Humor bei der Vollstreckungsstelle

Es war eine kleine Sache, eine Prügelei im besoffenen Kopf. Mußte alles nicht sein, erst Recht nicht der Ruf nach der Polizei. Das hätte man alles „unter sich“ klären können.

Die Polizisten machten ihren Job und notierten die Personalien, die dann auf einigen Umwegen den Strafrichter erreichten.

Der Richter wollte den Körperverletzer gar nicht erst sehen und unterschrieb daher einen Strafbefehl, der dann auch rechtskräftig wurde.

Dem derart Verurteilten war’s Recht, nur die Geldstrafe konnte er nicht stemmen. Jedenfalls nicht auf einen Hub. Deswegen beantragte er bei der

die Geldstrafe in Raten zahlen zu dürfen, weil er derzeit nicht liquide sei. Die Vollstrecker meldeten sich auch umgehend:

Das ist doch echt nett:

Verurteilter:
Ich kann nicht alles auf einmal zahlen, weil ich kein Geld habe.

Staatsanwaltschaft:
Weil Du kein Geld hast, mußt Du alles auf einmal zahlen.

Das war nun etwas, das der Verurteilte nun überhaupt nicht verstand. (Ich versteh’s auch nicht.) Deswegen kam er zu uns und bat um anwaltlichen Rat und Beistand.

Es gibt für den Mandanten nun grob gesagt drei Möglichkeiten.

  1. Er zahlt, obwohl er kein Geld hat. Dann wäre die Sache erledigt.
  2. Er zahlt nicht, weil er kein Geld hat und sitzt eine Ersatz-Freiheitsstrafe in der JVA Charlottenburg ab.
  3. Er beantragt, die Geldstrafe in freier Arbeit zu tilgen.

Ich habe ihm zu Variante 3 geraten und ihn zur

geschickt.

Mir scheint, bei der Vollstreckungsstelle der Staatsanwaltschaft sitzen Menschen, die Humor haben. Nur kann über diesen Humor kein anderer Mensch lachen.

 

Dieser Beitrag wurde unter Strafvollstreckung veröffentlicht.

7 Antworten auf Humor bei der Vollstreckungsstelle

  1. 1
    Quant says:

    Die haben wahrscheinlich eine SCHUFA-Auskunft gezogen und die hat geraten keinen Kredit zu vergeben ^^
    Seit der Finanzkrise muss sich auch die Staatsanwaltschaft vor faulen Krediten hüten :D

  2. 2
    Pascal Rosenberg says:

    Wenn ich den zweiten Satz so lese, der da sagt, dass der Mandant „keine oder keine angemessenen Ratenzahlungen leisten kann“ ist das wohl eher der Tenor, auf dem sich die Zurückweisung des Ratenzahlungsantrages begründet.

    Die Vollstreckungsstelle hat wohl gedacht, okay bei dem ist eh nix zu holen, der wird auch nicht in der Lage sein, mehr als n Zwanni rüberwachsen zu lassen und das bringst dann ja auch nicht.

    Aber man hätte das Schreiben schöner Formulieren können. Und man hätte sich vor allem den Satz mit dem zahlen Sie sofort schenken können.

    Hätte man ganz klar geschrieben: Ey Alter du kannst eh nix zahlen, nicht mal Raten, du fährst jetzt ein. Dann wär es auch gut gewesen. Dann hätte das ihr Mandant wenigstens verstanden.

  3. 3
    Lexus says:

    Ja der Textbaustein ist hier einfach nur dumm. Die Rate die er anbieten könnte, ist der Staatsanwaltschaft wohl zu gering. Da wird es doch sicher auch Verwaltungsvorschriften geben, die festlegen, dass die Rate so hoch sein muss, dass die Gesamtstrafe in X Monaten abgezahlt ist.

    Zusätzlich stellt sich aber natürlich die Frage, wie man, wenn man nahezu kein Einkommen hat und es sich um eine „kleine Sache“ handelt, bei der man auch nicht die Polizei hätte rufen müssen, auf 2.325 Euro kommen kann.

    • Im Erkenntnisverfahren hat er sich selbst verteidigt, statt einen Profi damit zu beauftragen. 8-) crh
  4. 4
    tapir says:

    Die Tatsache, dass der Verurteilte die Geldstrafe weder auf einen Schlag noch in angemessenen Raten stemmen kann, führt dazu, dass er in einer anderen Form „Buße tun“ muss – dazu kommen die von Ihnen richtigergerweise genannten Möglichkeiten der gemeinnützigen Arbeit oder Knast in Frage.
    Würde der Staat hier anders handeln, wäre der durch gesellschaftlichen Konsens getragene Strafzweck verfehlt.
    Der Mandant hat immerhin eine Körperverletzung begangen – betrunken hin oder her. Gottseidank leben wir in einem Land, in dem das Opfer selbst entscheiden kann, ob es „das unter sich“ oder unter Inanspruchnahme von Exekutive und Judikative klären möchte.
    Interessanter Artikel zu Strafe und Vergeltung:
    http://www.zeit.de/2011/51/Strafjustiz/seite-1
    Einen guten Rutsch, der aller Wahrscheinlichkeit nach wieder einige (neue, angesäuselte und körperverletzende) Mandanten in die Kanzlei spülen dürfte, wünscht der tapir^^

  5. 5
    oldschool says:

    Diesen Humor hat nicht nur die Vollstreckungsstelle, ich kenn ihn in ähnlicher Form vom Hessischen Rundfunk.
    Zu den Zeiten, als ich zu studieren anfing ging noch der Geheimtipp um, daß man von der Telekom einen „Sozialanschluß“ zum vergünstigten Preis bekommt, man muß sich nur von der Rundfunkgebührenpflicht befreien lassen. Hierfür war die jeweilige ARD-Anstalt des Landes zuständig. Die wollte dann auch mal, daß man kräftig die Hose runterläßt und die Afterballen spreizt, bevor sie sich herabläßt, einem Bedürftigkeit zu bescheinigen. Und nicht gerade selten kam dann, nachdem man ehrlich offengelegt hatte, mit wieviel Öre pro Monat man sich durchschlagen muß, die Antwort, mit so wenig Geld könne man nicht über einen Monat kommen (Ach ja? Was meint ihr, warum ich beim Telefon sparen möchte?) und folgerichtig sähe man sich außerstande, den Delinquenten von der Rundfunkgebührenpflicht zu befreien!

  6. 6
    RpflNiedersachsen says:

    Wahrscheinlich hatte die StA ebenfalls Variante 3 im Sinn. Das hätte man aber auch etwas eindeutiger formulieren können.

    Aus meiner Zeit an der StA habe ich noch ein Verfahren im Kopf, bei denen 10,- EUR Raten gezahlt worden sind. Die ganze Vollstreckung hat dann auch drei Jahre gedauert. (Mit regelmäßigen Unterbrechungen, Erinnerungen, Ladungen zum Haftantritt etc.)

    Unter diesem Hintergrund macht obiges Schreiben durchaus Sinn, und das nicht nur für die Behörde. Auch der Schuldner hat diese drei Jahre gelitten.

  7. 7
    erwin says:

    es gibt durchaus Fälle, wo Hartz 4 Empfänger zu soundsoviel Tagessätzen verurteilt wurden, die fallen dann auch in den Bereich 20-30 Euro im Monat. Andererseits, Armut schützt bekanntermaßen nicht vor Strafe, denn das Recht gilt für alle. Insbesondere wenn ein Täter-Opfer-Ausgleich stattfinden soll dürfte die Ratenzahlung über Jahre hinweg wohl am Charakter des „Ausgleichs“ komplett vorbeilaufen.