Rechtsanwaltskammer Berlin warnt vor betrügerischen Machenschaften

Presseinformation der Rechtsanwaltskammer Berlin vom 5. Mai 2011

In letzter Zeit häufen sich bei der Rechtsanwaltskammer Berlin Anfragen und Meldungen über Betrugsmaschen, bei denen das Vertrauen in die Anwaltschaft missbraucht wird. Dabei spielen angebliche, in Wahrheit aber nicht existierende „Anwälte“ eine Rolle, mit denen Vertrauen erweckt werden soll. Oder es wird der Name existierender Anwaltsbüros für Schreiben oder E-Mails missbraucht, die in Wahrheit nicht von diesen Anwälten stammen.

Mit folgenden Methoden soll jeweils eine Geldüberweisung erschwindelt werden:

1. Betrugsmasche: “Staatlich vereidigte Treuhänder Kanzlei“
Für die Abwicklung eines Autokaufs soll die Zahlung des Kaufpreises auf das Konto einer angeblichen Rechtsanwältin erfolgen, die in Wahrheit gar keine Zulassung hat. Um zusätzlich Vertrauen zu erwecken, wird deren angebliche Kanzlei mit dem Fantasiebegriff „Staatlich vereidigte Treuhänder Kanzlei“ versehen. Angeblich hat diese „Anwältin“ auch noch 5 Fachanwaltstitel – maximal 3 sind zulässig.

2. Betrugsmasche: „Gewinnermittlungszentrale-Istanbul“
Unter gefälschtem Anwaltsbriefkopf und falscher Telefonnummer wird Bürgern zum Gewinn eines nagelneuen Autos der Oberklasse gratuliert. Da sich das Auto angeblich in der Türkei befindet, wird um Überweisung von Überführungskosten in Höhe von 635 € per Western-Union über die Postbank gebeten.

3. Betrugsmasche: Pauschaler Schadensersatz für angebliche Downloads pornografischen Videomaterials
Unter dem missbrauchten Briefkopf einer bekannten Anwaltskanzlei wird ein Schadensersatz für das angebliche Herunterladen pornografischen Videomaterials in Höhe von 100 € verlangt. Dann werde eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft zurückgenommen. Die Zahlung soll dabei durch eine „PaySafeCard“ anonym erfolgen.

4. Unerlaubte Werbemails unter falschem Namen
Der Name einer Rechtsanwältin wird missbraucht für Mails, mit denen ein „Verband zur Sicherung der Interessen deutscher Privatpatienten“ für die Überprüfung von Krankenkassentarifen unaufgefordert wirbt.

Die Rechtsanwaltskammer Berlin weist darauf hin, dass jede in Deutschland zugelassene Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis aufgeführt ist. Das Verzeichnis wird von den Rechtsanwaltskammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts unter www.rechtsanwaltsregister.org gepflegt und aktualisiert.

Dieser Beitrag wurde unter Rechtsanwälte, Strafrecht veröffentlicht.

4 Antworten auf Rechtsanwaltskammer Berlin warnt vor betrügerischen Machenschaften

  1. 1
    JJ Preston says:

    Ich finde, § 132a StGB wird viel zu milde bestraft. Absatz 1 1.-3. insbesondere.

  2. 2
    Tourix says:

    @ JJ Preston
    Davon wäre ja auch Guttenberg betroffen.
    Und das scheint ein überwiegender Teil der Bevölkerung nicht zu wollen.

    Aber die Forderung ist trotzdem richtig.
    Wenn sich jemand fälschlich als Polizist ausgibt, wird dieser zu Recht auch deutlich schwerer bestraft.

  3. 3
    JJ Preston says:

    Auch wenn ich den ehemaligen Bundeshaargelminister nicht leiden kann – einen Titel missbraucht hat er nicht. Der Titel ist ihm ordnungsgemäß verliehen worden, er wurde ihm ordnungsgemäß aberkannt, und dazwischen durfte er ihn führen. Dass er eigentlich gar nicht würdig war, hat er in dem Sinne nicht zu vertreten, sondern die Prüfungskommission. Er hat lediglich darüber hinweg getäuscht, er habe die Dissertation in Eigenleistung erbracht, und das ist der einzige Vorgang, der ihn anzulasten ist. Offenbar hat er auch keinen Meineid bzw. eine falsche uneidliche Aussage abgegeben. Nicht mal Betrug kann man ihm anlasten, dazu fehlt es an der Vermögensbeschädigung Dritter. Man könnte ihm höchstens mit ’ner Menge Chuzpe § 108a (1) StGB vorhalten, aber auf dem dünnen Brett würde selbst eine Ameise Angst vor dem Absturz haben… (wobei: CDU/CSU, SPD und FDP sich Wahl für Wahl nach diesem Paragraphen schuldig machen)

  4. 4
    Horst D Jacobs says:

    Was ist zu tun gegen Rechtsanwälten, welche Ihre
    Pflichten gegenüber Ihrem Mandanten grob verletzen ?
    Mehrere Rechtsanwälte in mehreren Fällen.
    Eine zuständige Rechtsanwaltkammer erklärt sich für
    solche Fälle nicht zuständig und erklärt, man möge
    einen Rechtsanwalt beauftragen mit der Wahrnehmung
    aller Interessen gegenüber diesen Anwälten !!
    Wird das ein Selbstläufer / Selbstversorgung ?