Graue Hüte und Weihnachtsspenden

Nachdem im law blog gestern die Rede war von Schwarzen Hüten, die den Umgang mit Holzspielzeug von der Zahlung einer Geldsumme abhängig machen wollten, gibt es nun ein Beispiel zum Thema Grenzbereich der Hackerei:

Hacker der Online-Aktivistengruppe Anonymous sind am Sonntag offenbar in die Datenbank des US-Sicherheitsunternehmens Stratfor eingedrungen und haben E-Mail- und Kreditkartendaten von Kunden gestohlen. Ziel der Aktion sei gewesen, mit den Daten eine Million Dollar zu entwenden und diese dann als Weihnachtsspenden zu verschenken, teilten die Hacker mit.

Dies berichtete heute die Berliner Morgenpost.

Grey-Hats sollen sich nach einer gängigen Definition dadurch auszeichnen, daß sie nicht eindeutig als „gut“ oder „böse“ einzustufen sind. Das kommt natürlich auf den Standpunkt an. Ich fürchte, ein (deutscher) Staatsanwalt könnte hier eine andere Ansicht vertreten als die wohltätigen Empfänger der Weihnachtsspenden.

Der § 263a StGB (um nur eine von mehreren Bedienungsanleitungen für Strafrichter zu nennen) könnte auch für die huttragenden Robin Hoods eine gewisse Bedeutung haben.

Dieser Beitrag wurde unter Cybercrime veröffentlicht.

2 Antworten auf Graue Hüte und Weihnachtsspenden

  1. 1
    Lexus says:

    Auch die Empfänger der Weihnachtsspenden werden es nicht lustig finden… Immerhin entstehen denen auch Administrationskosten durch die ganzen Rückbuchungen und dann muss man den Banken auch noch erklären, dass man nicht eigenmächtige abgebucht hätte.

    Die Spendenempfänger sind damit genauso gestraft, wie die Kunden von denen die Daten geklaut wurden.

  2. 2
    tapir says:

    Offenbar wurde Stratfor eben NICHT von Anonymous gehackt:
    http://pastebin.com/8yrwyNkt