Ein Kollege berichtete von folgendem Fall:
Dem Mandanten wird vorgeworfen, gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben. Seine beiden Wellensittiche seien verhungert, jedenfalls sind sie tot. Die Staatsanwaltschaft beantragt den Erlaß eines Strafbefehls: 50 Tagessätze Geldstrafe.
Ein Blick in die Akte ergibt jedoch folgendes: Der Tod der Vögel könnte auch ein natürlicher gewesen sein; ein Tierarzt teilte mit, aufgrund fortgeschrittener Verwesung sei eine Todesursache nicht mehr sicher feststellbar.
Es ist schon erstaunlich, auf welcher Grundlage manche Strafverfolger ihren Instinkten freien Lauf lassen. Der Mandant des Kollegen wird sicherlich am Ende nicht verurteilt werden können, wenn es mit rechten Dingen zugeht. Daß die Staatsanwaltschaft ein solches Ende nicht auch sieht, möchte ich ausschließen. Immerhin haben Staatsanwälte in der Regel ein Jurastudium erfolgreich abgeschlossen.
Welche Motive tatsächlich hinter einer solchen Art der Strafverfolgung stehen, möchte ich gern einmal belegen können. Die Beweislage, die für sachfremde Erwägungen der Staatsanwältin spricht, hat keine andere Qualität wie in dem Fall mit den verwesten Vögeln.
Warum lässt der Mandant denn überhaupt irgendwo länger tote Vögel rumliegen? Gehören die nicht entweder unter die Erde oder zumindest in den Müll?
Ist bekannt, ob der Staatsanwalt eventuell in Bayreuth studiert hat? ;o)
Sorry, aber ein Jurastudium erfolgreich abgeschlossen zu haben, heisst ja leider mal gar nichts. Das hat ja auch unser Selbstverteidigungsminister geschafft (zumindest bis zum 1. Staatsexamen).
Wie (leider) schon oft gesagt: Staatsanwältin eben.
Wer zeigt solchen Unsinn denn ueberhaupt an?
Sicher die Ex-Freundin…
Indiz dafür, daß er sich nicht besonders liebevoll um seine Vögel gekümmert hat, ist ja immerhin der Umstand, daß offenbar noch verweste Vögel bei ihm gefunden wurden. Sonderbar und strafbar sind aber verschiedene Kategorien. Erstere geht die Staatsanwaltschaft nichts an, allenfalls den Betreuungsrichter.
„Immerhin haben Staatsanwälte in der Regel ein Jurastudium erfolgreich abgeschlossen.“
Das haben sie alle und in der Regel erfolgreicher, als die Vereteidiger auf der anderen Seite des Saals.
Hoffentlich leben keine Kinder in dem Haushalt.
Unbegründete Strafbefehle: die neue juristische Abzocke?
Woher soll man denn wissen, wenn die Tiere umkamen, wenn man dem ehemaligen Besitzer nicht glaubt und selbst es nicht weiß? Dann wird halt eine Hauptverhandlung mit Beweisaufnahme durchgeführt. Das ist die logische Konsequenz.
Der Unschuldige wird ja dadurch keine Kosten zu tragen haben. Außer der Verteidiger dealt…