Das ist zwar kein Spielplatz, aber in 15 Jahren dann ein „vertypter“ Strafmilderungsgrund.
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Lärm ist eine schlimme, gesundheitsgefährdende Sache, gerade wenn man Nachtarbeit macht und auf Ruhe am Tag angewiesen ist. Dabei kann es keinen Unterschied machen, welche Ursache der Lärm hat. Die Gesetzesänderung beim Bundesimmissionsschutzgesetz zugunsten von Kindergärten und Schulen halte ich für verfassungsrechtlich (Art. 3 I GG) nicht haltbar.
@fernetpunker Sie haben sowas von recht!! Ich finde, dass das Vogelgezwitscher morgens ab 4.00 Uhr im Frühjahr und Sommer unterbunden werden sollte. Lärm!!!
http://de.wikipedia.org/wiki/Vogeluhr
In Berlin herrscht eben Recht und Ordnung:
Quelle: SPON