Kino.to – Zwei Jahre, sechs Monate Knast

Das ging recht zügig:

Für die Mitarbeit am illegalen Internet-Filmportal kino.to ist ein 33 Jahre alter Webdesigner zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Leipzig sprach ihn der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig. Der 33-Jährige ist der erste, der im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu dem Filmportal verurteilt wurde. Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 2.12.2011

Der Hinweis auf die Rechtskraft und auch auf die seit dem 6. Juni 2011 andauernde Untersuchungshaft gibt Anlaß zu der Vermutung, daß die Entscheidung des Gerichts auf eine Verfahrensabrede (vulgo: Deal) zurück zu führen ist. Ich gehe auch davon aus, daß das Gericht den Haftbefehl aufgehoben hat, um dem Verurteilten die Tür zum offenen Vollzug zu öffnen.

Es gibt eine weitere Konsequenz aus diesem Urteil: Der Verurteilte steht der Staatsanwaltschaft nun als Zeuge zur Verfügung, der sich nur unter ganz engen Voraussetzungen noch auf das Recht aus § 55 StPO berufen kann. Weil er bereits (einmal) rechtskräftig wegen seiner Tatbeteiligung verurteilt wurde, besteht wohl eher nicht die Gefahr, sich durch seine Zeugenaussage der Gefahr auszusetzen, „wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit (ein weiteres Mal) verfolgt zu werden.“

Das werden er und sein Strafverteidiger sicherlich beim Dealen berücksichtigt haben.

Die anderen Beschuldigten, gegen die noch wegen „kino.to“ ermittelt wird, werden sich in ihren eigenen Verfahren darauf einzurichten haben … der Wettlauf um den Rabatt des § 46b StGB ist im vollen Gange.

 

Dieser Beitrag wurde unter Zeugen veröffentlicht.

Eine Antwort auf Kino.to – Zwei Jahre, sechs Monate Knast

  1. 1
    Kand.in.Sky says:

    Hmm… hätte er jemanden auf dem Bahnsteig den Kopf eingetreten… nur so ein Gedanke.

    #k.