Subsumtionsübung beim Abendbrot

Lecker Fisch, fein angerichtet. So jedenfalls die Ankündigung auf der appetitlichen Verpackung:

Es gibt einen einschränkenden Hinweis, das Kleingedruckte auf der Verpackung, für Altersweit- und Kurzsichtige ohne Prothese Hilfsmittel nicht erkennbar:

Und so sieht die grausame Realität dann nach dem Öffnen am Abendbrottisch aus:

Im Lebtag gelingt das niemals nicht, mit diesem klebrigen Material den „Serviervorschlag“ nachzustellen.

Liebe Juristen, subsumieren Sie das bitte mal unter den Betrugstatbestand (§ 263 StGB).

(Anmerkung: Die Bitte hat einen durchaus ernsthaft gemeinten Hintergrund.)

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht, Verteidigung veröffentlicht.

23 Antworten auf Subsumtionsübung beim Abendbrot

  1. 1
    Thomas says:

    In Kinderschokolade sind auch keine Kinder drin, obwohl eins auf der Packung ist…

  2. 2
    nick c. says:

    Zum Thema Kinderschokolade hat der BGH festgestellt, dass das Wort „Kinder“ den Abnehmerkreis bezeichnet. Kein Witz.

  3. 3
    luDa says:

    Jedenfalls kein Vermögensschaden.

    Die Pampe wird das wert sein was sie gekostet hat. Schadensgleiche Vermögensgefährdung o.ä. ist nicht wirklich ersichtlich.

  4. 4
    Kampfschmuser says:

    Mal vom nicht durchsetzbaren „Serviervorschlag“ abgesehen, führt der Artikel das MSC-Logo für nachhaltige Fischerei, sowie das DLG-Logo in Gold für den Geschmack. Die „Pampe“ ist optisch nicht so der Brüller, sollte geschmacklich aber überzeugen.

    Augen zu und durch… ;)

  5. 5
    blindcoder says:

    Erinnert mich irgendwie an einen Bericht in einem anderen Blog.
    Eine Packung Apfelmus, auf dem Deckel zwei, drei glaenzende Aepfel, daneben: Serviervorschlag.
    Da fragt man sich, fuer wen? Extrempuzzler?

  6. 6
  7. 7
    Andreas says:

    Nun, die Dinger werden in der Sahne geliefert und nicht, wie der Serviervorschlag vermitteln will, daneben. Ein möglicher Ansatzpunkt.

    Andererseits ist der „Verkehr“ daran gewöhnt, derlei Produkte in der Sahne/Soße zu erhalten.

    Ob hier http://bundesrecht.juris.de/lfgb/__11.html (Serviervorschlag) weiterhilft? Eher nicht. §59 LFGB I Nr.7 ist wohl spezieller als §263 StGB und dann reicht wohl der tradierte „Serviervorschlag“ als exculpierender Hinweis.

  8. 8
    VolkerK says:

    Ich denke, das liegt an der famosen Zauberwortvermutung, die viele Menschen haben, wenn es um Juristisches geht. Hab gerade ein Auto von einem gewerblichen Käufer erworben, der glaubt, dass das Wort „Kundenauftrag“ in der Annonce irgendeine andere als die rein strafrechtliche Wirkung hat, wenn als Verkäufer im Vertrag er selber steht (aber gleichzeitig einen Gewährleistungsausschluss vereinbaren will)

    Ein leibhaftiger Marktleiter eines Kaufhauses in Düsseldorf wollte mir mal weismachen, dass „Minderung“ der Betrag sei, um den die Preiserstattung bei einer Wandlung des Kaufvertrages wegen Mängeln gemindert wird, weil man den Artikel ja in der Gewährleistungszeit schon benutzt habe…

    So scheinen die Packungsdesigner dann zu glauben, dass an solchen Bildern „Serviervorschlag“ stehen müsse.

    Neulich hab ich leider die Annonce des örtlichen Elektromarktes nicht mehr scannen können, wo neben der Waschmaschine eine junge Frau steht, Anmerkung zum Bild: „ohne Zubehör“.

  9. 9
    Pitch says:

    Vielleicht eher ein Fall fürs UWG zB § 5 Irreführende geschäftliche Handlungen

  10. 10
    Chinaman says:

    Es fehlt eventuell nur die 28-seitige Bedienungsanleitung. Sicherlich sind vor dem Servieren die Heringsfilets mit Wasser abzuwaschen und der Dill und die Zwiebeln fachgerecht mit Spezialkleber („ALDI Aktuell“-Saisonangebot) zusammenzukleben.

  11. 11
    Ralf says:

    Serviervorshlag bedeutet doch nur, so könnte es aussehen, wenn man es selber macht. ;-)

  12. 12
    Dirk says:

    http://www.my-food-online.de/lebensmittel/molkereiprodukte/ja-emmentaler-gerieben-45-fett-i.tr.?c=313

    (Mauszeiger übers Foto für Zoom)

    Der Puzzle-Emmentaler von Ja!, erhältlich im Rewe Kühlregal hat den besten Servier und bringt Spaß für die ganze Familie!

  13. 13
    ExRA says:

    Wenn Sie wirklich eine ernstgemeinte juristische Einschätzungen bzgl. der möglichen Subsumierbarkeit von Werbeausssagen oder Verpackungsaufschriften unter den Betrugstatbestand möchten, lieber Herr Kollege H., dann erinnert mich das immer fatal an den Fall des Herrn Amtsrichters Sowieso, der sich wegen des Slogans „Mars bringt verbrauchte Energie sofort zurück“ über Jahre hinweg primär mit Mars (und CocaCola) ernährte und dann wegen seiner Blutzuckererkrangung und Fettsucht Schadensersatz vom Hersteller forderte. Die Klage wurde bekanntermassen rechtskräftig abgewiesen, was der Herr Kollege Amtsrichter, wie kolportiert wird, bis heute nicht verstehen will. Soviel zu Werbeaussagen und Juristen in eigener Sache.

      Nein, ich bin hier nicht (und anderswo auch nicht) in eigener Sache unterwegs. crh
  14. 14
    RA JM says:

    @ ExRA:

    Also lieber Herr (Ex-)Kollege: Es war immerhin der Vizepräsident des Neubrandenburger Landgerichts. So viel Zeit muss sein!

  15. 15
    RA JM says:

    P.S.: Inzwischen sogar Verfassungsrichter. Man sieht, die Klage hat nicht wirklich geschadet.

    Also, Carsten …

  16. 16
    ExRA says:

    Da seht Ihr mal, was einem so alles entgeht als „Ex“…

  17. 17
    Mr. Vain says:

    Wer noch weitere Beispiele sucht (einfach durchklicken):
    http://www.pundo3000.com/htms/1.htm

    Die Nummer Packungsbild vs. Realität beschäftigt die Gesundheitsämter schon länger. Die kommen da nicht mehr nach.

      Besten Dank, ein wunderschöne Argumentationshilfe im Rahmen einer Powerpoint-Präsentation im Gerichtssaal. crh
  18. 18
    doppelfish says:

    Powerpoint? Nix da. Die Produkte anschleifen, Mikrowelle, und dann wird gegessen. Jeder eine Dose.

  19. 19
    W says:

    Bin ich eigentlich der einzige, der auf den Gedanken kommt, einem Mandanten des Hausherrn werde ein (Eingehungs-) Betrugstatbestand auf der Grundlage eines Sachverhalts vorgeworfen, bei dem der Mandant optisch nicht eingelöste Versprechungen machte – und nun möchte der Hausherr Beispiele zur Untermauerung der These finden, dies sei im Wirtschaftsleben üblich und sozialadäquat?

    Muss nicht stimmen, erscheint mir aber doch lebensnaher als die Vermutung, der Kollege plane, „delikato“ in Anspruch zu nehmen.

  20. 20
    Psychoente says:

    Wenns schmecken tät, wäre es ja wohl egal wie es aussieht.

  21. 21
    Ernst says:

    @W (Nr. 19): Nein. Ich habe in Richtung Geldanlagebetrug gedacht, bei dem das werbemäßige, übertreibende jedem halbswegs Mitdenkenden offenbar sein /*musste*/.

  22. 22
    Kai says:

    Nun, beim Serviervorschlag muss man eben noch hübsche Heringe, Kartoffelschnitzer und Dill zum Servieren dazutun.

    Würde es jemals jemand kaufen, wenn das echte Produkt abgebildet sein würde oder erwartet jemand wirklich dieses Abbild?

  23. 23
    Patrick says:

    1.) Viele Produkte haben durchsichtige Behältnisse, man kann vorher also sehen was sich in der „Dose“ befindet.

    2.) Wie will man verlangen, in diesem kleinen Becher etwas zaubern zu können, dass aussieht wie der Serviervorschlag.

    3.)Wäre das Bild tatsächlich umsetzbar. Man entnehme den Fisch und wasche ihn unter fließendem Wasser ab. Die restliche Soße aus dem Becher wird auf den Teller gegeben. Der Fisch wird auf der Soße ausgebreitet, mit frischem Dill, Apfelstückern sowie geschnittene Kartoffeln dekoriert und fertig ist das Abendmahl.
    Natürlich wird das nun fertig präsentierte nicht aussehen wie das Werbebild.
    Aber grundsätzlich will der Verbraucher auch kein Bild von der „Pampe“ in dem Becher. Kann man ja sowieso nichts erkennen. Wichtig ist ein langes MHD, das Wissen wie es aussehen könnte und der Geschmack.

    Grüße