Kleinlauter Verteidiger

Ich hatte den Richter darum gebeten, mir die Akte sogleich nach dem Termin zur Einsicht mitzugeben. Gegen meine Zusicherung, die Akte noch am selben Tag wieder per Post zurück zu senden, kam er dieser Bitte nach. Es war eilig, weil der Fortsetzungstermin bereits in sieben Tagen stattfinden soll.

Die Akte habe ich dann zusammen mit anderen, weniger eiligen Akten in das „Bitte-einscannen„-Fach im Sekretariat gelegt. Ich hatte schlicht vergessen, den üblichen „Eilt-Sehr / Bitte sofort zurück„-Zettel auf die Akte zu heften und sie direkt auf den Scanner zu legen.

Sechs Tage, nachdem ich die Akte bekommen hatte, rief der Richter morgens um 7:30 Uhr auf unserer Notrufnummer an, faltete die arme Mitarbeiterin zusammen und verlangte die sofortige Rückgabe der Akte auf die Geschäftsstelle.

Um 9:10 Uhr lag die Akte auf dem Tisch des Richters. Zusammen mit meiner kleinlauten Bitte um Entschuldigung sowie um den Verzicht, mir die Ohren abzureißen.

Dieser Beitrag wurde unter Richter, Verteidigung veröffentlicht.

12 Antworten auf Kleinlauter Verteidiger

  1. 1
    fernetpunker says:

    Ein Glück für Ihre Ohren, Herr Hoenig!

  2. 2
    Halsabschneider says:

    na und haben sie die ohren noch? oder hat er etwas anderes abgeschnitten? haha

  3. 3
    ojessen says:

    Haben sie ihm auch den Link zum öffentlichen Mea Culpa geschickt? ;)

  4. 4
    Rene says:

    Als Anwalt hat man soviel um die Ohren (oder ist so unselbständig) das man sowas nicht nachprüft?

  5. 5
    RA Anders says:

    @Rene
    Zitat RA Hoenig:
    „Ich hatte schlicht vergessen, den üblichen “Eilt-Sehr / Bitte sofort zurück“-Zettel auf die Akte zu heften und sie direkt auf den Scanner zu legen.“
    JA auch Anwälte machen Fehler, manchmal vergisst man auch mal was.
    Besonders unangenehm ist das, wenn man einen Gefallen eingefordert hat. Wie hier der Kollege Hoenig.

    Die anderen beiden Kommentare verstehe ich nicht. Vielleicht sollten die besser gelöscht werden.

  6. 6
    Kampfschmuser says:

    Den Beitrag mit den „geschwollenen Beinen“ löscht man, aber den Anus-Beitrag (7. Februar 2011 um 23:11) lässt man stehen? ;)

  7. 7
    fernetpunker says:

    @CRH, Herr Hoenig, halten Sie uns auf dem Laufenden, ob Ihre Ohren noch da sind, wo sie hingehören! Oder ob am Ende noch Ihr Mandant verknackt wurde, weil sie die Akte zu spät zurückgaben.

  8. 8
    fernetpunker says:

    Sind Ihre Ohren noch dran, Herr Hoenig?

  9. 9
    B. says:

    Keine Antwort verheißt nichts Gutes…

  10. 10
    Rudi Saftsack says:

    Einen guten Champagner oder eine Flasche Schnaps hätte man beilegen können, um die ernsthafte Bitte um Entschuldigung zu unterstreichen.

      Den Gedanken hatte ich spontan auch; den Justizbediensteten, insbesondere den Richtern – und ganz besonders während eines laufenden Verfahrens – ist es nicht gestattet, Geschenke von Verteidigern anzunehmen. Meine Entschuldigung hat aber auch so gereicht … crh
  11. 11
    Golfspieler says:

    Wäre es umgekehrt gewesen, hätte Herr RA Hoenig hier gleich spöttisch gespostet.

    Kann mich da an eine Sache erinnern, wo ich Akteneinsicht beantragt hatte und mir die Geschäftsstelle in Moabit sagte, dass die Akten seit 3 Wochen beim anderen Verteidiger liegen trotz AE für 3 Tage und 2 telefonischen Mahnungen. Na, und wer war wohl dieser Verteidiger?

  12. 12
    Martin says:

    „Wäre es umgekehrt gewesen…“

    Dann hätte man auch umgekehrt schreiben können…
    war es aber nicht..!

    Daher ist es ehrvoll so zu schreiben bzw. zu veröffentlichen…

    Aber Ehre, Anstand und Golfplatz passt nur sehr selten gut zusammen… ;)