. 1
    Burschel says:

    Was haben Sie denn gesagt?

      Nichts. Geschrieben hatte ich. Die Begründung der Rechtsbeschwerde:

      … , dass es sich bei der Erhöhung der Geldbuße um weitere 10,00 EUR um eine reine Willkürmaßnahme handelt und dass der Richter seine Entscheidungsbefugnis missbrauchte, um den Verteidiger zu maßregeln,

      (Siehe Einstellungsentscheidung der StA, 1. Seite, gelb markiert)

    Oder wissen Sie das nicht mehr?

      Dochdoch, ich kann mich auch an die wesentlichen Einzelheiten der Beweisaufnahme erinnern, in der der Richter versucht hatte, mich mich zur Rücknahme des Einspruchs zu nötigen veranlassen und ich ihm den Mittelfinger gezeigt dem fürsorglichen Rat nicht gefolgt bin. Die Veranstaltung hatte hohen Unterhaltungswert.
  2. 2
    tommes04 says:

    So etwas kriege ich nahezu täglich. Die Staatsanwaltschaft Essen schreibt mir gerne:
    „In dem Ermittlungsverfahren gegen

    Sie

    verfüge ich dies und das.“

    Jedesmal ein Brüller :-)

  3. 3
    Kampfschmuser says:

    Östlich gelegene Richter (s)t(r)icken halt etwas anders. ;)

      Das war ein Wessi, den man nach der Wende in den Osten abgeschoben hat. crh
  4. 4
    Burschel says:

    Wie wäre das eigentlich umgekehrt?
    Wenn der Richter dem Rechtsanwalt vorwirft, er nutze seine Vollmacht aus, um unsinnige Rechtsmittel einzulegen nur um Gebühren zu schinden.

      Dann bestätigt sich einmal mehr das Vorurteil, daß das Verhältnis von Richtern zu Rechtsanwälten getragen wird von Sozialneid, der in der Realität keine Stütze findet. Oder der Bußgeld-Richter offenbart, daß er (wie nicht wenig andere) schlicht keine Ahnung von Tilgungs- und Löschungsfristen im VZR hat. Oder oder oder …

    Klar, der Richter bekommt dann einen (begründeten) Befangenheitsantrag. Darf der Rechtsanwalt aber auch beleidigt sein?

      Es fällt mir gerade nicht ein, aber da war irgendwas mit ’ner Eiche und ’nem Wildtier … 8-) crh
  5. 5
    W says:

    Mich würde ja zu sehr interessieren, wo der Kollege verteidigen lässt.

      Ja, das Interesse kann ich nachvollziehen. crh
  6. 6
    rawil says:

    Die Rechtsprechung zu 185 und bzw. vs. 193 ist dermaßen umfangreich und klar, dass die Anzeige als solche schon ein Armutszeugnis darstellt. Ähm, ist das jetzt eine Beleidigung?

  7. 7
    Zwerg says:

    Mir stellen sich ja zwei Fragen.

    1. Warum enthält die Einstellungsnachricht Gründe?

    2. Wäre es in der Rechtsbeschwerde nicht auch ohne „Beleidigung“ gegangen?

  8. 8
    Gast says:

    Auch wenn es nicht strafbar ist, als Rechtsanwalt in einer Rechtsmittelschrift den Urheber der angegriffenen Entscheidung der „Willkür“ zu zeihen – grob unanständig ist es natürlich schon, überdies grob unprofessionell und für den Erfolg des Rechtsmittels völlig irrelevant. Warum Sie auf Ihre Entgleisung so stolz sind, dass Sie sie nach 7 Jahren nochmal vorzeigen müssen, ist deshalb nicht nachvollziehbar.

    (Es ist natürlich der Sache nach ein Kompliment für die Richterzunft, dass Sie denen offenbar zutrauen, Ihnen und vor allem Ihren Mandanten das nicht nachzutragen.)

  9. 9
    doppelfish says:

    Neuer Arbeitsplatz? Sind sie zur StA desertiert übergelaufen gewechselt?