Der Witz ist alt: Was prüft der Richter zuerst, wenn er eine Akte auf den Tisch bekommt? Seine Zuständigkeit!
Die Nullhypothese des gemeinen Richters geht zunächst von seiner Unzuständigkeit aus. Danach greift die Zweifelsregel: Im Zweifel Unzuständigkeit. Und nur, wenn es gar nicht anders mehr geht, wird die Zuständigkeit zähneknirschend akzeptiert. Dieses Prinzip führt in einigen Fällen zu interessanten Kapriolen:
Zwischen der ersten Zuständigkeitsprüfung der Strafvollstreckungskammer (StVK) und der Prüfung des Jugendrichters liegen 6 Monate, in denen der Mandant auf seine Anhörung wartet. Es soll darüber entschieden werden, ob der Mandant entlassen werden kann oder ob die Unterbringung unter Lockerungen noch andauern soll. Und so lange die Zuständigkeit der Richter nicht geklärt ist, bleibt er eben drin.
Zuständig wurde dann irgendwann dann doch noch die knirschende StVK in Frankfurt (Oder). Und in 6 Wochen wird dann – sofern nicht noch etwas Wichtiges dazwischen kommt – der Anhörungstermin stattfinden.
Es geht halt alles seinen sozialistischen Gang …
Tja, der gesetzliche Richter und seine möglichst genaue Bestimmung in der jeweiligen Verfahrensordnung und dem gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan ist nun einmal eines der höchstrangigen Verfassungsgüter.
Und man munkelt, es gebe Anwälte, die auch mal eine Besetzungsrüge anbringen und Geschäftsverteilung, Schöffenlisten, Urlaubspläne einsehen, damit nicht etwa ein nicht zuständiger Richter oder Schöffe am Urteil mitwirken möge (oder man das Urteil in der Revision zu Fall bringen kann).
Man verhandelt und entscheidet ja nur über Menschen.
Das kann ja warten, gibt doch genug davon.
Und das meine ich ganz ohne satririschen, aber mit sehr kritischem Unterton.
Der BGH findet für sowas dann und wann auch relativ unfreundliche Worte für die Streithähne. Ist Mist sowas, dass muss schneller gehen.
Natürlich haben alle Vorredner recht wenn sie das hin und her bemängeln…
gab es denn nun Lockerungen oder Entlassung?
Denn eigentlich ist es ja gar nicht so einfach von einem Jugendrichter in den Bau geschickt zu werden. Da muss man sich schon heftig danebenbenehmen.
Gut so. Lasst ihn im Loch verrotten.
Wer als Jugendlicher „erstmal“ einwandert, der hat echt Scheiß gebaut. Die Richter werden ihn schon früh genug mit erhobenem Zeigefinger und Gottes warmen Segen laufen lassen.
Und jetzt? Der Schulleiter? Danach der Kindergartendirektor?