Widerruf der Strafaussetzung

In einer einigermaßen unanständigen Sache konnte ich das Gericht davon überzeugen, doch noch knapp eine Strafaussetzung zur Bewährung zu verhängen. Der Mandant war überglücklich, hatte er doch mit dem Schlimmsten rechnen müssen, schließlich ging es um den Strafrahmen aus § 181a StGB: Sechs Monate bis fünf Jahre; bei einschlägiger Vorstrafe.

Das war vor etwas mehr als 12 Monaten. Heute erreichte mich die Abschrift eines Schreibens, das das Gericht an den Mandanten geschickt hat:

Es gibt Momente im Leben eines Strafverteidigers, da packt man sich einfach nur noch an den Kopf.

 

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7 Antworten auf Widerruf der Strafaussetzung

  1. 1
    JLloyd says:

    Interessant wäre in diesem Fall die Frage des Datenschutzes (freilich beim nicht anwaltlich vertretenen Angeklagten): Muss letzterer tolerieren, dass die begünstigte Organisation seinen Namen erfährt ?

      Das ist in der Tat ein Problem – zumal die Mitarbeiter dieser Organisationen im Umgang mit solcherlei Informationen meist nicht ausgebildet sind. Als Verteidiger muß man eben darauf achten, wenn (weil!) der Mandant Wert darauf legt, daß sein Name nicht im Zusammenhang mit einem gerichtlichen Aktenzeichen auftauchen soll. crh
  2. 2
    Frack says:

    Wurde das Anwaltshonorar damals wenigstens unverzüglich gezahlt?

  3. 3
    sic says:

    In Bezug auf den ersten Kommentar:

    Wäre es denn rein rechtlich gesehen zulässig, die Zahlung einer solchen Geldauflage durch die Einschaltung eines Mittelsmannes abzuwickeln (zum Beispiel über einen Anwalt, wodurch der Zahlungsnachweis leichter sein dürfte)?

      Ja, das ist grundsätzlich möglich. crh
  4. 4
    RA JM says:

    @ Frack:

    Daher ja die Geldnot. ;-)

  5. 5
    Ilu says:

    na bitte. jetzt koennen sie als anwalt mal am eigenen leibe erfahren, wie man sich als softwareentwickler bei praktisch JEDEM projekt vorkommt :)

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    portnoy says:

    das ist in der tat völlig unverständlich – und kommt nach meiner erfahrung frustrierenderweise ziemlich oft vor, sei es im rahmen von (wie hier durchaus geringen) bewährungsauflagen oder bei auflagen im rahmen von 153a-einstellungen.
    da kann man als richter nur mit dem kopf auf seinen plastiktisch schlagen… oder sich einfach damit abfinden, dass die menschliche dummheit grenzenlos ist.