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Jahresarchive: 2011
Freundliche Rechtspfleger
Noch ein Wort zu dem Rechtspfleger, der in dem Vetter-Beitrag von gestern nur am Rande erwähnt wird:
Ich stellte wie üblich den Kostenerstattungsantrag und erlebte eine Überraschung. Der Rechtspfleger weigerte sich, mir die Anwaltsgebühren zu erstatten, die in den beiden kleineren Verfahren angefallen waren, bevor sie mit der großen Sache verbunden wurden.
Wenn man sich solche Kostenfestsetzungsbeschlüsse in der Praxis etwas genauer anschaut, dann findet man oft (nicht immer) irgendwo zwischen den Zeilen einen gestreckten Mittelfinger:
„Ätsch, Du Dummkopf! Haste wat vergessen, wa?! Röhregucken!“
Es gibt wenige Rechtspfleger, die in solchen Situationen sich ähnlich fair verhalten, wie der von dem Kollegen Vetter beschriebene Richter.
Eine eMail oder ein Anruf, etwa mit dem Text:
Wenn Sie den Lohn für Ihre Arbeit bekommen möchten, dann stellen Sie doch bitte schnell noch den Erstreckungsantrag; ich habe die Akte bereits auf den Weg zum Richter gegeben.
wäre doch eine nette Geste. Was spricht dagegen?
Wenn ich irgendwann mal einen Wunsch frei habe, werde ich mir freundliche Rechtspfleger wünschen. Davon gibt es nämlich viel zu wenig.
Hat Herr Vetter gepennt?
Der Kollege Udo Vetter berichtet über einen Fehler, der wohl jedem Verteidiger schon einmal unterlaufen ist, auch mir. Und der häßlich in’s Geld geht.
Es ist das schreckliche Wort der Erstreckung, das zu Überraschungen führt, wenn es nicht im Protokoll auftaucht, weil man es vergessen hat. Wie Herr Vetter.
Der Verteidiger wird in einer Sache zum Pflichtverteidiger bestellt. Später werden andere Verfahren zu dieser Sache hinzu verbunden. Nach der Verbindung sollte der Verteidiger dann das Gericht bitten festzustellen, daß die Bestellung zum Pflichtverteidiger auch für die anderen, hinzuverbundenen Verfahren gelten soll. Auf juristisch heißt das, er muß die Erstreckung beantragen.
Herr Vetter hat Glück gehabt. Der Richter hat diese Erstreckung noch entschieden, als das Verfahren bereits beendet war. Dies hatte die Folge, daß die Justizkasse nun auch die Pflichtverteidiger-Vergütung für die hinzuverbundenen Verfahren an den Verteidiger zahlen muß. Immerhin ein rundes Kiloeuro, wie der Kollege berichtet, erwartet er auf seinem Kanzleikonto. Und freut sich – mit Recht.
Des einen Freud ist aber des anderen Leid. Wie im richtigen Leben gilt dieser Satz auch in der Justiz.
Denn die Pflichtverteidigerkosten werden den Verfahrenskosten zugeschlagen. Und an dieser Stelle bekommt der zweite Satz bei der Urteilsverkündung eine entscheidende Bedeutung:
1. Der Angeklagte wird verurteilt …
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte …
Irgendwann wird bei dem Mandanten des Pflichtverteidigers eine Kostenrechnung der Justizkasse zugeschickt, auf dem dieselbe Zahl steht, die auch auf dem Kontoauszug des Verteidigers gedruckt ist.
Ich bin ganz sicher, daß der Kollege Vetter nicht gepennt hat. Diese Konsequenz kalkuliert ein Verteidiger ein, wenn er den Kostenantrag ans Gericht schickt. Und er hat seinen Mandanten über diese Kostenfolge bereits zu Beginn des Verfahrens informiert. Das machen wir in unserer Kanzlei auch – und zwar mit diesen wohlgesetzten Worten.
Der Leser des Beitrags im Lawblog sollte also berücksichtigen, daß die Pflichtverteidigung grundsätzlich keine kostenlose Verteidigung ist. Der dicke Hammer – die Kostenrechnung der Justizkasse – kommt stets am Schluß.
Wenn dem Verurteilten dann allerdings keine Mittel zur Verfügung stehen, diese Rechnung zu begleichen, kann er mit einem formlosen Antrag – bei dem der Verteidiger, ganz bestimmt auch Herr Vetter, regelmäßig hilft – die Niederschlagung dieser Kosten oder zumindest Ratenzahlung beantragen.
Spießer!
Gefunden und von mir photographiert an der Hauswand einer Eisdiele in der Nähe der Admiralbrücke.
Erinnert mich ein bisschen an den Slogan der damals schon Gestrigen in den Siebzigern: Geht doch rüber!
NPD – Spenderliste
Vor ein paar Tagen waren ein paar böse Menschen auf dem Server der NPD. Verbotenerweise, natürlich. Üble Hacker also. Und die haben sich dort bei den Nazis Parteimitgliedern umgesehen. Und sich ein paar Namen notiert. Von den Leuten, die der Nazipartei NPD Geld geben haben für ihr dummes Geschwätz ihre Parteiarbeit.
Nun findet der Netzbürger, der sich ein wenig umschaut, unter der Adresse http://goo.gl/OZ016 eine Liste vermeintlicher Spender mit allem Drum und Dran, also mit ihren Namen und Adresse, inkl. Pfeil auf die jeweilige Adresse.
Das ist natürlich zu verurteilen als eine unzulässige Persönlichkeitsverletzung. Zumindest für diejenigen, die versehentlich
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auf diese Liste geraten sind.
Wir leben in einer grausamen Welt.
Update:
Weiterführende Hinweis gibt es unter http://nn-crew.cc/npd/
Kostenfalle für den Verteidiger
Unsere Kanzlei ist in Sachen „Kostenfallen“ bereits seit 2005 unterwegs. Nein, wir stellen keine Fallen, sondern wir verteidigen solche Leute, denen man vorwirft, betrügerisch an das Geld anderer Leute herankommen zu wollen.
Ich muß sagen, wir (und auch andere Kollegen, die solche Verteidigungen betreiben) waren dabei auch recht „erfolgreich“. Jedenfalls ist es bislang zu keiner nennenswerten Verurteilung wegen Betruges gekommen, weil es eben kein Betrug ist. Jedenfalls erst einmal bis heute.
Zu solchen Verteidigungen gehören natürlich auch Selbstversuche. Ich habe mich mehrfach mit verbundenen Augen vor den Computer gesetzt, den Monitor mit dem „Gesicht“ zur Wand gedreht und dann die einschlägigen Seiten im Netz aufgesucht. In einigen Fällen habe ich mich sogar noch unter den Schreibtisch gesetzt und die Tastatur rückwärts von unten bedient.
Trotzdem: In allen Fällen habe ich den Hinweis auf die Kosten entdeckt und habe bislang auch noch keine Post von Inkassounternehmen bekommen.
Es scheint aber immer noch einige Unternehmen zu existieren, die wir noch nicht verteidigt haben. Sei es, weil sie noch keinen Besuch von der Staatsanwaltschaft bekommen haben, oder weil sie uns schlicht (noch) nicht kennen. So ein Unternehmen ist nun an uns herangetreten:
Ich habe dieses auf Altpapier gedruckte Schreiben sofort mit verschlossenen Augen in den Tresor unseres Serverraums gelegt, ihn abgeschlossen, mir meine Augenbinde angelegt und mich unter den Schreibtisch gesetzt.
Trotzdem, ich habe ihn entdeckt, den Kostenhinweis:
Ich räume ein, es ist nicht jedermanns Sache, die Augen aufzumachen, bevor man eine „rechtsgültige Unterschrift“ unter einen Auftrag setzt.
Aber es kann doch nicht Sache der Richter sein, dort „Trottelschutz“ zu gewähren, wie es der Kollege Siebers zutreffend nennt, wo man das Problem mit wenigen Grundschulkenntnissen schlicht vermeiden könnte.
Diese angeblichen Abofallen entsprechen ungefähr dem Niveau der Fallen, die ich als Indianer im Alter von 4 Jahren auf dem Hof der Gagfah-Siedlung gestellt habe, in der meine Großeltern gelebt haben. Offenbar soll die Schwelle zur Strafbarkeit eben auf dieses Niveau abgesenkt werden.
Schau’n wir mal …
Jörg Kachelmann spricht mit Sabine Rückert
Jörg Kachelmann redet zum ersten Mal seit seinem Freispruch über sein Frauenbild, über wahre und falsche Freunde – und darüber, warum er heute Knastbrüdern mehr vertraut als Polizeibeamten.
Quelle: Zeit
Ob das so gut ist, bereits vor Eintritt der Rechtskraft (schon wieder) mit der Journaille zu reden? Aber Herr Kachelmann scheint da ja keine Berührungsängste zu haben.
Notruf der Woche
Aus der Telefonnotiz:
Anruferin bittet um RR.
Betr.: Neue Sache.Ein Bekannter hat ihre Tür eingetreten und will den Schaden nicht zahlen. Leider hat sie keine Kontakdaten von der Person.
Das war um 03:24 Uhr.
Zu Wasser, zu Land, in der Luft
Ein befreundeter Kollege (1/4) bietet an:
… bundesweit tätig, ich komme zu Ihnen mit PKW, Motorrad, Bahn, Flugzeug oder Schiff, wenn es sein muss
Ich hätte da noch eins draufzulegen:
Bild: © sportograf