Geschäftstüchtiger Hartzie

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, einen schweren Fall des Betrugs begangen zu haben. Nach zähen Verhandlungen in sechs Terminen vor dem Landgericht waren die Staatsanwaltschaft und das Gericht mit einer Einstellung nach § 153a StPO unter der Bedingung einverstanden, daß der Mandant bereit ist, eine Auflagenzahlung an eine gemeinnützige Organisation zu leisten.

Ich habe dem Mandanten aus verschiedenen schlagkräftigen Gründen gaaaanz dringend dazu geraten, dieses Angebot sofort anzunehmen. Zumal die Höhe der Zahlung seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht besser hätte angepaßt werden können. Und dann wurde ihm auch noch nachgelassen, die Auflage in 6 monatlichen Teilzahlungen zu erfüllen.

Der Mandant zögerte. Und diskutierte ausführlich mit mir. Schließlich stellte er mir die Frage, ob er die Auflagenzahlung wenigstens „von der Steuer absetzen“ könne.

Der Mandant bezieht Sozialleistungen, Hartz-IV, also ALG-II.

Meine Eltern haben mich zu gut erzogen, als daß ich das hier kommentieren dürfte.

 

Dieser Beitrag wurde unter Mandanten veröffentlicht.

12 Antworten auf Geschäftstüchtiger Hartzie

  1. 1
    Auch gut erzogener says:

    Obwohl mich meine Eltern auch gut erzogen haben, möchte ich das hier kommentieren:

    Wer der Herr vor seiner H4-Karriere vielleicht in der Politik oder hatte damit zu tun? Normalerweise trifft man nur dort diese Mischung aus Ignoranz, Dummheit und Gier.

    Normalerweise hätte Sie gegen Ihren Mandanten Revision einlegen müssen bei einem solchen Verhalten.

  2. 2
    Joerg says:

    Manchen Mandanten ist nicht zu helfen. Zum Glück nur gaanz selten habe ich auch als Zivilrechtler solche Exemplare.

    Gefährlich wird es allerdings, wenn sich eine solche Mentalität in der Gesellschaft zu sehr verbreitet, was ich manchmal leider glaube.

  3. 3
    ???? says:

    Würden Sie Westerwelle, Prof. Peter Hartz oder Ackermann für gut erzogen halten? Darum geht es jetzt nicht.

    Aber eigentlich hätte doch ein Strafverteidiger mit dem Gericht aushandeln können, dass der Angeklagte Sozialstunden ableistet. Da kann er im Krankenhaus in der Küche putzen oder so etwas.

    Das geht natürlich nicht, wenn eine Frau drei Kinder hat und zuhause ein Säugling schreit.
    Aber nach dem Artikel ist es ja wohl ein Mann gewesen.

    Der Regelsatz ist pfändungsgeschützt, also dürfe der Hartzi noch etwas auf der hohen Kante haben, oder er verkloppt etwas auf ebay. Geht natürlich auch. Migrationshintergrund?

      Nein. Und ein Rassist ist er auch nicht. crh
  4. 4
    tapir says:

    Was hat der Migrationshintergrund hier mit irgendwas zu tun???? Steuerhinterziehung und schlechte Erziehung in Sachen Gier und Einsicht ist doch ein typisches Urdeutsches Phänomen.

  5. 5
    egal says:

    Die Unkenntnis im (Laien-)Steuerrecht korrelliert doch gut mit der Unkenntnis durch ehrliche Arbeit Geld zu verdienen.

    btw: Herzlichen Glückwunsch an Herrn Glienke für seine Fachanwaltszulassung im Strafrecht!

  6. 6
    gonzales says:

    Wie wäre es, wenn man das Wort „Hartzie“ aus dem Wörterbuch streicht. Ich gehe schließlich auch nicht zur „Behindi-Olympiade“. Bei „geschäftstüchtiger Hartzie“ fühle ich mich endgültig im völkischen Beobachter angekommen. Man muss das Wort nur gegen „Jude“ austauschen, um den verallgemeinernden Missklang zu hören. Doch es handelt sich grundweg um Bedürftige, und die Anzahl der Betrüger dürfte sich mangels Möglichkeit im gesellschaftlichen Kleinstmaß bewegen.

  7. 7
    fernetpunker says:

    Auch ein Hartzie kann etwa über eBay was anbieten, das Geld kassieren und dann nicht liefern. Je bedürftiger man ist, desto größer dürfte der Reiz für Betrügereien sein. Im Übrigen grüßt Godwin!

    http://de.wikipedia.org/wiki/Godwin%E2%80%99s_law

  8. 8
    gonzales says:

    Kindisch.

  9. 9
    Andi says:

    @gonzales

    „Kindisch“ ist hier nur Ihr Nazivergleich.

    Godwins‘ Law lässt grüßen.

  10. 10
    Richter Recht says:

    …………Und den Anwalt wird diese Zecke auch nicht bezahlen …Wetten ?

  11. 11

    Also zumindest gibt es in den Bögen für die Einkommenssteuererklärung ein paar Zeilen für Bußgelder und Strafzahlungen. Ich ahbe ja zugegebenermaßen keine Ahnung von Steuerrecht, gedenke aber die 120 EUR, die ich dieses Jahr ausgeben musste, weil der Penner auf der A 59 zu dicht vor mir hergefahren ist, dort einzutragen ;-)

  12. 12
    Zero the Hero says:

    An & für sich ist die Frage nicht so blöd wie sie scheint.
    Auch Bezieher von ALG II müssen, wenn sie Steuern bezahlt haben (Aufstocker, Gelegenheitsarbeiten usw) eine Steuererklärung machen. Die Rückzahlung kassiert zwar dann üblicherweise die ARGE (indirekt), es stellt sich aber die Frage, ob man da eben gegenüber der ARGE verpflichtet ist, alles was möglich ist rauszuholen.