Gefilmt in der Mausefalle

Immer wieder gern gesehen sind die Mausefallen in der Stadt. Da stehen dann reichlich Polizeibeamte auf der Straße, einer von ihnen winkt mit der schwarzen Fahne roten Kelle und verordnet einen Boxenstop.

Guten Abend, allgemeine Verkehrskontrolle, Ihre Fahrzeugpapiere bitte.“ So lautet dann in der Regel die Standard-Begrüßung der Rennleitung.

Offenbar hat die Unterbrechung des Rennen nicht überall Anklang gefunden. Darauf reagierten die Veranstalter bereits 2007 mit einer Anpassung der Teilnahmebedingungen.

Aus der Sitzung des Berliner Senats am 21. August 2007, der auf Vorlage des Senators für Inneres und (Motor-?)Sport, Dr. Ehrhart Körting, beschlossen hat, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und des Berliner Datenschutzgesetzes beim Abgeordnetenhaus einzubringen:

Bei Personen- und Fahrzeugkontrollen gab es in der Vergangenheit mehrere Vorfälle mit tödlichem Ausgang für Polizeibedienstete. Zur Verbesserung der Eigensicherung wird die Polizei ermächtigt, bei Personen- und Fahrzeugkontrollen Videoaufzeichnungen zu fertigen, wenn dies in der konkreten Situation zur Abwehr einer Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist.

Quelle: Pressemitteilungen des Landes Berlin

Ist ja nicht so schlimm. Wer nichts zu verbergen hat, kann sich ja filmen und archivieren lassen.

Dieser Beitrag wurde unter Polizei veröffentlicht.

10 Antworten auf Gefilmt in der Mausefalle

  1. 1
    @vieuxrenard says:

    naive Frage: Angesichts des Erhebungzwecks müssten die Aufnahmen ja sofort nach Abschluss der Kontrolle gelöscht werden, sofern es nicht zu einem „Vorfall“ kam. Haben Sie da Erkenntnisse?

  2. 2
    Ö-Buff says:

    Werde demnächst gnadenlos zurückfilmen.

  3. 3
    Dieter says:

    Bisher bin ich ja immer unerkannt entkommen, wenn ich bei einer Verkehrskontrolle die Polizisten erschoss.
    Künftig könnte ich gefilmt werden, da lass ich das dann besser bleiben.

    In den einschlägigen Internetforen, in denen die Verkehrskontrolleurmörderszene ihre jüngsten Erlebnisse diskutiert, äußert sich ein Großteil der Teilnehmer ähnlich. Bereits jetzt ist ein deutlicher Rückgang der Teilnehmerzahlen in mindestens vier der zahllosen Diskussionsforen festzustellen.

  4. 4
    dstg says:

    Und was ist jetzt so schlimm daran?

  5. 5
    Dieter says:

    Wieviele Fälle von unaufgeklärten Verkehrskontrollpolizistenmorden wird es in Berlin, Deutschland oder auch ganz Westeuropa geben? Ich tippe auf 0. Schließlich reichts nicht, einen der kontrollierenden Polizisten zu töten – um unerkannt zu entkommen, muss man alle töten (und alle sind bei Verkehrskontrollen dann durchaus ein halbes oder ganzes Dutzend) in einer Weise, dass es sonst niemand mitbekommt.

    Welchen Vorteil bei der Aufklärung der ohnehin seltenen Verkehrskontrollpolizistenmorde bietet also die anlassunabhängige Videoüberwachung?

  6. 6
  7. 7
    Agriro says:

    Dies hat der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte bereits 2001 abgenickt:

    „… Rechtsgrundlage für den Einsatz dieses Verfahrens ist § 25 a Abs. 1 Nr. 1 POG. Danach dürfen Daten erhoben werden, wenn dies zur Abwehr konkreter Gefahren erforderlich ist. Nach Auffassung des LfD kann davon ausgegangen werden, dass jede Kontrollmaßnahme gegenüber unbekannten Personen eine besondere Gefährdung der tätig werdenden Polizeibeamten begründet. Dies ist auf tragische Weise in der letzten Zeit in verschiedenen Einzelfällen deutlich geworden. Die hier erfolgende Datenerhebung ist grundsätzlich geeignet, diese Gefährdung zu reduzieren. Sie ist auch verhältnismäßig, wenn die angesprochenen datenschutzrechtlichen Anforderungen beim Umgang mit den erhobenen Daten beachtet werden …“
    Vgl. 18. Tätigkeitsbericht 1999/2001 (dort unter Nr. 5.8):
    http://www.datenschutz.rlp.de/downloads/tb/tb18.pdf

  8. 8
    nenenene says:

    also der datenschutzbeauftrage versteht nicht den unterschied zwischen „abwehr“ und „reduzierung“ … vermutlich auch nicht zwischen „schuetzen“ und „beschmuetzen“. und jede kontrollmassnahme begruendet eine *besondere gefaehrdung*. logisch. im vergleich zum im-bett-liegen-bleiben, ja. wetier so detuschlang, da kennst dich ja schon aus, wos hier hingeht.

  9. 9
    Hans says:

    „wenn dies in der konkreten Situation zur Abwehr einer Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist.“

    Das bedeutet ja wohl, daß die Kamera erstmal auszubleiben hat und erst einzuschalten ist, wenn die Situation sich dergestalt entwickelt.

    Das wird in der Praxis sicher anders laufen, aber das kann dann ja bitte mal jemand auf dem Instanzenweg klären (lassen).

  10. 10
    Stefan says:

    Immerhin, es ist erst 10 Jahre her, das ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle sein Leben ließ. Da muss man jetzt umgehend handeln!

    Da hat sich jemand die Arbeit gemacht und alle Polizistenmorde der letzten Jahrzehnte aufgelistet:

    http://www.corsipo.de/Polizistenmorde.htm