Verhaltensmaßregel

Der Mandant fragt freundlich an:

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider habe ich gestern per Post erfahren müssen, dass ich noch ein weiteres Mal „geblitzt“ wurde. Wie soll ich mich verhalten?

Vielleicht das nächste Mal einfach ein Brikettchen drauflegen; ein Fahrverbot gibt es erst ab 41 km/h. 8-)

Dieser Beitrag wurde unter Mandanten, Ordnungswidrigkeiten veröffentlicht.

3 Antworten auf Verhaltensmaßregel

  1. 1
    Kollege says:

    Wenn es „ein weiteres Mal“ war, könnte die These mit dem Fahrverbot aber auch wiederlegt sein …

  2. 2
    MaxR says:

    Vielleicht aber auch einfach mal ein paar Brikettchen weniger drauflegen?
    Ist sicher langfristig billiger.

      Für wen? crh
  3. 3
    sma says:

    Kennt der Mandant eigentlich schon die 26km/h Regelung (stellvertretend für ähnlich schwerwiegende Verstöße)?