So gehört das!
Solche Fehler passieren eben, kein Thema. In einer Strafakte sollten sie aber dokumentiert werden, damit kein falscher Verdacht aufkommt.
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Ach, das machen die doch mit Absicht.
Solche Fehler passieren nicht gerade selten und sind deshalb kein zwingendes Anzeichen für eine böswillige Aktenmanipulation. Es genügt ja schon, dass beim Kopieren irgendwelcher Originalblätter oder beim Drucken ein Doppeleinzug erfolgt. Oder dass die Geschäftsstelle beim fleißigen Paginieren eine Seite überblättert. Oder bei Vertretungsfällen der Vertreter die hingeschmierte 6 seines Vorgängers als 8 liest und nach 61 mit 82 weiterpaginiert.
Ist aber manchen Leuten nicht klar zu machen.