Damit die Verfassungsrichter weniger Arbeit haben, soll die Arbeit, die die Bürger ihnen machen, vor- und aussortiert werden:
Nach den Vorstellungen Voßkuhles soll zunächst ein Rechtspfleger die eingehenden Verfassungsbeschwerden sichten.
Wenn ich an unsere Auseinandersetzungen mit den Rechtspflegern beim Kriminalgericht denke, wenn es um 27 von 4.658 Kopien geht, die nicht erstattungsfähig sei sollen, wird mir irgendwie komisch, wenn das Prinzip „Sparen, egal was es kostet“ nun auch beim Verfassungsgericht Anwendung findet.
Quelle: LTO
Dass man etwa unzulässige oder offensichtlich unbegründete Beschwerden „aussortiert“, halte ich für eine gute Idee. Ist mir persönlich lieber, als wenn diese Fälle die Arbeit des BVerfG vollständig zum Erliegen bringen.
Wer sortiert denn jetzt aus ?
Jetzt machen das die WissMits und dennoch wird formal ein Kammerbeschluss getroffen.
Das nun aber auf Rechtspfleger zu übertragen finde ich hart. Da merkt man leider, dass sich mit Voßkuhle der Wind in Karlsruhe auch langsam ändert.
Dass die 16 Richter nicht persoenlich jede verfassungsbeschwerde lesen, ist hoffentlich jedem klar. Dass das BVerfG ueberlastet ist und mit sinnlosen Antraegen bombardiert wird, ist auch bekannt.
Nicht klar ist ob Herr Vosskuhle um die Ausbildung von Rechtspflegern weiss, die im Normalfall NICHT Jura studiert haben.
Um das „zulässig und begründet“-Schema auswendig zu lernen, braucht es ja auch kein Jura Studium.
Ob die obersten Verfassungsrichter oder die kleine Justizangestellte, ob Polizisten oder Staatsanwälte, ja selbst der kleine Strafverteidiger um die Ecke – alle sind überlastet, so hat man jedenfalls den Eindruck. Gleichzeitig aber leisten wir uns ein Millionenheer an Arbeitslosen und der Nachwuchs wird mit NC und anderen Schikanen am Studium gehindert. Einfach pervers, dieses Deutschland!
Liebe Leute,
jetzt aber mal ehrlich: Die Verfassungsbeschwerden werden auch heute schon vorsortiert – wer offensichtlich unzulässiges/unbegründetes Zeug schreibt, bekommt erst mal ein Formschreiben (incl. Anleitung, wie’s beim nächsten Mal besser geht).
Nur wenn die Beschwerdeführer dann darauf bestehen, dass die VB weiter bearbeitet wird, wird sie in der Tat einem wiss. Mit. vorgelegt. Ich kann mich aber an keine einzige derartige VB erinnern, an der auch nur ein Fünkchen Zulässigkeit oder gar Begründetheit dran gewesen wäre. Dieses Vorsortieren wird überaus skrupulös erledigt. Und wenn man nun statt einiger weniger Juristen eine Reihe Rechtspfleger einsetzt, die ja immerhin einen FH-Abschluss haben, dann wird das m.E. keine VBs treffen, die in der Sache Aussicht auf Erfolg hätten.
Im Übrigen sieht der Voßkuhle-Vorschlag auch nicht vor, dass die VBs vom Rpfl. endgültig erledigt werden – er soll nur einen Kostenvorschuss verlangen können. Das halte ich für vernünftig, um Beschwerdeführer zum Nachdenken zu bringen, ob’s das wirklich wert ist. Und wenn sie Recht haben, wird sich das später erweisen, und sie bekommen Ihren Vorschuss erstattet …
So what?
Übrigens – dass die Hürden vor der Zulässigkeit hoch liegen, ist mir natürlich klar. Nur sinken die ja nicht dadurch, dass man auf die Vorsortierung verzichtet. Im Gegenteil müssen dann Bfs, denen tatsächlich verfassungswidrig mitgespielt wurde, länger auf ihr Recht warten. Das kann’s doch nicht sein.
6000 entschiedenen Verfasungsbeschwerden wurden 2010 entschieden. Das ist für ganz Deutschland wenig.
Wo ist das Problem ?
Ich fange morgen mit den Klausuren für das 2. Examen an und frage mich gerade nur eins:
WARUM eigentlich?
Nichts gegen Rechtspfleger, aber: Es gibt so viele arbeitslose Volljuristen in Deutschland. Muss man da wirklich auf angelernte Kräfte zurückgreifen im Bundesverfassungsgericht?
@ Ms. Brisby am 28. Februar 2011 um 20:02
Du schreibst morgen Klausuren und hast heute Zeit und Ruhe hier zu gucken?!? Resepekt und viel Erfolg! :-)
oder sind es Hunde? wachsen und vermehren sich
Bein lawblog hat es „waler“ eingestellt und hier „zwanziger“
Zufälle gibt es …
Das könnte doch auch die Putzfrau am BVerfG nebenbei erledigen!
[…] mehr Macht den Rechtspflegern, so sieht es jedenfalls aus […]