Wenn das jeder machen würde …

Womit sich unsere Polizisten im Alltag beschäftigen (müssen):

Sechserträger

Der „Schaden“ beträgt noch nicht einmal 3,19 Euro (weil das Billigbier nach dem gescheiterten Diebstahlsversuch im Diskounter verblieben ist), die Ermittlungsakte umfaßt über 50 Blatt.

Wegen der psychiatrischen Erkrankung des Beschuldigten handelt es sich um einen Fall der notwendigen Verteidigung, ich bin daher – mit allen Kostenfolgen – bereits im Ermittlungsverfahren (!) zum Pflichtverteidiger des verhinderten Diebs bestellt worden. Die Staatsanwaltschaft wird Anklage erheben und die Verteidigung dann eine psychiatrische Begutachtung beantragen.

Man hätte ihn auch laufen lassen können, mit der Plörre … geschadet hätte das niemandem.

 

Dieser Beitrag wurde unter Justiz, Staatsanwaltschaft, Strafverteidiger veröffentlicht.

15 Antworten auf Wenn das jeder machen würde …

  1. 1
    foolala says:

    …geschadet hätte das niemandem
    Frag doch mal: http://www.shopblogger.de/blog/

  2. 2
    S. Schwarzmeister says:

    Ohne weitere Informationen über den Fall zu haben, bin ich geneigt zu sagen, dass das das Beste ist, was dem Beschuldigten aus gesundheitlicher Sicht passieren konnte.

  3. 3
    jippie says:

    Wieviele Diebe, mit wieviel Bier, soll ein Laden denn laufen lassen, ohne das es dem Unternehmen, den Mitarbeitern oder auch den Kunden schadet?
    Verfahren sie privat genauso, wenn sie jemanden beim Diebstahl ihres Eigentums erwischen?

  4. 4

    Wieviele der 50 Seiten sind denn BZR-Auszug?

  5. 5
    Klaus says:

    Sie regen sich auf, wenn 20 Kopien bei einer Pflichtverteidigung nicht bezahlt werden, aber Händler sollen unbestraft um Kleinteile beklaut werden dürfen?

  6. 6
    Patrick says:

    Sind die 3,19 EUR inkl. Pfand? Ansonsten war es ja schon eher Markenbier beim Diskounter. ;-)

  7. 7
    ???? says:

    In Oberbayern wurden mehrere bewaffnete Polizisten an einen Bäckereiladen gerufen, weil ein Dieb eine Butterbrezel gemaust und verzehrt hatte. Der Schaden war geringer als ein Euro.

    Einer aus Augsburg wurde zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, weil er mehrfach schwarzgefahren war.

    In Österreich soll in den letzten Wochen ein Student im Gefängnis gelandet sein, weil er ohne Licht am Fahrrad unterwegs war und die Ordnungsstrafe nicht gezahlt hat.

    Nur bei der Bayerischen Landesbank die Milliarden….. lassen wir das.

  8. 8

    Lustig zu sehen, dass auch in diesem Blog viele Kommentatoren ihr Unwesen treiben, die den Beitrag offenbar absichtlich falsch verstehen, um dann zu nörgeln. Haben die nichts besseres zu tun? ;-)

  9. 9
    fl1tz says:

    Für’s Betrügen gibt es eben Konventionen, die einzuhalten sind. Manche beherrschen sie aus dem FF: Markus F., der der Berliner Justizkasse Millionen für ein mildes Urteil zahlte.(Wenn man den Deal mit der STA mal großzügig interpretiert.)

  10. 10
    Schwarnold Arzenegger says:

    Ja, alle laufen lassen. Lohnt sich bei 3,19 Euro wirklich nicht. Freibier für alle! Hurra!

    Ich mag gern Steaks. Ist geklautes Fleisch für 31,90 Euro auch noch ok, um der Strafverfolgung zu entgehen? Und wenn ja: kann ich dann für meine Tochter ohne Strafe ein Fahrrad für 319,- Euro klauen?

    Ab wann lohnt sich denn die Strafverfolgung Ihrer Meinung nach? Schon bei 3.190,- Euro oder erst ab 31.900,- Euro? Und warum ziehen Sie genau da die Grenze? Würde mich schon interessieren.

  11. 11
    eborn says:

    Hand abhacken. Fertig. Dieser Psychoschwachsinn macht uns doch nur arm. Ich fordere einen Rettungsschirm für Kleinstdiebe.

  12. 12
    Lexus says:

    @7: Was schlägste denn vor, was man mit jemanden machen soll der sein Ordnungsgeld nicht zahlt? Neues Ordnungsgeld?

  13. 13

    Zitat eines bay. Oberstaatsanwalts:

    …wenn der Staat alle Geschädigten entschädigt hätte statt sie als Zeugen anzuhören wäre es kosteneffektiver gewesen…

    und keine Anklage erhoben hätte. Wir sind beim 15 Verhandlungstag von geplanten 35 Tagen.

  14. 14
    ???? says:

    Jetzt kommt ja alles ins Lot; ich nehme an, der sozialpsychiatrische Dienst des Stadtbezirkes Berlin – xxx wird sich in Zukunft um diesen Kunden kümmern.
    Wenn aber die ganze Akte über 50 Seiten umfasst, dann muss er ja einiges auf dem Kerbholz haben.

    Selbstverständlich darf man nichts klauen.
    Aber Mutti Merkel darf unser Kleingeld weltweit verteilen. Das ist dann schon erlaubt.

  15. 15
    Alex E. says:

    Ich will gar nicht wissen, wie viel das im Endeffekt insgesammt kostet, dem Dieb den Prozess zu machen. Ich vermute alles in allem ca. das 1000fache des Schadens, der ja auch gar nicht entstanden ist, weil die Plörre ja im Laden verblieben ist.