Sinnvolles Zubehör für den Zeugenbeistand

Das Recht des Zeugen, die Auskunft zu verweigern, ist in § 55 StPO geregelt. Es gibt jedoch Fälle, in denen nicht ganz sicher ist, ob der Zeuge überhaupt nicht aussagen muß, also ob er ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht hat. Oder ob er nur einzelne Fragen nicht beantworten muß.

Darüber wird in vielen Fällen heftig gestritten. Und in den meisten Streitfällen läuft das dann darauf hinaus, daß der Vorsitzende und dann auch der Staatsanwalt ihre Fragenkataloge der Reihe nach abarbeiten und der Zeuge auf jede Frage antwortet, daß er diese Frage nicht beantworten muß, weil ihm die Rechte aus § 55 StPO zustehen.

Das ist für einen Zeugenbeistand, also für den anwaltlichen Begleiter des Zeugen, recht eintönig.

Kürzlich habe ich in der Kanzlei eines findigen Kollegen ein Schild gesehen, das er sich um den Hals hängt, sobald der Vorsitzende mit seiner Fragerei anfängt.

Und schon kann er sich gelassen der Zeremonie hingeben.

 

Dieser Beitrag wurde unter Rechtsanwälte veröffentlicht.

13 Antworten auf Sinnvolles Zubehör für den Zeugenbeistand

  1. 1
    Ref.iur. says:

    Na ja, ob das so findig ist, ist mir eher zweifelhaft. Ich finde es eher peinlich, wenn sich ein Volljurist im Gerichtssaal so ein Schild um den Hals hängt. Es mag wohl auch fraglich sein, ob es geschickt ist, mit solchen Mitteln absichtlich das Klima zu vergiften. Als Richter würde ich so einen Typen ganz bestimmt nicht mehr als ebenbürtigen Volljuristen auf Augenhöhe ansehen.

      Lassen Sie mich raten: Sie möchten Richter am Verwaltungsgericht werden? crh
  2. 2
    Pandur2000 says:

    Ein bisschen Spaß muss sein, oder?

  3. 3
    Johannes says:

    Die Hauptverhandlung hat mündlich abzulaufen. Wenn mich nicht alles täuscht, reicht das Schild also nicht aus. :)

  4. 4
    DAMerrick says:

    Stimmt, mündlich.

    Also sollte man beim ersten Mal seine Antwort aufzeichnen und dann immer durch bestätigtendes Nicken des Mandanten abspielen.

    Spart ja auch viel Zeit.

  5. 5
    Agnostiker says:

    So was ähnliches habe ich zu meiner Schulzeit (lang, lang ist’s her) mal veranstaltet und es hat mir einen Verweis eingebracht.

    Ob so ein Richter wohl mehr Spaß versteht wie ein Referendar im zweiten Jahr?

  6. 6
    fernetpunker says:

    Was ist eigentlich die Rechtsfolge, wenn sich ein Zeuge zu Unrecht auf § 55 StPO beruft?

  7. 7
    Scharnold Warzenegger says:

    Und wie will das Gericht feststellen, daß jemand sich zu Unrecht auf § 55 StPO berufen hat? Man weiß ja nicht, was der Zeuge zu sagen gehabt hätte…

  8. 8
    fernetpunker says:

    Wie soll eigentlich ein juristischer Laie wissen, ob er sich der „Gefahr der Strafverfolgung“ aussetzt?

  9. 9
    doppelfish says:

    @fernetpunker: Wenn der Richter die Brechstange auspackt, ist das ein deutliches Zeichen.

  10. 10
    klabauter says:

    Bevor man solche Kaspereien wie mit dem Schild anfängt, lohnt sich ein Blick in Meyer/Goßner, § 177 GVG Rndr. 4. Die Frage, ob bzw. gegen welchen Zeugenbeistand sitzungspolizeiliche Maßnahmen zulässig sind, ist zwar streitig, aber vielleicht sorgen ein etwas weniger spaßempfänglicher Vorsitzender und der Schildchenträger ja für eine obergerichtliche Klärung.

  11. 11

    […] Einen Ausrüstungsgegenstand, den man als Strafverteidiger sich unbedingt zulegen sollte, zeigt der Kollege Hoenig hier. […]

  12. 12
    klabauter says:

    p.s.: Hat der Herr Schildchenträger nur Mandantinnen oder gibt es eine maskuline Schildversion dazu ?

      Sobald unser Bestell-Shop online ist, schicke ich Ihnen unseren Katalog. crh
  13. 13
    Sebastian says:

    Danke für den Gedankenanstoß! Vor nicht all zu langer Zeit habe ich diese Idee mal für mich umgebaut, hier das Ergebnis: http://genius-universalis.de/2011/08/sinnvolles-zubehor-fur-gesprache-mir-polizisten/

    Fanden die Polizeibeamten nicht annähernd so raffiniert, wie ich. Naja, Humor fehlt Polizeibeamten halt oft. Sagen Sie doch mal bescheid, wenn Sie im Einzugsgebiet der Polizeidirektion Kiel unterwegs sind, dann kann ich Sie ja mal als Ideengeber den Beamten vorstellen, wäre sicher ein interessantes Treffen :-)