Wie ein Mensch sich fühlt, den man aus dem prallen Leben gepflückt und in eine Haftanstalt gesteckt hat, konnte man an den Bildern sehen, die in den vergangenen Tagen von Herrn Dominique Strauss-Kahn veröffentlicht wurden. Er sah ziemlich mitgenommen aus, was durchaus verständlich ist.
Aber es gibt auch Menschen, die eine Untersuchungshaft recht gut wegstecken. Ich zitiere aus einem Brief, den mir ein Mandant aus der Untersuchungshaftanstalt geschickt hat:
Hier geht es mir durchaus gut, und ich sinniere oft und gerne über den Sinn des Lebens, den ich wohl in einem Buch von Leonard Cohen gefunden haben. Ich möchte ihn folgend gerne zitieren:
„I´ve found it, friends. I´ve found it tonight …
I have finally unwound the religions and the philosophies to their essence, to the very kernel of their meaning.
Yes!
I know what it´s all about.
And here it is:
Doo-damm-damm; Da-doo-damm-damm.“
U-Haft schafft Rechtskraft. Der blöde Spruch stimmt nicht in jedem Fall.
Aber auch Dominique Strauss-Kahn hat schon einen Ausweg (literarisch) vorgezeichnet: http://andreasmoser.wordpress.com/2011/05/18/dominique-strauss-kahn-rikers-island/
In welchem Zusammenhang steht Ihr Beitrag mit dem letzten Satz?
Das verstehe ich nicht.
Nicht selten führt die Belastung durch die U-Haft dazu, dass der Beschuldigte alles mögliche gesteht, nur um noch auf eine Bewährungsstrafe, jedenfalls aber eine möglichst milde Strafe zu hoffen; auch auf die Einlegung von Rechtsmitteln wird häufig verzichtet, um „die Sache einfach hinter sich zu bringen“.
Ich habe einen verteidigt, der als letzter einer Bande von vier Personen angeklagt wurde. Die 3 vorher Verurteilten haben im Austausch gegen mildere Strafen alles kopmplett eingeräumt, unter anderem die gemeinsame – d.h. mit meinem Mandanten – Begehung von 2 Taten, während der mein Mandant nachweislich im Ausland im Gefängnis saß. Hat das irgendjemanden interessiert? Nein. Mein Mandant wurde aber zumindest in den 2 Fällen freigesprochen. Hat er weniger gekriegt als die anderen? Nein.
Lieber Kollege Schwein, das klingt aber recht verbittert. Dabei ist doch allseits bekannt, daß Kronzeugen niemals lügen. Und selbst wenn in vielen Punkten das Gegenteil dessen belegt ist, was sie ausgesagt haben, darf man davon ausgehen, daß sie bezüglich der verbliebenen Anschuldigung die lautere Wahrheit bekundet haben. So funktioniert nun einmal Beweiswürdigung à la § 31 BtMG. Tausendfach höchstrichterlich abgesegnet. Nicht, daß das etwas mit Rechtswissenschaft zu tun hätte. Aber das nimmt der BGH ja auch nicht für sich in Anspruch.
[…] Über Haftempfindlichkeit. […]