Kein Fernsehverbot

Der Verteidiger eines mutmaßlichen Straftäters muss es hinnehmen, dass er aufgrund des Aufsehen erregenden Prozesses gefilmt wird und diese TV-Aufnahmen ausgestrahlt werden. Als Organ der Rechtspflege steht er im Blickpunkt der Öffentlichkeit und hat nicht im selben Maß Anspruch auf Schutz der Privatsphäre wie eine von dem Verfahren betroffene Privatperson.

Quelle: KG Berlin, Beschl. v. 14.10.2010 – Az.: 10 U 79/09, gefunden bei der Kanzlei Dr. Bahr, die die Entscheidung etwas ausführlicher zitiert.

Gegenmittel gegen die TV-Paparazzi: Grinsend in die Kamera winken.

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Eine Antwort auf Kein Fernsehverbot

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    fernetpunker says:

    Wozu wird man schließlich Star-Verteidiger, wenn man nicht wie Ackermann sein Victory-Zeichen in die Kameras grinsen dürfte?