Strafverteidiger genötigt

Unter Androhung ganz empfindlicher Übel und Anwendung unmittelbaren, höchst schmerzhaften psychischen Zwangs durch unsere – ansonsten einigermaßen friedliche – Rechtsfachwirtin mußte ich mich dazu herablassen, ein Buch zu bestellen. Nicht so ein schönes Buch wie beispielsweise das Strafgesetzbuch von Fischer oder den StPO-Kommentar von Meyer-Goßner.

Es war nicht zu verhindern – ein Buch aus der Zivilprozeßabteilung:

Und das, obwohl die Vorauflage aus dem Jahre 2002 äußerlich noch so gut erhalten ist, daß man sie als „neuwertig“ bei eBay versteigern könnte, ohne rot zu werden.

 

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache veröffentlicht.

15 Antworten auf Strafverteidiger genötigt

  1. 1
    Thorsten says:

    2002? Dann wird’s in der Tat allerhöchste Zeit! Selbst für Strafrechtler. :-)

  2. 2
    SB says:

    Na, beispielsweise für § 37 StPO (Verweis auf ZPO für Zustellungen) könnte so ein ziviles Buch doch nötig sein :-) Ob der Preis zivil ist, mag ich jetzt nicht beurteilen :-)

  3. 3

    Da ist unser Palandt von 2004 ja noch druckfrisch!

  4. 4
    sniper0815 says:

    Na jetzt wird mir klar warum die Anwaltschaft bei allem was 5 mm nebem dem Schwerpunkt liegt so antiquierte Auffassungen vertritt… ;-)

  5. 5

    Zehn Jahre gehen aber auch verdammt schnell rum! :-)

  6. 6
    Anonym says:

    Ich hätte da zum Ausgleich noch einen Tröndle/Fischer von 2007 und einen Meyer-Goßner von 2006 im Angebot :D

  7. 7
    Hauptstadttyp says:

    Da hätten Sie von mir einen 2009 Thomas Putzo haben können :D

  8. 8
    Kommentartor says:

    Die Vorauflage aus dem Jahre 2002 – nämlich die 23. – ist zur aktuellen 29. die
    Vor-vor-vor-vor-vor-vorauflage. In der Tat bieten Spaßvögel so etwas bei ebay an. Man beachte: Startpreis: 25.- Teuro und Sofort-Kaufen für schlappe 100.-

    Reichtum droht! ;-)

  9. 9
    Miraculix says:

    Sollte jemand eine ältere Fassung (müssen ja nicht gleich 10 Jahre sein) übrig haben hätte ich sicher Spass daran. Aber die 100,- Euro bei eBay sind mir denn doch 3 oder 4 zuviel…

  10. 10

    Hihi :-)

    Ganz ehrlich: meine strafrechtlichen Kommentierungen sind alle noch samt und sonders diejenigen, die ich anlässlich der Klausuren zum zweiten Staatsexamen gekauft habe oder sogar älter … ich nehme mir dann morgen mal einen Edding und schreibe „Rechtsgeschichte“ drauf

  11. 11
    S. H. says:

    Hahahahaha wie geil ist das denn, ein Lob an die ReFaWi!!!!! Ich persönlich hab den Titel nun auch und versuch auch meine Chefs von einigen Umgestaltungen und Neuanschaffungen zu überzeugen ;)

  12. 12
    Die Rechtsfachwirtin der Kanzlei says:

    @Hauptstadttyp – man beachte, dass die §§ 946 ff ZPO in aktueller Fassung nicht mehr vorhanden sind und auch Ihr Putzo damit veraltet ist. Aber Danke für das Angebot.

    Ich werde mal weiter durch die Kanzlei streifen und mein nächstes „Opfer“ auswählen.

  13. 13
    RpflNiedersachsen says:

    Habe das zum Anlass genommen, mein eigenes Büro nach Kommentarleichen zu durchforsten und siehe da: Ein Bassenge/Herbst FGG (!) / RPflG von 1995 wurde angefunden.

    Wer hat Interesse?

  14. 14
    Hauptstadttyp says:

    Na dann guck ich auch nochmal durch die Reihen: Palandt 2006 und ein 9. Auflage GKG von de Gruyter liegen auch noch herum und fangen Staub

  15. 15
    doppelfish says:

    Nanana. Dafür hat die fleißige Rechtsfachwirtin die übliche Bekleidung frisch gebügelt und einsatzbereit gefaltet.