Kollegen oder was?!

Der Anwalt schreibt einen Blogbeitrag. Ein Besucher des Weblogs schreibt dazu einen Kommentar. Soweit, so gut.

Aber der Kommentator macht einen entscheidenden Fehler: Er redet den Anwalt zwar höflich an, versteigt sich dann aber zu einem „Herr Kollege“. Das geht ja nun gaa nich! … wenn man noch Referendar ist.

Kleine, unbedeutende Referendare sind im Verhältnis zu einem ausgewachsenen [tm] Rechtsanwalt keine Kollegen! Wo kämen wir denn da hin?! Wenn das jeder Referendar mit einem Anwalt machen würde?!

Man kann doch nicht einfach davon ausgehen, daß jeder Anwalt über Selbstbewußtsein verfügt? ODER?! Also, sowas!

 

Dieser Beitrag wurde unter Rechtsanwälte veröffentlicht.

12 Antworten auf Kollegen oder was?!

  1. 1
    Heiner says:

    „Herr Kollege“ ließe sich aber auch auf die Zunft beziehen.

  2. 2
    Wolfi says:

    In weiter Auslegung des Kollegenbegriffes ist nach m.A. jeder Kollege, der das erste Stex. abgelegt hat.

  3. 3
    eborn says:

    immerhin noch besser als „Genosse Hoenig“

  4. 4

    Demnach muß ich schreiben „Liebe Ex-Kollegen“, nachdem ich mich zur Zeit in der Auszeit von der Anwaltstätigkeit befinde (http://andreasmoser.wordpress.com/2009/07/31/sabbatical/).

  5. 5
    Refr Coll says:

    Noch besser der RA, der der StAin schreibt und sich sich in seinem Schriftsatz selbst als „Kollege“ derselben bezeichnet. Gefunden in einer Strafakte. Wenn der RA der Kollege des StA ist, darf wohl der Refr auch der Kollege des RA sein;-))

  6. 6
    kiloecho says:

    Wenn Standesdünkel, dann aber richtig. Das StGB muss also dringend ergänzt werden: Wer ‚Kollege‘ vorgibt ohne es zu sein wird mit Kollegenschelte nicht unter 3 Strophen bestraft. Zusätzlich kann als Nebenstrafe auf den öffentlichen Zwangs-Verzehr eines ungekochten Palandt-Schinkens erkannt werden.

  7. 7

    […] Was mich aber wirklich stutzig macht: Woher weiß der Kollege (zur Verwendung des Kollegenbegriffs hier ein höchst unterhaltsames Geplänkel, das eigentlich nur noch durch den Streit um die Frage, […]

  8. 8
    LK says:

    Unsere Professoren sprachen uns ab dem dritten Semester ebenfalls als Kollegen an. Sehe darin eher kein Problem.

    Gruß aus Hannover

  9. 9

    Da helfen nur Autoritäten, um diesen Streit zu schlichten. Die gibt es für alles: Der „Kollege“ war die erste (erste!) juristische Lektion meines damals noch sehr jungen Juristenlebens. Erteilt hat sie Prof. Dr. Dr. hc. mult. Hans-Joachim Musielak (der Autorität wegen mit Titeln) in der ersten (BGB-) Vorlesung des ersten Semesters des ersten Passauer Unijahrgangs, der allein fast so groß war wie der Rest der Uni zusammen. Mit großen Augen warteten alle Wissbegierigen auf den Professor. Der griff sich einen der rd. 500 Frischabiturienten schon nach 5 Min. mit der Anrede (Deckung) „Herr Kollege“. Und hielt ihm ein Mikro unter die Nase, um irgendeine Frage zu beantworten. der Student ward nie wieder in der ersten Reihe gesehen, aber das „Kollege“ war so ungewohnt für die Versammlung, dass es raunte. Mehrere Minuten dauerte der Vortrag dazu, warum die Anrede richtig sei. Aus der Erinnerung: Weil der erste Tag im Hörsaal Sie bei ordnungsgemäßer Einschreibung eben zum Juristen macht (vermutlich eher einen der Klasse Vb, das wurde aber nicht gesagt). Das ist dann doch die weiteste Definition des Kollegenbegriffs, und sie ist auch noch professoral abgesichert :-) Wer wollte dagegen anstinken? PS: Aber der einschlägige Blogger nimmt die Dinge vermutlich ernster als der Professor. Da kann man nichts machen…

  10. 10
    Francesco says:

    „Kollege“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der weit auszulegen ist.

  11. 11
    FMH says:

    Interessant in dem Zusammenhang, dass in medizinischen Studienfächern auch schon mal ein Professor einen Studenten im ersten Semester als Kollege bezeichnet.

  12. 12
    mindamino says:

    Normalerweise ist erst der Juristenschein der Herrschaftsrassenachweis, der rein im Ansehen der Person die Qualität der Person bestimmt, wie im Dritten Reich.
    Das was auf dem Schein steht hat man besonders in Deutschland nicht gelernt, sondern man ist das was auf dem Schein steht.

    „Keine Chance den Rechtsextremisten“, eine Broschüre des Landratsamtes Dahme-Spreewald (12/2007):
    „Das Weltbild der Rechtsextremisten: Rechtsextremisten lehnen es ab, alle Menschen als grundsätzlich gleich anzusehen…“

    Richter Nescovik, BGH: „…Die Sonderrichter im Dritten Reich sind mit demselben Qualifikationsbegriff groß geworden wie die Richter von heute.“

    Man braucht also nur einen Schein zu haben und schon gehört man einer anderen Rasse an und das gilt natürlich auch für den Kollegen im Ansehen der Person um dessen gefälschtem Schein man nicht weiss:

    Gert Postel über seine Psychiatrie-Erfahrung als Oberarzt: „Auch eine dressierte Ziege kann Psychiatrie ausüben“
    Mehr Schein als Sein: Psychiatrie
    Hochstapler Dr.med. Dr.phil. Gert Uwe Postel reißt Psychotherapeuten und Psychiatern die Maske kundiger Heiler herunter.
    Darf man es bedauern, dass Gert Postel, ein Hochstapler mit Kultstatus, der sich selbst bezeichnet als „ein Nichts“, „ein ehemaliger Postbote mit mittlerer Reife“, die ihm vom sächsischen Sozialministerium angetragene Chefarztstelle der forensischen Abteilung des Landeskrankenhauses für Psychiatrie und Neurologie in Arnsdorf – dotiert mit einer C4-Professur an der TU Leipzig – nicht angenommen hatte? Jedenfalls ist der Welt damit eine weitere heiter-böse Bloßstellung dessen vorenthalten worden, wovon Politik, Justiz wie Psychiatrie bis zur Stufe der Unfähigkeit vorzüglich leben: dem schönen Schein.