Monatsarchive: Juni 2012

So sehen Sieger aus

Nach knapp vier Stunden Verhandlung vor der Strafkammer:

Die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts wurde verworfen. Alles ein wenig mühsam, aber es hat sich gelohnt, einfach nicht locker zu lassen.

Never give up!

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Fußball, Rassismus und Kollegen

Das hier sind Dumpfbacken:

Zu Recht bezeichnet der Düsseldorfer Kollege Rüdiger Spormann diese Kommentare als „menschenverachtend“. Anders als er meine ich aber, das gehört veröffentlicht, damit deutlich wird, was unter Fußballfans möglich ist.

Das hier ist der Facebook-Beitrag eines Kollegen:

Und hier noch einer:

Schwartmann und Lauer reagieren auf meine Kritik und vertreten die Ansicht, das sei nicht rassistisch.

Auch das gehört veröffentlicht. Damit man sich ein Bild machen kann von Fußballfans.

Das erste Beispiel oben ist offensichtliche dumme Scheiße. Die beiden Beispiele darunter nicht. Deswegen halte ich sowas für brandgefährlich. Und darum schreibe ich hier darüber.

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Fragen an Strafverteidiger zur Kronzeugenregelung

Prof. Dr. Heribert Ostendorf von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel betreut eine Dissertation, die auf die Unterstützung von Strafverteidigern angewiesen ist.

Thema ist also die „Verräter-Regelung„, oder höflich formuliert: Die Aufklärungs- und Präventionshilfe gemäß § 46 b StGB – Dogmatische Probleme und Rechtspraxis

Im Rahmen der diesbezüglichen Untersuchung wurden bislang bundesweit zahlreiche Staatsanwälte und Strafrichter befragt. Nachdem die Auswirkungen des § 46 b StGB auf die Praxis der Strafverteidigung u.a. Thema des Strafverteidigertages war, sollen zusätzlich auch möglichst viele Strafverteidiger einbezogen werden.

schreibt der Vorstand der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. an seine Mitglieder im heutigen Newsletter.

Obwohl ich davon überzeugt bin, daß zumindest Richter sich gegenüber dieser Norm sehr kritisch verhalten, sollten Strafverteidiger die Möglichkeit nutzen, ein wenig Einfluß auf die „Meinungsbildung“ zu nehmen.

Mir liegt der Fragebogen als PDF vor, ich gebe ihn an Strafverteidiger weiter, die mir eine eMail senden.

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Gerichts-Erpressung zur Entfernung

Die Nebenklägerin sollte als Zeugin vor dem Schwurgericht aussagen. Der Angeklagte war mal ihr Ehemann. Aber spätestens, seitdem er seine Exfrau mit einem Küchenmesser „behandelt“ hatte, wollte sie ihn nicht mehr sehen. Auch und erst Recht nicht im Gericht.

Als Zeugenbeistand habe ich zunächst gebeten, dann beantragt, den Angeklagten während der Vernehmung meiner Mandantin aus dem Sitzungszimmer zu entfernen (§ 247 StPO). Das schmeckte der Verteidigung des Angeklagten und dem Vorsitzenden Richter erst Recht nicht. Denn eine Verhandlung nach Entfernung des Angeklagten birgt reichlich Näpfe (nicht: Näpfchen!), in die das Gericht hineintappen kann.

Höflich begründen konnte ich es zunächst mit der psychischen Gesundheit der Exfrau, der eine „Gegenüberstellung“ sicherlich nicht förderlich gewesen wäre. Ohne Attest und weitere Belege ist das natürlich etwas sehr dünn (unser Referendar sprach böswillig von einem „unsubstantiierten Vortrag“, das wird er noch bitter bereuen!).

Das Pfund, was zum Erlaß des Entfernungsbeschlusses führte, war der § 52 StPO. Auf ein allgemein verständliches Niveau herunter gebrochen, lautete die (dann aber höflich vorgetragene) weitere Begründung:

Also, entweder der Kerl fliegt raus,
oder ich sage Euch gar nix!

Das war „überzeugend“. Die Vernehmung verlief dann in einer relativ entspannten Atmosphäre ohne den Angeklagten. Und danach konnte der Vorsitzende auch zeigen, daß er mit Überraschungen recht gut umzugehen weiß: Die Näpfe hat er gesehen.

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Dotcom: Eine Anreihung peinlicher Fehler und fragwürdiger Vorwürfe

In dem Ermittlungsverfahren gegen Kim Schmitz, aka Kim Dotcom, scheint der Wurm eine Große Anakonda drin zu sein:

  • Fehlende vorgeschriebene Zustellung der Beschuldigung/Strafanzeige.
  • Beschlagnahme des Vermögens fehlerhaft.
  • Durchsuchungsbeschluss für das Haus in Coatesville illegal.

Über den weiteren Unfug der neuseeländischen und amerikanischen Justiz berichtet – mit weiterführenden Links und einigen Details – die Zeit.

Die Ermittlungsbehörden scheinen die Ansicht zu vertreten, wer das vermeintlich Gute vertritt, muß sich an die Spielregeln nicht halten. Oder es ist schlicht die Aroganz der Macht, die in dem Amoklauf der Strafverfolger zum Ausdruck kommt.

Es ist unwahrscheinlich, dass sich die amerikanische Behörde davon beeindrucken lässt …

ist die berechtigte Erwartung der Beobachter dieses Feldzugs.

An dieser Stelle paßt es mal wieder ganz gut, das bewährte Zitat von Rudolf von Jhering:

„Die Form ist die geschworene Feindin der Willkür, die Zwillingsschwester der Freiheit. Denn die Form hält der Verlockung der Freiheit zur Zügellosigkeit das Gegengewicht, sie lenkt die Freiheitssubstanz in feste Bahnen, daß sie sich nicht zerstreue, verlaufe, sie kräftigt sie nach innen, schützt sie nach außen. Feste Formen sind die Schule der Zucht und Ordnung und damit der Freiheit selber und eine Schutzwehr gegen äußere Angriffe, – sie lassen sich nur brechen, nicht biegen.“

Aber mit solchen Kinkerlitzchen muß sich eine Brachialbehörde wie das FBI ja nicht rumschlagen.

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Nicht akzeptables Vollmachtstheater

Ich verteidige einen Spanier, der seinen Wohnitz in Frankreich hat. Meine ordnungsgemäße Bevollmächtigung steht außer Streit.

Der zuständige Staatsanwalt, der nun die Anklage schreiben wird, droht mir bzw. meinem Mandanten mehr oder minder unverholen mit dem Antrag auf Erlaß eines Haftbefehls. Die Anklage muß „zugestellt“ werden und wenn ich die Vollmachtsurkunde nicht zur Akte gebe, hat die Zustellung eben beim Mandanten in Frankreich zu erfolgen und nicht in Kreuzberg beim Strafverteidiger. Ich hatte ein nicht sehr freundliches Telefonat mit dem Staatsanwalt, dessen Ergebnis ich noch einmal schriftlich zusammen gefaßt habe.

Allein aus dem Umstand, daß Herr Wilhelm Brause seinen Wohnsitz in Frankreich hat, läßt sich der Haftgrund der Fluchtgefahr im Sinne des § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO liegt nicht konstruieren. Herr Brause ist Europäer und Frankreich ein Land der Europäischen Union. Es sollte der Staatsanwaltschaft Berlin möglich sein, auch außerhalb von Moabit wirksame Zustellungen zu bewirken.

Ihren Versuch, sehr geehrter Herr Staatsanwalt, mich mit dem wenig zweideutigen Hinweis auf die strafprozessualen Möglichkeiten, die sich aus der Zustellungsproblematik ergeben, weil Ihnen eine schriftliche Vollmachtsurkunde nicht zur Verfügung gestellt wird, zu veranlassen, Ihnen die Arbeit der Auslandszustellung abzunehmen, habe ich mit deutlichen Worten quittiert. Ich betrachte diese Sache damit als abgeschlossen.

Die „deutlichen Worte“, mit denen ich reagiert habe auf den Versuch des Staatsanwalts, mich zu etwas zu „motivieren“, was ich nicht will und muß, sind nicht zitierfähig.

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Der Hase und der Wasserfall

Mein Mandant, nennen wir ihn Bulli Bullmann, sitzt seit geraumer Zeit im Krankenhaus des Maßregelvollzugs (KMV). Es war eine ziemlich unappetitliche Sache mit einem abgebrochenen Flaschenhals, den er in der Hand hatte. Dem Bullmann gegenüber stand ein armer Mensch, Gottfried Gluffke, der ihn provozierte. Gluffke hatte auch einen ziemlich dicken Bauch. Beide, Bullmann und Gluffke waren – nunja – nicht mehr nüchtern. Das war 2009.

Bulli Bullmann entwickelt sich prima im KMV und übertrifft sogar die Erwartungen der Schwurgerichtskammer. Alles läuft gut. Nun, fast alles. Denn:

Offenbar hat Bullmann seinerzeit vergessen, bevor er am Tatort festgenommen wurde, mal eben den Strom in seiner Wohnung Unterkunft abzubestellen. Deswegen hat Vattenfall, der Berliner Stromversorger, selbst Hand angelegt. Und das Handanlegen eines Stromkonzerns ist, ebenso wie der Tod, nicht umsonst:

Es folgten weitere Mahnungen und ich habe Vattenfall mehrfach mitgeteilt, daß die Möglichkeiten von Bullmann im Maßregelvollzug eher eingeschränkt sind: Er ist Vollpensionär und hat kein Einkommen. Das ungefähr bis zum St. Nimmerleinstag.

Nun bekommt Bullmann Post vom Anwalt. Ins KMV. Ein bekannter Anwalt, der sich auf das Inkasso spezialisert hat und deswegen nicht sehr beliebt ist. Auch in unserer Kanzlei, bekannt, meine ich.

Die Anwaltspost ist eindeutig und langweilig:

Schlappe 400 Euro dafür, daß Vattenfall nicht imstande ist, eine Gehirnwindung mit Strom zu versorgen, die dann signalisiert: Da gibt es nichts, was gepfändet werden kann. Den Lohn- bzw. das Gehalt, was Bullmann dafür bekommt, daß er an einer Beschäftigungstherapie teilnimmt, will der Herr Kollege Haas und seine Mandantschaft nicht haben.

Und statt nun das dritte oder viertel Mal an Vattenfall oder an die Inkassobude zu schreiben, schicke ich beiden nun den Link auf diesen Blogbeitrag. Vielleicht kapieren sie es auf diesem Wege …

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Ratgeber zum Thema „Datenschutz im Netz“

In der vergangenen Woche – also nicht vor etwa fünf Jahren – erreichte mich die Frage einer ziemlich resoluten Person.

Ich bin als freie Journalistin tätig und benötige Ihre Hilfe für einen Ratgeber zum Thema „Datenschutz im Netz“.

[… ellenlanger Text … ]

Ich bitte Sie um einen kurzen Rückruf. Bis wann können sie meine Anfrage bearbeiten?
Mit freundlichen Grüßen,

Selbstverständlich sitzen Rechtsanwälte den ganzen Tag nur herum und warten darauf, daß sich mehr oder minder höfliche Reporter melden und säckeweise Fragen stellen.

Grundsätzlich habe ich aber keine Einwände gegen Anfragen der Medien, weil sich aus der Zusammenarbeit zwischen einem Journalisten und einem Strafvereidiger durchaus eine nützliche Win-Win-Situation ergeben kann: Der Journalist hat einen mit Sachverstand unterlegten Text, den er verkaufen kann. Und der Anwalt bekommt darüber die (kostenlose?) Werbung.

Dies setzt allerdings auf beiden Seiten ein gewisses Maß an Vorbereitung und Kompetenz voraus, die jedoch nicht immer und in jedem Fall vorhanden sind; für derlei Anfragen habe ich auf meiner Tastatur extra eine Taste reserviert.

Die aktuelle Anfrage gehört allerdings in eine besondere Kategorie: „Geeignet für einen Blogbeitrag„. Here we go:

Schwerpunkt meines Textes sollen vorallem Vertragsfallen im Internet sein.

Aha. Nicht gerade ein Thema, was zur Zeit besonders brennend aktuell zu sein scheint. Soweit ich erinnere, war es Anfang 2006, als unsere Kanzlei sich das erste Mal mit diesem Thema beschäftigt hat. Anyway, ich lese weiter:

Können sie einige typische Beispiele für Abofallen ausmachen? (evtuell auch Seiten und Anbieter, die Ihnen bekannt sind) Welche Arten sind die verbreitetesten?

Ich erwähnte es schon: „Vorbereitung“ wäre eine schlaue Idee, wenn man sinnvolle Fragen stellen möchte. Ist nicht jedermanns Sache, ich weiß. Die Dame führt aber aus, daß sie schonmal irgendwann und irgendwas gehört zu haben scheint:

Typisch scheint ja auch der Fall zu sein (laut Verbraucherzentrale), dass jemand im Internet für einen eigentlich kostenlosen Download oder ählichem Daten angibt und dann unwissentlich einen Vertrag abschließt. Schließlich kommmt dann einige Wochen später eine Rechnung ins Haus und der Verbraucher weiß gar nicht wofür. Was raten sie einem Klienten dann? Welche Rechte haben Verbraucher diesbezüglich? Ist das vorgehen der Anbieter überhaupt legal? Gibt es Möglichkeiten rechtlich dagegen vorzugehen?
Können sie einen typischen Fall diesebzüglich schildern?

Nota bene: Die Anfrage stammt vom Juni 2012.

Um ihr die letzte Frage zu beantworten: Ja, ich kann ihr einen ganz typischen Fall schildern. Dazu komme ich dann noch, wenn sich mein Zwerchfell wegen der nächsten Frage wieder entspannt hat:

Wie kann man sich dagegen schützen, in solche Fallen zu tappen? kann man sich gegen Abofallen versichern?

ÄtschAchtung! Versicherer, die ihr hier mitlest: Wäre das nicht eine Super-Geschäftsidee?

Die Reporterin kommt zum Ende:

Wie würden sie mit einem Klienten vorgehen?

Liebe Frau Reporterin. Schauen Sie sich das hier mal an. Und dann überlegen Sie, ob es die richtigen Fragen waren, die Sie an mich gestellt haben.

Und: War das jetzt eine dumme Antwort?

Bild: Gioia / pixelio.de

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Der Herr Wulff – nicht strafbar

Der Zentralrat der Juden hatte den Herrn Wulff mit dem Leo-Baeck-Preis ausgezeichnet. Mit dieser Auszeichnung war die Zahlung eines Preisgeldes in Höhe von 10.000 Euro verbunden. Seinerzeit war der Herr Wulff noch Bundespräsident.

Irgendwie soll diese Prämie dann auf das Privatkonto gelangt sein (Huch!). Das blieb den Finanzermittlern der Staatsanwaltschaft dann doch nicht verborgen.

Die Strafverfolger fanden aber keine Aufzeichnungen über diese Zahlung in die Privatschatulle des Herrn Wulff. Das soll er aber nun nachliefern können. Sie …

… schickten am 13. Juni einen Brief mit der Bitte um „Vervollständigung von Aktenbeständen“ zum Leo-Baeck-Preis an Wulff.

… kann man auf Spiegel Online nachlesen. Das ist dann so ein Brief, der in der Regel bei einem normalen Steuerpflichtigen zum Läuten sämtlicher Alarmglocken und zur hektischen Betriebsamkeit führt. Aber der Herr Wulff ist ja ein außergewöhnlicher Steuerpflichtiger.

Und dennoch:

Es werde geprüft, „ob aufgrund der Verwendung des Preisgeldes ein strafprozessualer Anfangsverdacht besteht“, erklärte ein Sprecher. Zwar gibt es keine rechtlich verpflichtende Regelung für das Staatsoberhaupt; gleichwohl gehört es zum guten Ton für Bundesminister und Bundespräsidenten, Preisgelder gleich zu stiften.

Aber der Herr Wulff kann weiterhin gelassen bleiben. Strafbarkeit setzt stets ein subjektiv vorwerfbares Verhalten voraus. Der Betroffene muß also wissen, daß etwas verboten ist. Das jedenfalls gilt für Normen des Strafrechts.

Nichts anderes kann aber daher auch für „den guten Ton“ gelten. Wer nicht weiß, wie gutes Benehmen aussieht, kann sich eigentlich auch nicht daneben benehmen.

Da hat der Herr Wulff aber schon wieder einmal richtig Glück gehabt. Er muß sich noch nicht einmal schämen …

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Macht man es richtig, schon ist es falsch

Der von der Polizei am 13. Juni 2012 unterstützte Rausschmiss der Nazis aus dem sächsischen Landtag, weil die braunen Abgeordneten sich szenetypisch kleideten, löst zwiespältige Gefühle aus.

Die Würde des Parlaments verträgt es nicht es, wenn Dumpfbacken mit Naziklamotten provozieren wollen. Also: Weg mit dem Pack!

Anderseits hat Udo Vetter natürlich Recht, wenn er daran erinnert, daß es die alten Nazis waren, die vor gar nicht so langer Zeit Demokraten aus den Parlamenten prügelten, obwohl sie vom Volk dort hinein gewählt wurden.

Das Problem war also weniger das Tragen der Thor Steinar Klamotten durch die NPD-Abgeordneten. Es war eben dieser emotionale Zwiespalt, dieses Dilemma, in das der Landtagspräsident gezwungen wurde und das gelöst werden mußte. Aber nicht gelöst werden konnte.

Die Entscheidung, die Rechts-Provokateure achtkantig vor die Tür zu setzen, war aus rein juristischer Offen-Sicht jedoch rechtmäßig. Das jedenfalls stellte der Sächsische Verfassungsgerichtshof nun fest:

Der vom Landtagspräsidenten auf der Sitzung des Sächsischen Landtags am 13. Juni 2012 ausgesprochene Sitzungsausschluss gegen sieben Abgeordnete der NPD-Fraktion war offensichtlich rechtmäßig. Die beharrliche Weigerung der Parlamentarier den Anordnungen des Landtagspräsidenten Folge zu leisten, rechtfertigte ihren Sitzungsausschluss.

ist einer Pressemitteilung des SächsVerfGH über den Beschluss vom 22. Juni 2012 – Vf. 58-I-1e – zu entnehmen.

Damit wäre die auf die auf die reine „technische“ Juristik runtergebrochene Frage beantwortet. Im richtigen Leben aber bleibt sie offen.

Das einzige, was helfen wird, ist zu versuchen, mit demokratischen Mitteln zu verhindern, daß dieses Pack wieder in die Parlamente einzieht.

In diesem Sinne: Nazis raus!

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