Heimarbeiter bei der Staatsanwaltschaft

Der Staatsanwalt ist fleißig:

Er nimmt die Arbeit mit nach Hause.

Mit dem letzten Satz meint er, daß er die Akten weder im Dienstzimmer gelagert werden noch vorher bearbeitet werden können.

Ich frage mich, warum will er erst die Akten erst am 10.12. wieder vorgelegt bekommen, wo doch seine Schachtel schon ab dem 5.12. wieder genutzt werden kann.

Nebenbei: Das Blatt danach trägt das Datum vom 27.01.2009. Die Renovierung scheint sich hingezogen zu haben …

Dieser Beitrag wurde unter Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

5 Antworten auf Heimarbeiter bei der Staatsanwaltschaft

  1. 1
    Leser says:

    Der 06. und 07. waren Samstag und Sonntag. Am Montag und Dienstag könnten bspw. die Wiedereinrichtung des Dienstzimmers, vorrangige Verfahren, Verhandlungen und Besprechungen angestanden haben. Was ist daran so seltsam?

  2. 2
    JJ Preston says:

    Schließe mich Leser an. Ich kann da auch nix Seltsames dran finden. Solange er nicht „.2010“ hinter das Datum geschrieben hat…

    Abgesehen davon darf man nicht vergessen, in wessen Auftrag da renoviert wurde. Wäre man nicht an das günstigste Angebot gebunden, wäre die Renovierung wahrscheinlich nach eineinhalb Tagen erledigt gewesen und das Dienstzimmer schon am 4.12. wieder nutzbar gewesen (nach dem Streichen sollte man schon mal gut durchlüften). So aber dauert’s dann eben etwas länger, und selbst dann ist noch mit Verzögerungen zu rechnen.
    (Mir fällt da ein „Hinweis“ aus COD4 ein, der angezeigt wird, nachdem man abgeschossen wurde, sinngemäß lautend: „Vergiss nicht, dass Dein Gewehr vom billigsten Anbieter gefertigt wurde.“)

  3. 3
    klabauter says:

    Ich verstehe nicht, weshalb ein Strafverteidiger in seinem Blog immer wieder sein eigenes Unwissen über die Arbeitsweise der Gegenseite offenbart (wie z.B. bei der WV_Verfügung aus Süddeutschland vor Kurzem).
    Natürlich will jemand, der sein Zimmerchen nach geraumer Zeit wieder bezieht, nicht ALLE bis dahin unbearbeiteten Akten sofort an diesem Tag vorgelegt bekommen. D.h. dass Wiedervorlageverfügungen (sofern nicht gerade Haftsache) sowohl vor dem Urlaub als auch sonstigen zeitlichen Verhinderungen datumsmäßig gestreckt werden, damit man nicht gleich am ersten Tag nach Rückkehr einen 2-Meter-Turm zum Abarbeiten auf den Tisch bekommt. Vermutlich hatte der StA nicht nur die eine Akte zu bearbeiten, die Sie eingesehen haben.

  4. 4
    Stühler-Walter says:

    Jetzt mal ehrlich: besser, ein Staatsanwalt nimmt Arbeit mit nach Hause, als ein Mörder ;-)

  5. 5
    rw says:

    Es gibt Geschäftsstellen, die Wiedervorlagen nur an den ohne Rest durch fünf teilbaren Kalendertagen bearbeiten. (Liegt an dem beschränkten Platz im Regal, das die Akten nach Wiedervorlagedatum geordnet aufnimmt.) Da ergibt es keinen Sinn, eine Wiedervorlage auf einen anderen Tag zu datieren, wenn es nicht unbedingt sein muss.