Gedanken zum Sonntag

Mal angenommen, die Staatsanwaltschaft legt nicht nur – wie angekündigt – die Revision ein. Sie begründet sie auch.

Weiter angenommen, der Bundesgerichtshof hebt daraufhin das Urteil des Landgerichts Mannheim auf und verweist es an eine andere Strafkammer. Optimistisch, wie ich bin, nehme ich weiter an, daß die „neue“ Strafkammer mit diesem Verfahren nicht überfordert ist.

Und wenn sich Herr Kachelmann dann auch noch einen anderen Verteidiger sucht, könnte es doch noch was werden mit einer qualitativ hochwertigen Begründung des erneuten Freispruchs.

Denn das, was in der Kombination „SEIDLING – OLTROGGE – SCHWENN“ herausgekommen ist, hat durchaus noch reichlich Optimierungspotential.

 

Dieser Beitrag wurde unter Richter, Staatsanwaltschaft, Strafverteidiger veröffentlicht.

6 Antworten auf Gedanken zum Sonntag

  1. 1

    Ein Freispruch ist ein Freispruch ist ein Freispruch.

  2. 2
    Matthias says:

    Ich finde, es ist doch eine Wette wert, ob die Bundesanwaltschaft der Revision beitritt, oder ob es da -im Gegensatz zu den durchgeknallten in Mannheim – auch normale gibt.

  3. 3
    Tourix says:

    Auch wenn es die Leidenszeit von Kachelmann verlängert, habe ich die merkwürdige Vermutung dass es so besser ist.
    Ich erwarte ein schnelles und eindeutiges Urteil und eine versteckte, verbale „Watschn“ für die Staatsanwaltschaft und dem LG Mannheim.
    So war es ja schon bei der U-Haft von Kachelmann.

  4. 4
    klabauter says:

    Herr Hoenig, wie sieht denn Ihrer Meinung nach eine qualitativ hochwertige (mündliche) Freispruchsbegründung bei einer in dubio-Entscheidung aus ?

    Tourix:
    Wenn Sie sich auf der BGH-Homepage ein paar Urteile des auch für Mannheim zuständigen 1. Senats ansehen, in denen Freisprüche aufgehoben werden, tendiere ich eher dazu, dass die „Watschn“ recht unversteckt und dann allenfalls nicht sehr erfreulich für Herrn Kachelmann ausfällt.

  5. 5
    Dante says:

    Eine gute Urteilsbegründung ist was wert.

    Aber ist sie Ihnen auch weitere Monate Kachelmannprozess-Medien-Hype samt Alice Schwarzer, Bild-Zeitung-Niveaustangen-Limbo und Diskussionen auf Stammtischniveau wert?

    Mir nicht …

  6. 6
    Herbert says:

    Ich verstehe die Kritik des Gerichts an der Verteidigung überhaupt nicht. Wer trötet, muß damit rechnen, daß es zurücktrötet und es dadurch immer lauter wird. Das gilt gleichermaßen für Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

    Und den Anlaß zum Getröte haben in diesem Fall die Staatsanwaltschaft und die Kammer mit ihren Haftentscheidungen sowie der wenig sachdienlichen Prozeßführung gegeben. Oder: wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus. Wenn ein Verteidiger gleich zu Anfang eines Prozesses das ganze Arsenal der möglichen Anträge abfeuert, obwohl weder Gericht noch Staatsanwaltschaft dazu Anlaß gegeben haben, darf er sich auch nicht wundern, wenn er für so einen Quatsch den Kopf gewaschen bekommt. Ebenso darf das Gericht nicht mimosenhaft reagieren, wenn es mit rechtsfehlerhaften Entscheidungen dem Angeklagten derart schadet und dann vom Verteidiger kritisiert wird.