Die Anruferin läßt mitteilen:
Es geht um eine familienrechtliche Streitigkeit, um Zugangsrecht und Umgangsvereitelung. Sie möchte einen Beschluss noch am Wochenende, bittet um sofortigen Rückruf.
Es hat mir schon in den Fingern gejuckt, ihr eine SMS zu schicken, daß wir keine Familienrechtler sind, sondern Strafverteidiger und wir erst dann weiterhelfen können, wenn sie
in dieser wunderschönen Nacht
den Göttergatten umgebracht
hat.
Ich war aber dann doch höflicher … und habe ihr jemanden empfohlen, den sie morgen Vormittag anrufen kann.
Das ist dem juristisch unvorbelasteten Laien im Vorfeld vielleicht auch nicht klar, welche Unterschiede es da gibt.
Ein Rechtssystem wie das Deutsche, das außer spezialisierten Anwälten niemand mehr verstehen kann, weil es um die siebzigtausend Gesetze und Vorschriften hat, ist eine Zumutung.
Wir kennen uns im Strafrecht aus und für den Rest geben wir gern Empfehlungen. Auch nachts. crh
Es ist auch dem Nornalbürger durchaus zuzumuten, einen Blick in die gelben Seiten oder das Internet zu werfen, wobei weiten Kreisen der Bevölkerung die unterschiedlichen Rechtsgebiete ebenso bekannt sind, wie die ärztlichen Fachgebiete.
Die Art der Klientel, die gerade an Feiertagen versucht, von Rechtsanwälten, die eine Notrufnummer haben, kostenlose Auskünfte zu erhalten, und wenn es auch “nur mal eben eine Frage“ nachts um drei ist, ist immer die Gleiche.
Ich würde den Frust nicht zu hoch kochen lassen. Wenn es nur kompetente und gut organisierte Mandanten gäbe, wären die Anwaltsbüros überflüssig. Zumal Kunden eines Anwaltsbüros in der Regel ordentlich unter Dampf stehen, was ja bekanntlich die Übersicht zusätzlich einschränken kann. Ich halte jedenfalls die in verschiedenen Blogs zu beobachtende Tendenz, über Mandanten zu stöhnen, für die falsche Richtung. Wenn man einen Anwalt nur noch aufsuchen kann, wenn man bestens aufgelegt ist, leidet der Spaßfaktor und die Stimmung geht in den Keller. Anwälte sind auch Dienstleister und in Jobs mit Kundenkontakt lernt man entweder, auch mal wegzuhören oder hat irgendwann das momentan in Mode gekommene burn-out-Syndrom.
Einen Beschluß am Weihnachtswochenende gibt es – außer in ganz krassen Gewaltschutzfällen – realistisch gesehen sowieso nicht. Wenn man rechtliches Gehör für den Antragsgegner ernst nimmt, kann es einfach nicht so schnell gehen.
Deine Reaktion war für den ersten Zugriff völlig i.O.. Aus konkretem Anlass denke ich eher an das familäre Gegenüber, dem § 235 StGB (Kindesentziehung) blüht. Je lauter und nasser das Geschrei, desto verhafter und einknaster die örtliche SchuPo.