Risiko Telefon

Bequem, aber gefährlich: Das Handy.

Wir weisen unsere Mandanten an, uns am Telefon keine vertraulichen Nachrichten zu übermitteln. Für schriftliche Nachrichten haben wir einen gesicherten Zugang. Zum sicheren Telefonieren nutzen wir in besonderen Fällen Verschlüsselungstechniken (secure IP mobile phones).

Deswegen der Hinweis des Strafverteidigers: Straftaten und Mobil-Telefone sind nicht kompatibel.

Video gefunden bei Via Jura.

 

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache, Strafrecht veröffentlicht.

9 Antworten auf Risiko Telefon

  1. 1
    Consigliere says:

    Und nach allem, was man so hört, ist Skype in dieser Hinsicht ja auch nicht mehr das Mittel der Wahl.

  2. 2
    Hubertus says:

    wäre der beweis bzw das geständnis überhaupt verwertbar, wenn man das telefonat abhören würde? immerhin ist das ja ein gespräch zwischen anwalt und mandant

  3. 3
    Metallkopf says:

    Ob es unmittelbar verwertbar ist, ist doch irrelevant. Selbst wenn man hinterher zugibt, dass das Käse war. Man kriegt im Zweifel so viele neue Anhaltspunkte und Anfangsverdachte, aus denen man dann die Dinge ausermittelt und dann den gleichen Sachverhalt, der am Telefon beplappert wurde, auch ohne strafrechtliche Verwertung des Mitschnitts beweisen kann.

    In Germany, the fruit of the forbidden tree is not poisonous.

  4. 4
    rura says:

    In Germany, the fruit of the forbidden tree is not poisonous.

    Das höre ich öfter, ist das aber wirklich so? Eine Abhör Aktion MUSS doch VORHER durch einen Richter/ StA angeordnet sein und ist somit völlig legal.

    Falls sie illegal abhören, ist das doch unmöglich zu benutzen oder???

  5. 5
    JLloyd says:

    @rura: Glaub’s einfach: Beim Ermitteln gilt in D das Motto „Legal – Illegal – Schei*egal !“

  6. 6
    Anonymer Zyniker says:

    Sollte es da nicht im Regelfall als Anwalt ausreichen, eine Hand voll Einweg-SIMs auf die eigene Kanzlei zu registrieren (Aldi, Lidl, Blau, Simyo…) und diese in einem Einfachst-Handy dem Mandanten zur Verfügung zu stellen? Dazu eine Online-Gesprächsübersicht und den Mandanten unterschreiben lassen, so dass sichergestellt ist, dass der Mandant nur mit dem Anwalt telefoniert.

    Ich denke, dass sich in solch einem Fall kaum jemand traut, die Gespräche abzuhören oder Funkzellenauswertung durchzuführen, ist doch praktisch sicher, dass eine solche Maßnahme die Vertraulichkeit zwischen Mandant und Anwalt verletzt.

  7. 7
    egal says:

    Das Chaosradio des CCC hat letztens auch (mal wieder) ne Sendung dazu gemacht:

    Handyschnüffeleien

    (Staatliche) Überwachung und Kompromittierung von Mobiltelefonen

    http://chaosradio.ccc.de/cr170.html

  8. 8
    Lexus says:

    Wobei doch weder verschlüsselte Datenübertragung durch das Netz noch Secure IP mobile phones gegen die Angriffe sicher sind.

    Man kann soviel verschlüsseln wie man möchte, wenn der abhörende ganz am Anfang oder ganz am Ende abhört, dann kratzt ihn das nicht. Das ist ja auch bei Skype so… Was stört die Verschlüsselung, wenn ich die Daten bei nem Client Vor der Verschlüsselung und nach der Entschlüsselung abhöre.

    Das ist aber keine technische Frage oder eine technische Sicherheitslücke, sondern liegt einfach an nen unsicheren Umgang des Users.

  9. 9
    doppelfish says:

    Wenn sich jetzt noch für die im Impressum angegebene EMail-Adresse ein PGP-Schlüssel finden liesse …