Versuchen kann man es ja …

Wenn ich in der Justizvollzugsanstalt anrufe und um Auskunft bitte, ob mein Mandant dort schon eingetroffen ist, werde ich auf den Datenschutz verwiesen. Solche Auskünfte gibt es nur gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht.

Bei Inkasso-Buden scheint das etwas gaaaanz anderes zu sein:

Ich hoffe nur, daß auf die Anfrage mit Worten reagiert wurde, die diese Leute auch verstehen.

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Eine Antwort auf Versuchen kann man es ja …

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    RA JM says:

    „… nur gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht“ – wiiirklich? ;-)