Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. hat die folgende Presseerklärung veröffentlicht:
Am 13.1.2011 wurde ein Jugendlicher wegen Drogenhandels zu einer längeren Bewährungsstrafe verurteilt. Der Fall erfuhr größere öffentliche Aufmerksamkeit, da die Altersbestimmung des jungen Mannes schwierig war. Dem Gericht lag ein Gutachten vor, dem das Gericht wegen erheblicher qualitativer Mängel nicht folgen wollte. Das Gericht ging zugunsten des Angeklagten davon aus, dass er zur Tatzeit 17 Jahre alt war. Das Urteil wird in der Öffentlichkeit als zu milde kritisiert. Der Innensenator spricht von ?falsch verstandener Humanität?. Der Bund der Kriminalbeamten sieht die Arbeit der Polizei konterkariert. Die verstorbene Richterin Heisig muss postum als Kritikerin herhalten.
Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. bemerkt hierzu Folgendes:
Ein wesentliches Element eines Rechtsstaates ist die Gewaltenteilung. Niemals dürfen die Feststellungen oder Bewertungen der Polizei an die Stelle gerichtlicher Feststellungen treten. Es ziemt sich nicht für eine Polizeigewerkschaft mit Kritik an Urteilen an die Öffentlichkeit zu treten, selbst wenn im Wege eines Lippenbekenntnisses auf die richterliche Unabhängigkeit verwiesen wird.
Aus selben Grunde nehmen wir die Äußerungen des Innensenators mit großer Verwunderung zur Kenntnis. Ebenso verwundert, dass der Innensenator der ihm nicht untergeordneten Staatsanwaltschaft ein Rechtsmittel gegen das Urteil nahe legt.
Die Behauptung, der Jugendliche sei als Sieger aus dem Verfahren getreten, da er nur eine Bewährungsstrafe erhalten habe, ist nicht nur ungehörig, sondern auch falsch. Der Jugendliche ist unbestraft. Er befand sich über zwei Monate in Untersuchungshaft. Er erfuhr als Ersttäter mithin eine scharfe Sanktion.
Die Forderung nach generalpräventiver Wirkung einer Jugendstrafe ist dem Gesetz nahezu fremd. Generalprävention hat in dem vom Erziehungsgedanken geprägten Jugendstrafrecht nur äußerst nachrangige Bedeutung.
Die Altersbestimmung wurde unter Missachtung jeglicher wissenschaftlicher Mindeststandards vorgenommen.
Dies kann nicht zu Lasten des Beschuldigten gehen.
Rechtsanwalt Peter Zuriel
1. Vorsitzender
Die Reaktion der Berliner Strafverteidiger auf die Einmischung des Innensenators in fremde Angelegenheiten ist sehr moderat ausgefallen. Dr. Ehrhart Körting scheint die Grenzen, die ihm das Recht setzt, entweder nicht zu kennen, oder aber er setzt sich bewußt darüber hinweg. Daß es sich dabei um den im (Vor-)Wahlkampf üblichen Populismus handelt, erscheint mir jedenfalls naheliegend.
Hier gibt es die Quelle der Presseerklärung.
Dass Berliner Richter_Innen in einer anderen Welt zu leben scheinen als der Rest der Berliner ist beim besten Willen nicht zu übersehen. Frau von der Aue geht beim Ignorieren der Realität mit leuchtendem Beispiel voran.
Aber natürlich geht das alles streng nach recht und Gesetz. Den Angeklagten darf keinerlei seelische Grausamkeit geschehen, während die Opfer vor sich hin leiden.
Wer sich auf die Justiz verlässt, ist verraten und verkauft. Und die Intensivtäter freuen sich über die x-te Bewährungsstrafe.
Ich hätte nie gedacht, dass ich mich mal freue, wenn ein Polizist einen Gewaltverbrecher niederschießt, so wie gestern.
Ich halte mittlerweile Selbstverteidigung für das einzig probate Mittel. Das Risiko der Notwehrüberziehung muss ich dabei in Kauf nehmen.
Und was Körting betrifft: Wer geht denn seit Jahren konsequent NICHT gegen die kriminellen Großfamilien vor? Innensenator Körting und Polizeipräsident Glietsch. Sie ernten, was sie säen und die Berliner leiden darunter.
Danke für nichts.
Ein Gutes haben die kriminellen Großfamilien jedenfalls: Ein paar Anwälte haben ein sicheres Jahreseinkommen in Bereichen, die ich gar nicht wissen möchte.