Marginale Intelligenz

Die Menschen, die in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wurden, haben in manchen Fällen erhebliche Schwierigkeiten, jemals da wieder rauszukommen.

Nach § 63 StGB werden sie weggeschlossen. Allerdings darf der Schlüssel nicht einfach weggeworfen werden, sondern das Gericht – die Vollstreckungskammer beim Landgericht – muß in regelmäßigen Abständen prüfen, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung noch vorliegen. Das ist in § 67e StGB geregelt.

Da Richter nur Juristen, aber keine Pychsiater sind, holen sie sich Rat bei einem Sachverständigen, der den Untergebrachten begutachtet. Kommt der Gutachter zum Ergebnis, daß der Mensch relativ gesund ist und von ihm keine Gefahr mehr ausgeht, wird er entlassen. Wenn nicht, dann nicht. Also entscheidet der Richter nur am Ende noch einmal das, was der Sachverständige zuvor schon entschieden hat.

Hier mal ein Beispiel für einen Kandidaten, der sich auf einen längeren Aufenthalt in der Psychiatrie einstellen muß:

Es ist nicht immer einfach für einen Sachverständigen, höflich zu bleiben.

Dieser Beitrag wurde unter Justiz, Knast, Richter veröffentlicht.

10 Antworten auf Marginale Intelligenz

  1. 1
    doppelfish says:

    Aber ob der Kandidat schon austherapiert ist?

  2. 2
    K.H. says:

    Trotzdem wäre es für den Gutachter besser gewesen, in einem Gutachten, das sich über die intellektuellen Defizite eines Menschen äußert, die eigenen syntaktischen Defizite zu minimieren:

    „falls sich doch Verbesserungen einstellen sollten… diese marginalen Charakter SEIN werden“???

  3. 3
    Johannes says:

    Das „sein“ ist richtig. an das Charakter gehärt allerdings ein „s“

  4. 4
    fackju says:

    Dummheit ist nicht gefährlich.

  5. 5
    fernetpunker says:

    Was hat Intelligenz mit psychiatrischem Kranksein zu tun???

  6. 6
    Tourix says:

    Eine intellektuelle „Störung“ dürfte eher eine psychische Erkrankung wie eine Psychose oder Schizophrenie statt Dummheit bedeuten.

    Aber dazu müsste man den gesamten Text kennen.

  7. 7
    fernetpunker says:

    Eine Psychose ist keine „intellektuelle Störung“. Intellektuell beeinträchtigt sind wohl eher geistig Behinderte. Geistig behindert ist aber etwas anderes als psychisch erkrankt. Außerdem ist Psychose der Überbegriff und Schizophrenie ein Unterfall. Schizophrenie bedeutet auch nicht, wie landläufig gemeint wird, dass man ein zwiegespaltene Persönlichkeit wäre. Das Wissen in diesem Bereich ist allgemein leider ziemlich gering.

  8. 8
    Kai says:

    Ja, Dummheit ist ersteinmal nicht grundsätzlich gefährlich. Da muss also noch mehr sein, um eingesperrt zu bleiben.

  9. 9
    Roland says:

    Klingt nach einem Literaturgutachten … selbst überzeugt wurde sich nicht, sondern nur nacherzählt. Oder irre ich mich da?

  10. 10

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