Aus einer Ermittlungsakte, die wegen unerfreulichen Ereignissen zwischen Nachbarn angelegt wurde:
Der Beschuldigte Wilhelm Brause wurde durch den Unterzeichner im Krankenhaus aufgesucht und nach Belehrung als Beschuldigter gehört. Auf Grund seiner Verfassung konnte er nicht ausführlich gehört werden.
Der Beschuldigte wird Morgen operiert und wird danach noch mehrere Tage im Krankenhaus bleiben.
Dieser Vermerk war dem Vernehmungsprotokoll nachgeheftet. Das Protokoll hatte den Umfang von sieben Seiten.
Vermutlich konnte er auch nicht ausführlich über seine Rechte aufgeklärt werden, wenn die Vernehmung so kurz ausfiel.
Der Unterzeichner hätte vermutlich noch stundenlang weiter fragen können, ich lese ein gewisses Bedauern ob der allzu kurzen Vernehmungsfrist heraus.
Aber „Morgen operiert“ zu werden ist tatsächlich anstrengend, das geht früh los…