Monatsarchive: Januar 2012

Die Mailbox-Nachricht des Präsidenten

Meiner Ansicht nach wäre eine Veröffentlichung ohne Zustimmung ein unzulässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Christian Wulff.

Schreibt der Datenschutzbeauftragte.

Daß die Gossenblätter sich um Persönlichkeitsrechte einen Kericht kümmern ist bekannt. Spannend wird allerdings die Reaktion der Ermittlungsbehörden. Wenn der Datenschützer Recht haben sollte, wie sähe dann die Veröffentlichung des Tondokuments gegen den Willen des Präsidenten unter dem Blickwinkel des Strafrechts aus?

Wer traut sich, liebe Staatsanwaltschaft?

Update:
Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr stellt dazu ein paar fundierte strafrechtliche Überlegungen an.

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Angeklopft?

Bei den Bandidos in der Provinzstraße in Berlin-Reinickendorf wurde in der vergangenen Nacht angeklopft. Die Polizei läßt vermelden, es seien mehrere Schüsse aus einer scharfen Schusswaffe abgegeben worden, die Einschusslöcher hinterlassen haben. Nun sucht man im Dunkeln.

Über die Hintergründe des Schusswechsels ist bislang nichts bekannt.

liest man in der Berliner Morgenpost.

Von einem Austausch von Kanonenkugeln („Schußwechsel“) war in der Pressemeldung der Polizei nichts zu lesen, das wird sich der Reporter ausgedacht haben, um die Seite zu füllen. Auch die Andeutung des Morgenpostlers, es könne ein Angel geschossen haben, dürfte einem Blick in die Kristallkugel entsprechen.

Ein Zusammenhang mit dem heute gestarteten Verfahren in Frankfurt (Oder) wurde auch (noch) nicht konstruiert. Das kommt dann wohl noch …

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Wespen-Nest

Rechtsanwälte haben aber […] nicht die Courage, dezidiert und kontrovers Meinungen öffentlich zu vertreten und auch kritisch Stellung zu beziehen. […] Es fehlen kontroverse Diskussionen und entsprechende Beiträge sowie jeglicher rechtspolitische Weitblick.

RA Kleine-Cosack, Anwaltsblatt 2012, 68; (auszugsweise!) zitiert nach RA Achim Flauaus

Der Kollege Kleine-Cosack hat in den vergangenen drei Wochen das law blog, insbesondere die „kontroversen Diskussionen“ über das lateinische Kochbuch, nicht gelesen, sonst würde er das so nicht sagen. ;-)

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Onepercenter und der § 55 StPO

Vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) beginnt heute das Hauptverfahren gegen zwei Rocker. Den Angeklagten wird vorgeworfen, im Juni 2009 in Eberswalde/Finowfurt einen versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung begangen zu haben.

Die Angeklagten und weitere Beschuldigte sollen Bandidos gewesen sein, die Geschädigten Hells Angels. Als Tatwerkzeuge werden unter anderem eine Machete und ein Baseballschläger genannt, es soll Stich-Schnittverletzungen und den offenen Bruch einer Kniescheibe gegeben haben.

Vor dem Hintergrund, daß einige Banditen später ihr Colour gewechselt haben und zu Engeln wurden, wird das Aussageverhalten der Angeklagten und der Geschädigten, die als Zeugen geladen sind, mit einiger Spannung erwartet.

Naheliegend dürfte sein, daß die Angeklagten sich durch Schweigen verteidigen. Problematisch ist die Lage allerdings für die Zeugen, die grundsätzlich zur Aussage verpflichtet sind. Es sei denn, ihnen stehen die Rechte beispielsweise aus § 55 StPO zur Seite.

Die Möglichkeit, sich als Onepercenter durch eine Aussage der Gefahr auszusetzen, „wegen einer Straftat verfolgt zu werden“, ist nicht fernliegend.

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Don’t be evil

Im Zusammenhang mit unserem neuen Internet-Auftritt war auch die Werbung über Google-AdWords angedacht. Um ein altes Konto zu reaktivieren, das wir vor einigen Jahren im Zusammenhang mit einem abgeschlossenen Projekt genutzt hatten, stand ich in (sehr freundlichem) Kontakt mit Google; es ging um ein paar organisatorische Fragen, die die Finanzbuchhaltung betrafen. Während die Sache noch in Bearbeitung war, erhielt ich von „adwords-noreply“ folgende Mitteilung:

Sehr geehrte AdWords-Kundin, sehr geehrter AdWords-Kunde,

wir haben bei Ihrem Google AdWords-Konto gravierende Verstöße gegen unsere Nutzungsbedingungen bzw. unsere Werberichtlinien festgestellt. Aus diesem Grund wurden Ihr Konto und alle weiteren von Ihnen erstellten zugehörigen Konten deaktiviert und Ihre Anzeigen werden nicht mehr bei Google geschaltet. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie ab sofort weder ein AdWords-Konto besitzen noch ein neues erstellen dürfen.

Das fordert natürlich zur Frage heraus, was denn bei uns anstößig sein sollte. Der höfliche Googler antwortete:

… , ich habe einen Überprüfungsantrag für Ihre Zielseite gesendet. Sollte sich bei der Überprüfung herausstellen, dass Ihre Zielseite den Richtlinien zur Zielseite und zur Website entsprechen, werden Sie eine E-Mail von uns erhalten. […] Sollte sich herausstellen, dass Ihre Website weiterhin gegen die Richtlinien zur Zielseite und zur Website verstößt, werde ich mich bei Ihnen melden.

Drei Tage später bekam Post, vom selbem Mitarbeiter des Google AdWords-Teams, mit dem ich bereits Kontakt hatte:

Google nimmt Verletzungen der AdWords-Richtlinien sehr ernst. Ihr Konto wurde deaktiviert, nachdem unser System einen Verstoß gegen eine oder
mehrere unserer Richtlinien festgestellt hatte.

Nach sorgfältiger Prüfung haben unsere AdWords-Spezialisten jedoch festgestellt, dass kein Richtlinienverstoß vorliegt, und haben Ihr Konto
wieder aktiviert. Ich wünsche Ihnen viel Glück mit Ihren Kampagnen.

Einige unserer Mandanten sind waren Werbetreibende, die sich darauf spezialisiert hatten, diese Nutzungsbedingungen zu umgehen. Ob für Google unsere Mandatsbeziehung zu diesen Leuten der Anlaß war, unsere Website zu „diskriminieren“, ist eine bloße Vermutung, die durch nichts belegt ist. ;-) Aber einen konkreten Hinweis, unter welchem Blickwinkel die Website eines Kreuzberger Strafverteidigers gegen die AdWords-Spielregeln verstoßen haben soll, habe ich leider nicht bekommen.

„You can make money without doing evil“. So lautet ein – überzeugender – Leitspruch der Google-Philosophie. Ist es „böse“ und „schlecht“, böse und schlechte Menschen zu verteidigen? 8-) Ich rege die Feinjustierung Eurer Filter an, liebe Googler!

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Spiel nicht mit den Schmuddelkindern

Überraschend ist dabei nicht nur die Naivität des Präsidenten. Anzunehmen, die im Gossenkampf erprobte Bild-Zeitung werde wegen einer Drohgebärde tatsächlich einen Text nicht drucken, ist verrückt.

schreibt Ulrich Schulte in der taz. Er stellt ein paar unangenehme Fragen – nicht an den unseren Präsidenten, sondern an die Gossenkämpfer.

Die Fehler, die Herr Wulff gemacht hat und noch machen wird, rechtfertigen nicht das Verhalten dieser Boulevard-Reporter. Ich bezweifele, ob die Herrschaften aus der Kochstraße Rudi-Dutschke-Straße auch nur am Rande an die Pressefreiheit gedacht haben bei ihrer Kampagne gegen unser Staatsoberhaupt.

Ein gewisses Unbehagen bleibt deshalb.

kommentiert der tazzer, viel zu höflich.

Ich für meinen Teil halte es daher lieber mit Franz-Josef Degenhardt.

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Vernichtungsnachweis

Post von der Lichtenberger Werkstätten für Behinderte gGmbH:

Vernichtungsnachweis der Lichtenberger Werkstatt für Behinderte gGmbH

Hat 24,90 Euro netto gekostet. Plus Trinkgeld für die beiden Jungs, die den abschließbaren 240-Liter-Container die Treppe runter gehievt haben. Besten Dank!

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Nun auch im Anwaltsblatt

Die Wanne hat es geschafft – auf die Titelseite des Anwaltsblatt. :-)

Der Beitrag über das Kult-Fahrzeug war bereits im Anwaltsblatt Karriere zu lesen, das sich an Studierende und Referendare richtet. Nun gibt es den Beitrag also auch für die Großen. ;-)

Besten Dank an den Autor Frank Christiansen und nochmal an den Fotografen Franz Brück.

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Ein grottenfalsches Urteil

Fehler machen wir alle. Aber manchmal ist echt der Wurm drin. In dieser Sache allerding hat der Wurm den Durchmesser einer Röhre des Gotthard-Strassentunnels.

Am 15.11.2011 hat mein Kollege Tobias Glienke vor dem Amtsgericht Zossen eine Bußgeldsache verteidigt. Seinem Mandanten wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen, die er 2 Jahre und 3 Wochen vorher begangen haben sollte. Das Verfahren hatte sich ein wenig in die Länge gezogen und war irgendwie dem Blickfeld des Richters entschwunden. Jedenfalls stand am Terminstag fest: Die Tat ist verjährt (§ 33 Abs. 3 Satz 2 OWiG). Das mündlich ergangene Urteil lautete also auf Einstellung wegen Eintritts der Verfolgungsverjährung. Party war also angesagt.

Nun kam das schriftliche Urteil:

Zum Inhalt dieses Urteils ist folgendes festzuhalten:

Seite 1:

  1. Verteidiger ist nicht Rechtsanwalt Hoenig, sondern Rechtsanwalt Glienke.
  2. Teilgenommen hat nicht nur der Richter allein, sondern eben auch besagter Verteidiger.
  3. Der Richter am Amtsgericht in einer Bußgeldsache ist kein „Vorsitzender“.

Seite 2:

  1. Der Tenor lautete nicht: „Gegen den Betroffenen wird … eine Geldbuße … festgesetzt“, sondern: „Das Verfahren wird wegen Eintritts der Verfolgungsverjährung eingestellt.“
  2. Es hat keine Beweisaufnahme stattgefunden.
  3. Demzufolge war auch kein Gutachten Gegenstand der Beweisaufnahme.
  4. Daß Verjährung vorliegt, ergibt sich aus den Daten auf der ersten Seite.

Seite 3:

  1. Gegen das Urteil gibt es für den Betroffenen kein Rechtsmittel.
  2. Das Urteil ist kein Beschluß.

Jetzt fehlt nur noch, daß morgen die Polizei auf der Matte des Mandanten steht und den Führerschein beschlagnahmen will.

 

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Polenböller auch in Frankfurt?

Amtshilfe aus Kreuzberg

Hinsichtlich der offenen Fragen nach der Art des Sprengstoffs rege ich die Kontaktaufnahme mit der Kreuzberger Polizei an. Die kennen sich aus mit sowas.

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