Totschlagsversuch an Polizeibeamten?

Auf Youtube gibt es zwei Videos, die einen Konflikt zwischen Stuttgart-21-Demonstranten und einem (wohl) bewaffneten Polizeibeamten wiedergeben. Einmal hier und dann aus einer anderen Perspektive.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgarter behauptet, die Demonstranten hätten Polizeibeamten angegriffen und ihm behandlungsbedürftige Kopfverletzungen zugefügt. „Dabei hätten die Attackierer den Tod des Mannes billigend in Kauf genommen.“ Schwups, schon hat man ein Kap-Aktenzeichen und die Jagdsaison ist eröffnet.

Ein Rechtfertigungsgrund – versuchter Polizistenmord wird man sicher bald irgendwo lesen können  – für weitere Eskalationen seitens der Staatsgewalt.

„Billigend in Kauf nehmen“ ist ein Merkmal bzw. eine Form des Vorsatzes. Die Staatsanwaltschaft geht also bereits jetzt davon aus, daß eine Tötung des (bewaffneten) Polizeibeamten das Motiv dieser Auseinandersetzung war.

Motive finden statt im Kopf. In den Kopf kann niemand hineinsehen. Außer der Staatsanwaltschaft und andere Beschäftigte bei der Justiz. Die können sowas. Mit links.

Nur nebenbei mal die Frage: Was hat dieser einsame zivile lederbejackte Ermittler auf einer Demonstration mit der Waffe vorgehabt?

Update
Die Videos sind auch noch bei der taz verlinkt.

 

Dieser Beitrag wurde unter Polizei, Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

24 Antworten auf Totschlagsversuch an Polizeibeamten?

  1. 1
    Johannes says:

    Wenn die Konstellation anders herum wäre, die Anklage aber identisch, würden hier Jubelschreie vorherrschen.

  2. 2
    klabauter says:

    Ähm, Herr Hoenig „billigend in Kauf nehmen“ und „Tötung des (bewaffneten) Polizeibeamten das Motiv“ sind aber schon zwei Paar Stiefel.
    Für bedingten Vorsatz ist das Motiv völlig schnuppe. Es genügt z.B. das Motiv (um die Wutbürger aus der Tonspur der Videos zu zitieren: dem „Arschloch“, der „Bullensau“) eine Abreibung zu verpassen wenn es dem Täter dabei (ganz motivlos) wurst ist, ob bei der Abreibung das Opfer drauf geht.

      Lassen Sie mich raten: Sie sind Prädikatsjurist, nicht? crh

    Und mit Ihrer Argumentation zum „Motiv im Kopf“ kann man natürlich nur geständige Täter und solche verurteilen, die blöd genug sind, bei ihrer Tat vor Zeugen laut zu schreien „ich bring Dich um, Du Sau“. Bei allen anderen weiß man ja nicht, was sie sich gedacht haben, als ihnen das Messer dreimal in den Brustkorb des Opfers gerutscht ist.

      Es wäre vielleicht eine schlaue Idee, wenn Sie sich das erste Video nochmal langsam von ganz vorne ausschauen möchten. Vielleicht erkennen sogar Sie, von wem in jener Szene die Gewalt ausging, auf die dann mit den von Ihnen zitierten Beleidigungen reagiert wurden. crh
  3. 3
    le D says:

    Ich schließe jedenfalls aus, dass der als agent provocateur unterwegs war. Das würde unser Staat in Form der Polizei niemals machen.

  4. 4
    Bürger says:

    Ich kann nur das zweite Video sehen. Da sehe ich nur Demonstranten die einen nicht als Beamten erkennbaren Mann aus der Demo schaffen. Wenn das die richtige Szene ist stellt sich schon die Frage wie man da auf Tötungsabsicht kommen kann?

  5. 5
    Todd says:

    Das erste Video ist leider von Youtube gesperrt worden.

    Im zweiten Video sind aber auch die unterschiedlichen Strömungen in der Anti-S21-Bewegung schön zu erkennen. Gut, daß in der Situation die Vernünftigen die Oberhand hatten und den Beamten nur aus ihrem Kreis entfernen wollten.

    Den Einsatz des Beamten kann ich aber gut nachvollziehen, da man so besser an Informationen kommt, was gleich passiert -> siehe Stürmung des Grundwassermanagement.

  6. 6
    Joerg says:

    @ le D: Nein niemals nicht. Wo haben Sie nur den unerschütterlichen Glauben an unseren Staat her? Sind Sie vielleicht noch sehr jung? Ich würde für Niemanden die Hand ins Feuer legen, schon gar nicht für den Staat und noch weniger für die Polizei.

  7. 7

    Die Videos sind noch über die taz zu sehen oder jeweils per Download-Link nun im Beitrag.

  8. 8
    le D says:

    @Joerg. Nein, ich bin bald 40, selber auch Rechtsanwalt – und ich war davon ausgegangen, dass die ätzende Ironie auch ohne Kennzeichnung deutlich wird (wenn man meine Kommentare hier und in anderen Blogs mitbekommt).

    Also Klarstellung: Ich traue dem Staat und seinen Bediensteten [fast] alles zu.

  9. 9
    Gerd says:

    Ich frage mich ernsthaft, warum der Polizist nicht von der Schusswaffe Gebrauch gemacht hat? Wenn so ein kriminelles linkes Pack einen Polizisten angreift, dann muss er sich doch wehren?!

      Weil Sie vielleicht als Gaffer irgendwo hätten rumstehen können und er Sie nicht gefährden wollte?

    Aber scheinbar darf man sich hier in Deutschland inzwischen alles erlauben. Widerlich.

      Sogar Blogbeiträge dürfen Sie hier kenntnisreich und niveauvoll kommentieren. Sie leben in einer wunderbaren Welt. Finden Sie nicht? crh

  10. 10
    moheffel says:

    Die Sprachfärbung der „Arschloch-Rufer“ ist nicht schwäbisch. Vielleicht auch Polizisten. Bei einer Demonstration in Hamburg haben Einsatzkräfte aus Sachsen Zivilpolizisten krankenhausreif geprügelt und das war kein Mordversuch.

    Warum die Prügelei zu Beginn ?

  11. 11
    Kampfschmuser says:

    Der Totschlagsversuch ist ganz klar da zu erkennen, wo der Gegner den Herrn Polizisten im Fallen zu Boden zieht. Da hat er sich bestimmt auch einen Kratzer auf der Lederjacke zugezogen. Die Staatsmacht zu Boden zu täckeln ist auch Böse.

  12. 12
    Herr Lehmann says:

    Wir sind uns einig: Prädikatsjurist muss nicht sein.

    Soviel Rechtskenntnisse, dass zwischen einem Tötungsmotiv und dem (bedingten) Tötungsvorsatz unterschieden wird, wäre aber bei einem Strafverteidiger schon ganz wichtig. Und wenn er die dann haben sollte, sollte er dann vielleicht auch in einem Blog nicht irgendwelchen Unsinn schreiben.

      Ich brauche keine Rechtskenntnis mehr, seitdem ich blogge und so qualifizierte Kommentatoren wie Sie habe, die mir stets sagen, wo’s lang geht. crh
  13. 13
    Joerg says:

    @ le D: Oh, da ist mir die Ironie tatsächlich entgangen. Dann sind wir ja einer Meinung :-) Aber ich kenne durchaus mehrer Personen, die noch an die Obrigkeit glauben…

  14. 14

    Sehr geehrter Herr Hoenig,
    für mich stellt sich die Frage, ob das Video überhaupt das relevante Ereignis zeigt. Davon scheinen Sie (und viele andere im Netz) ohne Weiteres auszugehen. Aber in der Mitteilung der Polizei ist ja von zwei Zivilbeamten die Rede, von denen einer habe fliehen können (vielleicht der auf dem Video?), der andere sei verletzt worden. Laut Presseangabne ist er jedenfalls heute wieder aus dem Krankenhaus entlassen worden.

    Beste Grüße
    Henning Ernst Müller

  15. 15
    stuttgart21 says:

    Nur nebenbei mal die Frage: Was hat dieser einsame zivile lederbejackte Ermittler auf einer Demonstration mit der Waffe vorgehabt?

    Was auch immer er vor hatte, er wollte bestimmt nicht krankenhausreif geschlagen werden!

  16. 16
    klabauter says:

    @crh:
    Zu Ihrem Kommentar Teil 1:
    Nein, aber für eine Anwaltszulassung wird es hoffentlich noch ausreichen.

    Zum Kommentar Teil 2:
    – meine Ausführungen zum „Motiv im Kopf“ bezogen sich losgelöst vom Video auf Ihre allgemeinen Ausführungen dazu, dass ja (generell) Motive offensichtlich nicht feststellbar seien. Also nützt auch das Ansehen des Videos nichts.

    – das erste Video zeigt zu Beginn einen Mann, der offenbar den rechten Unterarm am Hals des Zivilpolizisten liegen hat. Von wem „die Gewalt ausgeht“ lässt sich auf diesem Video nicht klar erkennen.Jedenfalls läuft einer weg und wird vom Dokumentarfilmer und anderen verfolgt.

  17. 17
    Martin says:

    Hallo Herr Hoenig,

    zwei Fragen:

    Kann ein Anfangsverdacht auf ein Verletzungsbild gestützt werden? Wenn nein, nach welchen Kriterien bemisst sich der Anfangsverdacht für ein versuchtes Tötungsdelikt?

    MfG

      Das kommt auf das Bein an, mit dem der Staatsanwalt morgens aus dem Bett aufgestanden ist. Ich habe vor einiger Zeit einen versuchten Totschlag verteidigt, bei dem mein Mandant auf der Flucht vor der Polizei zweimal in die Luft (nach oben!) geschossen hat.

  18. 18
    Pitch says:

    Dass sogar Juristen sich in Foren und Blogs gegenseitig nerven mit Besserwisserei/Überkorrektheit/Bashing/Flaming, ist eine Erkenntnis, die ich erstmal gewinnen musste. Vielen Dank dafür. Ich bin Jurastudent und dachte, dass mich der Berufsstand demnächst ein wenig aus der grauen Masse herausheben würde. Soweit, so falsch gedacht.
    Ein Hinweis an den Blogbetreiber. Gehen Sie nicht auf diesen speziellen Typ Provokateur ein. Sie können nicht gewinnen und ihr Blog verliert so an Professionalität. Ich empfinde Foren und Blogs unter anderem dann als lesens- und besuchenswert, wenn sich die Schreiber dort nicht gegenseitig an die Ehre gehen. Nerv!

    Pitch

  19. 19
    Andreas says:

    @ Pitch

    Vielleicht sollten Sie Ihren Berufswunsch noch einmal überdenken. Das Bashing geht doch normalerweise schon im Jurastudium los und setzt sich dann in der ganzen Ausbildung fort. Im Berufsleben gehört es auch in gewissem Maße dazu, dass man damit rechnen muss, dass ein Anwalt es gerade gezielt darauf anlegt, die Gegenseite oder das Gericht auszutricksen und auflaufen zu lassen.

    Das macht das Leben als Jurist aber nicht unbedingt unangenehm. Über unfeinen persönlichen Angriffen muss man halt selbstbewußt drüber stehen. Auch Auseinandersetzungen mit nicht ganz fairen Gegnern muss man sportlich sehen und ab und an können Sie durchaus Spaß machen, wenn man selbst die Oberhand behält und es einem gelingt dem (bösen) Gegner auch mal Grenzen aufzuzeigen. Schlimm sind allerdings die Anwälte, die nicht mehr in der Lage sind zwischen adäquaten Methoden und fiesen Tricks zu unterscheiden oder die jede Hemmung verlieren.

  20. 20
    Tourix says:

    Auf dem zweiten Video ist gegen Ende auf der linken Seite Holz zu sehen. Ein Baseballschläger ?

  21. 21
    M aus B says:

    „bullensau, haltet ihn fest, nehmt ihm die knarre weg!“

  22. 22
    fernetpunker says:

    Ich kann auf den beiden hier dokumentierten Kurzfilmen keine Handlungen erkennen, die auf Tötungsvorsatz schließen lassen.

  23. 23
    Pitch says:

    @ Andreas

    . . . ein anderer Beruf kommt nicht mehr in Frage :) (stehe kurz vor dem Examen)
    Ich kann aber bei mir selbst anfangen und/oder Gleichgesinnte motivieren, die ähnliche Gedanken haben. Bitte verstehen Sie meine Aussagen auch nur in Bezug zur Netiquette in Blogs/Foren.
    Gleichwohl machen Sie ein paar wahre Aussagen, da bin ich bei Ihnen. Mit dem Hinweis auf den Berufsstand wollte ich deutlich machen, dass ich trotz allem von Juristen einen merklichen Unterschied in Stil und Argumtationsstrukturen zu anderen Plattformen erwarte. Jedenfalls der Blogbetreiber sollte versuchen den professionellen Standard die Netiquette betreffend hoch zu halten. Die von RA Hoenig so treffend benannten „Trolle“ sind gerade nicht auf die von Ihnen beschriebene intellektuelle Auseinandersetzung mit dem Gegner aus, wie man bei oberflächlicher Betrachtung meinen könnte. Dieser spezielle Provokateur (sicher in vielen Erscheinungsformen auftretend) will gelesen werden und vor allem eigenes Feedback auf sein Geschreibsel. Quasi eine Verkehrung des Prinzips von Blog und Kommentarmöglichkeit. Die intellektuelle Auseinandersetzung ist nur Mittel zum Zweck der Selbstdarstellung. Solche Leute outen sich meist selbst und man kann als Blogbetreiber darauf vertrauen, dass der geneigte Leser/Besucher das zuverlässig erkennt. Vielfach kann man dann sehr schön nachvollziehen, wie diese Blogstalker von der übrigen Community entsprechend enttarnt und abgestraft werden. Problematisch wird es erst, wenn sich zwei diesen Typs gegenseitig zwanghaft flamen/bashen/berichtigen/rechtfertigen. Dann ist die professionelle Sachlichkeit schneller dahin als man „Troll“ tippen kann und Einhalt geboten. Deswegen finde ich es schade, wenn sich der Blogbetreiber unabsichtlich! selbst als Projektionsfläche der Eitelkeiten anbietet, vielleicht nur, weil er höflich antworten will.
    STOP, schreib deinen eigenen Blog, du Troll!

    Pitch

  24. 24
    ben says:

    Jetzt regt man sich schon darüber auf, dass Zivilpolizisten eine Waffe tragen! Wenn sie keine Polizei möchten, ziehen Sie doch nach Somalia?!