Unzuständigkeit

Die Strafanzeige landete auf dem Tisch der Abteilung 51 bei der Staatsanwaltschaft. Offenbar hatte man aber keine Lust Zeit freie Kapazität für die Bearbeitung der Sache. Und für diese Zwecke gibt es einen Textbaustein:

Es ist der Klassiker des Öffentlichen Dienstes:

„Wieso denn ich schon wieder?“

… womit als erstes eine zielorientierte Prüfung der eigenen Unzuständigkeit eingeleitet wird. In diesem Fall hat’s funktioniert.

Wenn das mal kein böser Fehler war.

Nebenbei:
Worum es bei diesem Modesta-Projekt geht, kann man in einem Bericht von Katja Füchsel im Tagesspiegels vom 13.10.2007.

Dieser Beitrag wurde unter Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

3 Antworten auf Unzuständigkeit

  1. 1
    fernetpunker says:

    Rechtsanwälte können ja alles, da gibt es nie eine Unzuständigkeit.

  2. 2
    egal says:

    Drum prüfe und überlege, ob nicht auch der Kollege… ;)

  3. 3
    laertes says:

    schwingt da etwa der neid beim anwalt mit?: denn während er jedes noch so ätzende mandat annehmen muss, will er sich ernähren, kann sich der amtsschimmel in der heimeligen wärme einer staatsfinanzierten amtsstube spezialisieren und ungeliebtes vom schreibtisch schieben.