Kein Spaßdelikt und die U-Haft

Zum ersten Mal erreicht die Staatsanwaltschaft ein Urteil gegen einen Linken wegen Autobrandstiftung. Der Deal: Für sein Geständnis erhält er eine Bewährungsstrafe.

berichtet Konrad Litschko in der taz.

Der Verurteilte saß seit September 2010 in Untersuchungshaft, die erkennbare Spuren bei ihm hinterlassen hatte. Und – wie so häufig – für Geständnisbereitschaft gesorgt hat.

Das Geständnis wurde wenigstens belohnt: 22 Monate Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde. Abredegemäß:

Schon im Vorfeld hatten Richter, Staatsanwalt und Verteidiger einen Deal ausgehandelt.

Es war wohl auch wenig Spielraum für eine Freispruchverteidigung.

Dieser Beitrag wurde unter Gericht, Knast veröffentlicht.

11 Antworten auf Kein Spaßdelikt und die U-Haft

  1. 1
    Tilman says:

    Merkwürdig ist dass so einer von seinen „Genossen“ in einem blog (ich link mal bewusst nicht drauf) auch noch als „politischer Gefangener“ hoch-stilisiert wird. Seine „politische“ Tat: er hat besoffen einen VW Golf angezündet.

    Ich bin gespannt, ob diese „Genossen“ eines Tages „Soligruppen“ gründen werden wenn einer der ihren beim Rauchen in der U-Bahn erwischt wird.

    Was aber wohl kaum passieren wird, ist dass die „Genossen“ der „Soligruppe“ ihn die nächsten Jahre unterstützen wird, den zivilen Schadensersatz zu zahlen der sicher auf ihn zukommt.

    Interessant ist die Nachricht in dem taz-Artikel, dass diese Brandstiftungen zurückgegangen sind. Was solche Leute wohl zum Umdenken gebracht hat? Dass es im Knast nicht schön ist? Dass die Polizei das Thema inzwischen professionell angeht? Oder dass die Opfer dieser Taten meistens keine Yuppies sondern „einfache Leute“ waren die sich von jahrelangen Sparen ein Auto gekauft hatten?

  2. 2
    RechtsAmWald says:

    „Was aber wohl kaum passieren wird, ist dass die “Genossen” der “Soligruppe” ihn die nächsten Jahre unterstützen wird, den zivilen Schadensersatz zu zahlen der sicher auf ihn zukommt.“

    Wahre Worte. Wovon auch?

  3. 3
    Autofahrer says:

    @RA Hoenig:

    Genau damit „war wohl auch wenig Spielraum für eine Freispruchverteidigung“ haben Sie den springenden Punkt getroffen.

    Wenn schon einer auf frischer Tat ertappt wird, observiert und mit Videobeweiß (so jedenfalls der taz-Artikel), noch auf Freispruch verteidigen zu wollen, das stellen sich mir die Fußnägel hoch!

  4. 4
    Der irre Ire says:

    Bewährungsstrafe – da kommt mir alles hoch!

    Der Mensch gefährdet das Leben von Dritten, beschädigt massiv anderer Leute Eigentum und bekommt dann nur einen „Wackelfinger“?

    Es besteht doch kein Zweifel, daß der Geschädigte – wie bei sowas eigentlich immer – auf dem Schaden sitzen bleibt. Der Täter wird den Schaden wohl eher nicht begleichen. Da stellt sich dann die Frage, wer eigentlich bestraft wurde. Der Straftäter oder das Opfer?

    Und wenn man ihn nicht auf frischer Tat erwischt hätte, dann würde er heute noch lachend herumlaufen.

    An sowas muß man laut und deutlich ein Exempel statuieren. (Das mag für den Betroffenen hart sein, aber es ist notwendig.) Alle anderen sollen wissen, daß man nicht nur mit einem erhobenen Zeigefinger davon kommt. Das jetzt verkündete Signal sagt doch: wenn man erwischt wird, dann ist es nicht so schlimm.

  5. 5
    Duncan says:

    @Der irre Ire: der „politische Aktivist“ saß seit Sept. in U-Haft, macht also schon mal nen rundes halbes Jahr Haft aus und wäre auf eine Strafhaft anzurechnen – also so ganz ohne ist er da nicht davon gekommen. Wenn die Lehren aus der ganzen Sache im Sinne der Gesellschaft gezogen wurden, so wäre weitere Haft nur teuer, hoffen wir lieber das er in ein geregeltes Arbeitsverhältnis mit einem Einkommen merklich über der Pfändungsfreigrenze kommt, damit wäre dem Geschädigten auch am ehesten geholfen.
    Auch Bewährungsstrafen haben mitunter erhebliche Nebenfolgen.
    Wenn auch nicht so publikumswirksam wie das Vierteilen auf dem Marktplatz…

  6. 6
    Ann O. Nym says:

    @4: Er hat immerhin ca. 6 Monate gesessen. Job ist vermutlich weg. Sowas tut weh. Vorbestraft ist er auch.

    Schaden bezahlt die Teilkasko. Die holt sich das Geld vom Täter zurück bzw. versucht es. Wenn das Opfer keine Versicherung hatte, dann muss sich das Opfer darum kümmern einen Titel zu bekommen und dann warten bis der Täter wieder ein Job hat oder erbt.

    Daraus folgt dass der Täter unbedingt resozialisiert werden muss, damit er zahlen kann :-)

  7. 7
    Martin Overath says:

    „Deal“ war gestern, der New Deal heißt Erörterung und Verständigung, die allerdings in der Dissertation von Lars Hildebrandt als verfassungswidrig beschrieben wird. – Besser wäre ein Tat- oder Schuldinterlokut, das der deutsche Gesetzgeber aber leider nicht vorsieht.

  8. 8
    Der irre Ire says:

    @ Ann O. Nym

    War das jetzt nur Ironie oder schon Satire?

    Der Autofahrer ohne Teilkasko ist der Arsch. Der wird nie was bekommen. Und sonst ist die Versicherung der Arsch, was wiederum auf die Prämie aller Anderen (also auch auf meine) umgelegt wird. Ein Schaden ist doch nicht deswegen ungeschehen, weil eine Versicherung ihn regulieren muß.

    Hallo? Bitte erst DENKEN!

    (Nur) 6 Monate U-Haft sind völlig vorn Arsch. Der hat ja nicht nur ein Auto angezündet. Das war nicht nur einmal eine Schnappsidee.

    Einlochen!

  9. 9
    MaxR says:

    @irre Irre: Von wem würde Ihrer Meinung das Opfer Schadensersatz bekommen, wenn der Täter als Exempel längerfristig einsitzen würde?

  10. 10
    Der irre Ire says:

    @MaxR

    Glauben Sie eigentlich den Mist, den Sie da schreiben? Also, daß jemals jemand was von diesem Straftäter bekommt?

    Da kommt erst die Flucht vor dem Gerichtsvollzieher. Dann irgendwann die EV, wenn ein Gläubiger ganz hartnäckig ist. Und dann die Privatinsolvenz irgendwo, wo die Gläubiger ihre Forderungen aus unerlaubter Handlung nicht anmelden können, weil sie davon nichts wissen – bevorzugt bei einem einjährigen „Aufenthalt“ in England.

    Die Geschädigten werden bei solchen Asozialen nie befriedigt, die schauen immer in die Röhre.

    Wenn einer wirklich was abstottert (nach meiner Erfahrung macht das keiner, die bleiben eher ewig unter der – gestalteten – Pfändungsgrenze), dann kann er auch 5 Jahre später damit anfangen.

  11. 11
    Tilman says:

    @7: Den Begriff „Schuldinterlokut“ kannte ich noch gar nicht. Die Google Suche danach brachte u.a. einen interessanten SPIEGEL Artikel aus den 70ern, der zum Kachelmann-Fall passt wie Arsch auf Eimer. Darauf hin habe ich den Begriff mal bei Wikipedia eingestellt, er steht dort nun schon 3 Stunden ungelöscht.