Worüber Juristen nachdenken

Es gibt nichts, worüber sich ein Jurist nicht doch noch den Kopf zerbrechen könnte. Leistungsfähige Exemplare dieser Haarespalter sind dem Vernehmen nach Zivilrechtler, denen kein Sachverhalt zu abwegig ist, als daß man nicht doch noch versuchen könnte, ihn unter irgend eine Dunkelnorm zu subsumieren.

Das Recht am Bild macht sich Gedanken rund um das Urheber- und Fotorecht. Das ist sehr lobenswert.

In einem Beitrag über einen tierischen Fototgrafen beantwortet Florian Wagenknecht die weltbewegende Frage, ob Affen Inhaber von Urheber- oder sonstwas für Rechten sein können. Dafür hat Herr Wagenknecht mindestens eine Jahreskarte für den Zoobesuch verdient! Herzlichen Glückwunsch! :-)

Foto: Marion / pixelio.de

 

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

11 Antworten auf Worüber Juristen nachdenken

  1. 1
    rechtsfähig says:

    Merkwürdig, daß man für diese Erkenntnis erst in die Tiefen des Urheberrechts eindringen muß. Es ist immer hilfreich, vorne anzufangen. Ein Blick in § 1 BGB hätte lange Prüfungen erspart.

  2. 2
    Lexus says:

    Wo bringt uns § 1 BGB weiter?

    Wir wissen, dass ein MENSCH ab der Geburt rechtsfähig wird. Das sagt doch nicht aus, dass nur Menschen rechtsfähig sein können. Dies wird schon wiederlegt durch § 21 BGB, der ja ausdrücklich einen Fall regelt, dass etwas Rechtsfähig wird, was kein Mensch ist.

  3. 3
  4. 4
    wstell says:

    Na, dann eben § 90a Satz 3 BGB. Die fehlende Rechtsfähigkeit von Sachen wird ja doch kaum streitig sein. Und etwas anderes ist m.E. auch nirgends bestimmt (2. HS.)

  5. 5
    Lexus says:

    $ 90a Satz 1 BGB sagt doch gerade genau das Gegenteil? Tiere sind KEINE Sachen.

    Satz 3 sagt nur, dass die Vorschriften für Sachen auf Tiere angewendet werden. Es gibt aber keine Vorschrift die ausdrücklich sagt, dass Sachen nicht rechtsfähig sein können. Somit spricht systematisch nichts dagegen, dass in einem anderen Gesetz eine Rechtsfähigkeit für ein Tier möglich sein sollte. (Was durch lex specialis selbst eine sachenrechtliche Regelung verdrängen würde). Viel mehr macht ja Satz 2 deutlich, dass es für Tiere eben doch noch zusätzliche Gesetze gibt.

  6. 6

    Liebe Kommentatoren 01 bis 04.

    Habt Ihr eigentlich den Knall schon gehört? Ihr unterhaltet Euch gerade über Fotos, die ein Affe geschossen hat. Sagt mal, geht’s noch?

    Ich fasse es nicht!!

    8-)

  7. 7
    Homie says:

    Genau!

    Vermutlich steht die Verwaltungsstation noch an. Ganz neben dem Rütli Abi. ;-)

  8. 8
    Lexus says:

    Strafrechtler wissen halt nicht was wichtig im Leben ist!

    Wenn ein Mandat mit nem Schreiben der Staatsanwalt kommt, da er das Urheberrecht eines Affens gebrochen hat, wird man sich an diese Kommentare zurückerinnern :)

  9. 9
  10. 10
    ???? says:

    Als Kind liebte ich das Märchen von Wilhelm Hauff „Der Affe als Mensch“.

  11. 11
    fernetpunker says:

    Man kann jeden Lebenssachverhalt versuchen, unter eine Norm zu subsumieren. In der Ausbildung eines Juristen wird das geübt und es wird verlangt, dass man möglichst alles noch so Abwegige zumindest anprüft. Von daher: vorbildlich!