Aus einem Haftbefehlsantrag:
Die Staatsanwaltschaft schöpft aus dem Vollen.
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Dies schließt sich in 20Sekunden
„Und ausserdem ist der doof.“ – gut, so hieß immer es auf dem Schulhof. Also, von der Grundschule.
„anderer Verbrechen und Vergehen“
ich weiß nicht ob man darüber lachen oder sich die stirn runzeln soll
Kann man diesen Kriminellen bitte endlich wegsperren? Offensichtlich hat er böse Dinge getan, die den Richter so erschrecken würden, daß man sie nicht nennen kann.
Ich jedenfalls würde mir in die Hose machen, wenn ich wegen der Straftat „andere Verbechen und Vergehen“ angeklagt würde. Klingt für mich nach totalitärem Staat und politisch Angeklagten. Wenn´s nicht in das Gesetz passt, dann war es halt was „anderes“ unerlaubtes. Und da wäre eine Mindeststrafe von 10 Jahren doch angemessen, oder?
Vielleicht zu Recht?
So lange wir nicht wissen was der Mann gemacht hat kann man sowas nicht beurteilen.
Da möchte ich nicht Strafverteidiger sein, aber das möchte ich sowieso nicht.
Oh, ist das der mit den „schlanken Lacken“ von letzter Woche? ;)
Ach, erstmal alles mögliche reinschreiben. Irgendwas wird dann hoffentlich schon klappen. Zusammenstreichen kann man später immernoch…
irre ich mich, oder ist die erste Vorschrift zumindest falsch angegeben. Meint die StA statt Abs. 4 nicht eher Abs. 5
und hinsichtlich des Arzneimittelgesetzes muss der Staatsanwalt ein anderes Gesetz als ich haben oder nicht an § 12 Abs. 3 StGB gedacht haben….