… wenn sich jemand schon verteidigt, obwohl er (noch) gar nicht angegriffen wurde?
8-)
Und dabei bin ich eigentlich immer recht pfleglich mit dem Autor dieses Briefes umgegangen. Aber vielleicht hat sich ja bereits mein Ruf herumgesprochen.
… wenn sich jemand schon verteidigt, obwohl er (noch) gar nicht angegriffen wurde?
8-)
Und dabei bin ich eigentlich immer recht pfleglich mit dem Autor dieses Briefes umgegangen. Aber vielleicht hat sich ja bereits mein Ruf herumgesprochen.
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Dies schließt sich in 20Sekunden
Frist ist Frist. Und fristgemäß heißt, „innerhalb der Frist“. Ob der Staatsanwalt dann nicht mehr in die Faxstelle kann, ist doch nicht das Problem des Verteidigers, oder gar des Beschuldigten, oder?
@ Metallkopf
Wenn der Beschuldigte und sein Verteidiger darin übereinstimmen, dass eine verantwortliche Vernehmung aus bestimmten Gründen durchgeführt werden soll, dann wird es wohl auch im Interesse des Beschuldigten sein, dass die zuvor eingereichte Verteidigungsschrift bis zur Vernehmung zur Kenntnis genommen wird und die Vernehmung produktiv verläuft… ;-)
Yep, das ist genau der Punkt. Der StA war so freundlich, mich auf die Besonderheiten (Gefahren?) in seinem Amt hinzuweisen, die zur „Vereitelung“ der Verteidigungsstrategie hätten führen können. crh
@ Metallkopf:
Es geht doch gerade nicht um eine Frist, sondern um einen Termin, bis zu dem ein Schriftstück wahrgenommen werden soll. Eigentlich finde ich den – freilich etwas pointierten – Hinweis des Staatsanwalts ganz nett.