Jahresarchive: 2011

Schweinsteiger über Bild-„Reporter“

Ganz ehrlich, ich habe keine Lust mehr. Wegen so einem Pisser brauche ich mich nicht so zutexten lassen. Arschloch.

Zitiert nach SPON.

Dagegen bin ich ja geradewegs noch ausgesucht höflich geblieben gegenüber diesen Journaloiden. Vielleicht sollte ich doch noch zum Bayern-Fan mutieren.

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Die Schmierfinken und der Haftrichter

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. hat am am 27. April 2011 folgende Presseerklärung veröffentlicht:

Am 24. April 2011 hat der zuständige Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Tiergarten Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Haupttäter des Übergriffes auf einen 29-Jährigen am Osterwochenende auf dem U-Bahnhof Friedrichstraße erlassen, diesen Haftbefehl jedoch zugleich gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Diese Entscheidung des Ermittlungsrichters ist in den Medien überwiegend auf Ablehnung gestoßen.

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. merkt hierzu Folgendes an:

Die Anordnung und der Vollzug von Untersuchungshaft darf in Deutschland außer in Fällen konkret begründeter Wiederholungsgefahr nur zum Zweck der Verfahrenssicherung erfolgen, insbesondere zur Abwendung von Fluchtgefahr. Kann eine solche Fluchtgefahr durch Anordnung anderer verfahrenssichernder Maßnahmen abgewendet werden, darf Untersuchungshaft nicht vollzogen werden. Vor allem darf die Anordnung und der Vollzug von Untersuchungshaft nicht dazu dienen, den Beschuldigten bereits vor einer gerichtlichen Hauptverhandlung zu bestrafen oder ihm dadurch einen „Denkzettel“ zu erteilen. Die Feststellung der Schuld des Beschuldigten und Auswahl und Bemessung der entsprechenden Sanktion bleiben – auch bei geständigen Beschuldigten – dem Gericht in einer solchen Hauptverhandlung vorbehalten.

Nach diesen Grundsätzen ist die Haftverschonungsentscheidung des zuständigen Ermittlungsrichters rechtlich zutreffend und folgerichtig, denn bei einem 18jährigen Beschuldigten, der sich selbst stellt, ein Geständnis ablegt, zur Schule geht, in einem intakten Elternhaus lebt und bislang über keinerlei strafrechtliche Vorbelastungen verfügt, ist nicht davon auszugehen, dass er sich dem weiteren Strafverfahren entziehen wird.

Die insoweit ablehnenden und teilweise populistisch überspitzten Kommentare in der Tagespresse verkennen die rein verfahrenssichernde Funktion von Untersuchungshaft. Befremdlich erscheinen in diesem Zusammenhang vor allem die teilweise direkt gegen den zuständigen Ermittlungsrichter gerichteten Angriffe bestimmter Presseorgane (z.B. „Das ist der Richter, der den Schläger freiließ“ BZ vom 27. April 2011, Titelseite), wobei in einem Fall sogar ein großformatiges Foto des Ermittlungsrichters abgedruckt wurde. Eine solche tendenziöse und auf die Person eines Richters abzielende (negative) Berichterstattung negiert den Verfassungsgrundsatz der richterlichen Unabhängigkeit und widerspricht dem rechtsstaatlichen Verständnis, dem auch die Presse verpflichtet sein sollte.

Rechtsanwälte Martin Rubbert und Dr. Toralf Nöding für den Vorstand der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.

In nicht wenigen Fällen betrachtet mancher Staatsanwalt und mancher Richter den Vollzug der Untersuchungshaft als Bestandteil der Disziplinierung. Leider gibt es zu wenig Haftrichter, die den Mut besitzen, eine solche – zutreffende! – Entscheidung wie die beschriebene zu treffen.

Daß die Journaille – wie jene BZ – versucht, auf diese Weise quasi eine Lynchjustiz wieder hoffähig zu machen, ist widerwärtig, aber bei dem Ausbildungsstand der sich auf diesem Niveau prostituierenden Schmierfinken nicht anders zu erwarten.

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Kanzlei-Igel

Fünf Igel für unsere tierlieben Mitarbeiterinnen:

Damit unser Server auch was zu tun bekommt.

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Der zweite Satz

Unter diesem Adler entschied das Gericht:

Das Ziel war erreicht: Kein Fahrverbot für die Betroffene, keine Punkte in Flensburg.

Der zweite Satz des Tenors, die Kostenentscheidung, der hat es allerdings in sich:

Und das ist nicht alles. Dazu kommen die Kosten, die durch die Verteidigung entstanden sind – die Verteidigung im Verfahren vor der Bußgeldbehörde und in zwei Hauptverhandlungsterminen vor Gericht, zu denen jeweils die Anreise aus Berlin erforderlich war.

Neben Führer- und Fahrzeugschein gehört eben auch ein Rechtsschutzversicherungs-Schein in die Brieftasche.

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Verhaltensmaßregel

Der Mandant fragt freundlich an:

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider habe ich gestern per Post erfahren müssen, dass ich noch ein weiteres Mal „geblitzt“ wurde. Wie soll ich mich verhalten?

Vielleicht das nächste Mal einfach ein Brikettchen drauflegen; ein Fahrverbot gibt es erst ab 41 km/h. 8-)

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Subsumtionsübung beim Abendbrot

Lecker Fisch, fein angerichtet. So jedenfalls die Ankündigung auf der appetitlichen Verpackung:

Es gibt einen einschränkenden Hinweis, das Kleingedruckte auf der Verpackung, für Altersweit- und Kurzsichtige ohne Prothese Hilfsmittel nicht erkennbar:

Und so sieht die grausame Realität dann nach dem Öffnen am Abendbrottisch aus:

Im Lebtag gelingt das niemals nicht, mit diesem klebrigen Material den „Serviervorschlag“ nachzustellen.

Liebe Juristen, subsumieren Sie das bitte mal unter den Betrugstatbestand (§ 263 StGB).

(Anmerkung: Die Bitte hat einen durchaus ernsthaft gemeinten Hintergrund.)

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Strategieseminar für Rechtsanwälte

Ein Hinweis auf ein Seminar, das Rechtsanwälten helfen soll, die Aufmerksamkeit ihrer Zuhörer auf sich zu ziehen:

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Eine freundliche Vollmachtsdiskussion

Der Kampf um den Nachweis, daß der Verteidiger von seinem Mandanten bevollmächtigt wurde, nimmt teilweise völlig bizarre Formen an. Der Verteidiger versichert seine ordnungsgemäße Bevollmächtigung, der Staatsanwalt glaubt ihm kein Wort und schon geht das Theater um die Vorlage einer Vollmachtsurkunde los.

Daß es auch anders geht, zeigt dieser Fall, den wir in unserer Kanzlei bearbeiteten. Kolja Zaborowski verteidigte den einen und ich den anderen Beschuldigten.

Es begann mit meiner Verteidigungsanzeige …

Meine ordnungsgemäße Bevollmächtigung versichere ich anwaltlich. Auf Meyer-Goßner, StPO, 48. A., Vor § 137 Rdz. 9 weise ich vorsorglich hin.

… dem Akteneinsichtsgesuch und dem üblichen Sermon.

Darauf reagierte der Staatsanwalt u.a. mit einer Bitte:

Sie sind als Verteidiger erfasst worden. Ich möchte Sie gleichwohl bitten, eine unterzeichnete Vollmacht Ihres Mandanten zeitnah nachzureichen. Da sich ein anderer Anwalt Ihrer Kanzlei für einen anderen Beschuldigten gemeldet hat, besteht Anlass zur Prüfung der Mandantierungsverhältnisse. Die von Ihnen gewünschte Akteneinsicht kann grundsätzlich gewährt werden.

Ich habe ihm zurück geschrieben:

Der Nachweis der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung ist gesetzlich nicht vorgesehen und hier auch entbehrlich, nachdem beide Verteidiger diese anwaltlich versichert haben. Ich bitte daher darum, auf die Vorlage von Vollmachtsvordrucken zu verzichten.

Recht bald erhielt ich eine Antwort, mit der ich in dieser Form nicht gerechnet hatte:

Mit einer nur geringen Menge an Empathie für den geplagten Staatsanwalt ist sein Anliegen auch für einen knorrigen Verteidiger jedenfalls nachvollziehbar.

Und nachdem er das Thema mit diesen Worten eigentlich recht versöhnlich abschließt, scheint es hier ausnahmsweise einmal kein Fehler zu sein, seiner Bitte zu entsprechen.

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Vögel im Gegenverkehr

Das Flaggschiff der Deutschen Bahn AG.

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Der Gefangene

33 Jahre Knast – „Man fühlt sich nicht mehr eingeschlossen nach so langer Zeit. man läuft wie ein Uhrwerk und das war’s.“

Hans-Joachim Lenz wird 1951 in Niedersachsen geboren. Er erlernt viele Berufe: Stahlbauschlosser, Schmied und Drucker. 1978 verübt er in Berlin einen Raubmord und wird zu lebenslänglich “mit besonderer Schwere der Schuld” verurteilt. In der Strafanstalt Tegel, Deutschlands größtem geschlossenen Männervollzug, arbeitet er in der Gefängnisgärtnerei.

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