Monatsarchive: Juli 2012

Datennirvana beim BKA

ÜberwachungBeim Bundeskriminalamt (BKA) hat die Datensicherung gut funktioniert:

Daten von abgehörten Telefongesprächen, mitgelesenen E-Mails, Kurzmitteilungen (SMS) und Telefaxen sowie der Lokalisierung von Mobiltelefonen (Funkzellenabfrage) sind nun so sicher, daß selbst Beamte des BKA nicht mehr drankommen. „Unwiederbringlich gelöscht“ ist der Begriff, auf den man sich vorläufig geeinigt hat.

Eine „Software-Panne“ soll dafür verantwortlich sein, also ist mal wieder „der Computer“ Schuld. Ich fürchte, es ist nicht die Maschine, die hier versagt hat, sondern deren Bediener: Also hier entweder die Programmierer oder die Anwender.

Nun wird das nicht zu in jedem Fall zur Einstellung eines Ermittlungsverfahrens führen. Denn die Auswertungen dieser Daten sollen noch verfügbar sein. Dies sind allerdings keine unmittelbar gewonnenen Beweismittel, die deswegen auch nur sehr eingeschränkt verwertbar sind.

In Einzelfällen wird so etwas zu spannenden Beweisaufnahmen führen, wenn die beteiligten Strafverteidiger aufpassen und auf die Beachtung des Grundsatz‘ der Unmittelbarkeit gesteigerten Wert legen.

Bild: Joujou / pixelio.de

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Prozeßbericht – Verena Becker

Einen abschließenden Kommentar über das Verfahren gegen Verena Becker hat „ARD-Terrorismusexperte“ Holger Schmidt veröffentlicht. Er zitiert die Presseerklärung des OLG Stuttgart zum Ausgang des Verfahrens im Volltext und verlinkt auf eine Stellungnahme, die er für die Tagesschau gesprochen hat.

Seine Berichterstattung ist – und war stets während des Verfahrens – auch für einen Strafverteidiger gut lesbar …

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Unabhängige Kontrollinstanz zur Untersuchung von Polizeigewalt

Ich erinnere noch einmal an eine schon etwas ältere Forderung von

  • Amnesty International
  • Humanistische Union e.V.
  • Internationale Liga für Menschenrechte
  • Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
  • Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.

Darum gehts:

Als ein weiteres Element einer besseren Kontrolle polizeilichen Handelns bedarf es der Einrichtung von unabhängigen Untersuchungsinstanzen, die Beschwerden der Betroffenen entgegen nehmen und Fälle rechtswidriger Polizeigewalt eigenständig untersuchen.

In einer Art Thesenpapier werden fünf Kriterien vorschlagen, die für die Einrichtung einer solchen „Sonderermittlungstruppe“ gelten sollen.

Die Idee hat was. Wenn Polizisten wegen Straftaten ermitteln sollen, die möglicherweise Polizisten begangen haben, kann man sich nicht blind auf die Ermittlungsergebnisse verlassen.

Aber andererseits eine Ermittlungsbehörde neben einer Ermittlungsbehörde einzurichten, ist schon etwas problematisch, allein wenn ich an die notwendige rechtliche Ausgestaltung denke.

Immerhin: An anderer Stelle gibt es ja so etwas ähnliches ja schon: PUAG ist das Stichwort, nach dem man mal googlen könnte.

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Was hat er sich dabei gedacht

Es war sicherlich nicht ganz einfach, dem Angeschuldigten morgens um drei Uhr verständlich zu machen, daß er nun kein Bier mehr bekommt und er jetzt die Kneipe besser verlassen sollte. Der Wirt hat es jedenfalls nicht geschafft.

Deswegen haben es die herbeigerufenen Polizeibeamten noch einmal versucht. So richtig ist ihnen das aber auch nicht gelungen.

Es hat dann eine Kommunikation stattgefunden, die im nächtlichen Neukölln an sich gar nichts Ungewöhnliches ist.

Eine Staatsanwältin – vermutlich wohl erzogen – hatte anschließend Gelegenheit, das Geschehen mit gesetzten Worten zusammen zu fassen und sich Gedanken darüber zu machen, was sich der völlig besoffene Neuköllner gedacht hat, als er sich mit den Polizeibeamten unterhielt:

Dabei äußerte der Angeschuldigte an die Polizeibeamten gerichtet: „ich ficke dich – ich ficke euch alle in den Arsch – wenn ich dich nicht ficke, dann fick ich deine Freundin … . ihr Arschlöcher – leck / leckt mich doch am Arsch“, um ihnen gegenüber seine Missachtung zum Ausdruck zu bringen.

Auf dem Boden liegend nahm der Angeschuldigte Blickkontakt zum Zeugen Bullmann auf und äußerte an diesen gerichtet: „Du bist tot!“. Er wählte diese Wörter, damit der Zeuge Angst um sein Leben empfinde.

Was muß das fürchterlich sein für eine Tochter aus gutem Hause, sich mit solchen unappetitlichen Sachen beschäftigen zu müssen. Die Formuierungen, die ihr dazu eingefallen sind, erinnern mich an weiße Kaffeetassen aus Meißener Porzellan und Sahntorte bei einem Damenkränchen im Villenviertel Grunewald.

Bild: Templermeister / pixelio.de

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Ganz schön frech

Da versteckt sich ein Autor hinter dem Pseudonym „Haufe Online Redaktion„, um über unser Weblog zu schreiben. Hat er Angst, wenn er berichtet, daß ich einen „unkomplizierten, schnoddrigen Ton“ anschlage und manchmal „richtig zornig werden“ werden kann?

Hey, Haufe-Online-Autor. Ich will doch nur spielen! 8-)

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Schutzbehauptung des OLG Bremen

Das ist doch mal eine richtig gute Entscheidung, die ein norddeutsches Zivilgericht da getroffen hat:

Der Sicherheitsstandard im Internet ist derzeit nicht ausreichend, um aus der Verwendung eines geheimen Passworts auf denjenigen als Verwender zu schließen, dem dieses Passwort ursprünglich zugeteilt worden ist (BGH NJW 2011, 2421 ff, 2422 m.w.N.; Hamm, NJW 2007, 611; vgl. auch Klein, MMR 2011, 447 ff., 450).

begründet das OLG Bremen (3 U 1/12 = 7 O 1832/10 LG Bremen) eine Entscheidung, mit der der Internethandel eine ganz neue Erfahrung machen wird, wenn sie sich durchsetzen sollte.

Aber auch für den Strafverteidiger bietet dieser Beschluß reichlich Argumentationshilfe, wenn es um die Frage geht, ob der Account-Inhaber auch derjenige ist, der die (strafbare) Handlung begangen hat. Oder ob sich ein unbekannter Dritter des Accounts bemächtigt hat, um unerkannt Straftaten begehen zu können.

Bisher wurden Beschuldigten und Angeklagten diese Argumente als Schutzbehauptung um die Ohren gehauen. Aber vielleicht gelten ja für die Argumente der Strafverfolgungsbehörden andere Maßstäbe.

Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

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Haben die nichts Besseres zu tun?

Ja, ich weiß. Das ist eine Frage, die man sich besser verkneifen sollte. Man macht sich nicht beliebter damit. Aber manchmal funktioniert die Selbstbeherrschung eben nicht:

Geladen sind zwei Zeugen, erscheinen werden ein Protokollführer, ein Richter, ein Ober(!)Amtsanwalt und ein Verteidiger. Ein paar Wachtmeister werden sicherlich auch noch Zeit haben, sich um den Saal zu kümmern.

Und dann hören wir alle: Wenn das jeder machen würde, wo kämen wir denn dann hin? Noch so eine Frage, die man besser nicht stellt.

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Der Schlips als perfide Verteidigungsstrategie

Schlipsträger

Schlipsträger

Auf so eine geniale Idee muß man erst einmal kommen:

Für mich ist das Nichttragen einer Krawatte seit mehr als einem Vierteljahrhundert zu einer Art Markenzeichen geworden. Jeder Richter, der mich etwas länger kennt, würde vermutlich einen bösartigen Schachzug oder eine perfide neue Verteidigungsstrategie vermuten, wenn ich plötzlich mit einem weißen Langbinder vor Gericht erscheinen würde.

Wenn ich das nächste Mal bei Richter_K. verteidige, werde ich mir die Strategie des Mönchengladbacher Kollegen Rainer Pohlen zu eigen machen. 8-)

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Gegendarstellung der GAF

Auf meinen Blogbeitrag mit dem provokanten Titel „Kein rückgratloses Charakterschwein“ zum Mobbing der Kollegin Tina Gröbmayr durch die „Grüne Alternative Freiburg (GAF)“ reagiert Herr Coinneach McCabe mit einer Stellungnahme, die ich im folgenden unverändert und auch unkommentiert wiedergebe.

Lediglich eine kleine Einleitung gestatte ich mir:

Aufmerksamen Bloglesern dürften meine persönliche Einstellung zu Nazis hinreichend bekannt sein: Ich mag das Pack nicht und wünsche ihnen alles Übel der Welt an den Hals.

Als Strafverteidiger – und damit als Garant für ein rechtsstaatliches Verfahren – habe ich allerdings eine andere Position einzunehmen.

Für den Zwiespalt, in dem ich dadurch stehe, habe ich eine handhabbare Lösung gefunden, die zu mir paßt. Frau Rechtsanwältin Gröbmayr hat eine andere. Akzeptabel sind sicherlich beide, solange sie mit Sinn und Verstand gefunden wurden. Davon gehe ich bei der Kollegin ganz bestimmt aus.

Coinneach McCabe kommentiert das konkrete Problem so:

Hallo, ich melde mich als Mitglied der gemeinderätlichen Gruppierung GAF.

Die GAF Gruppe war über einen öffentlichen Email-Verteiler von Tina Gröbmayr Anfang Juni informiert worden, dass sie beschlossen hatte, an der Verteidigung des bekannten Neonazis (nicht vermutlich) Florian S. mitzuarbeiten. Dieses Tätigkeit sollte auf freiwilligen Basis geschehen um den eigentlichen Pflichtverteidiger zu unterstützen. Dadurch gelang diese Information an die Öffentlichkeit.

Dazu müssen wir betonen, dass wir Tina Gröbmayr nichts verbieten. Sie ist frei, jedes Mandat anzunehmen, das sie mit ihren eigenen Prinzipien vereinbaren kann. Ihre Mandate gehen uns nichts an. Was uns beschäftigte ist, dass unsere Sprecherin sich an diesem Prozess beteiligt, den wir als Gruppe politisch bewerten. Das – und nur das – ist der Punkt unserer Auseinandersetzung.

Wir haben auch nie Tina Gröbmayr eine ideologische Nähe zum Mandanten unterstellt, so wie wir generell die Rechtsvertretung nicht mit dem Mandanten gleichsetzen.

Es ist aber Teil der Verteidigungsstrategie, das Geschehen zu entpolitisieren und genau dagegen wehren wir uns. Wir äußern uns häufig zu gesellschaftlich-politischen Bereichen, die auch die Justiz betreffen. Beispiele davon sind das Ausländerrecht (besonders Rechte von Flüchtlingen), Versammlungsrecht, Alkoholverbote usw.

Hier ergreifen wir Partei, sind nicht neutral und beziehen klar und deutlich Stellung. Warum soll plötzlich in diesem Fall ein politisch leerer Raum entstehen?

Herr S. ist ein politisch aktiver Neonazi. Er war in der NPD aktiv, wollte für diese für den Landtag kandidieren, hat mehrere entsprechende Demonstrationen angemeldet. Dazu kommen andere Aktivitäten, für die er bereits vor Gericht gelandet ist, z.B läuft gegen ihn eine Anklage wegen Volksverhetzung. Daher ist unserer Auffassung nach Herr S. Anhänger einer menschenverachtenden Ideologie, die die Ermordung von andersdenkenden Menschen ausdrücklich begrüßt.

Wir als gesamte GAF Gruppe sind ohne Gegenstimmen dem Solidaritäts-Bündnis beigetreten und mit vielen anderen politischen Gruppen aus der Region machen wir uns deren Vorwurf zu eigenen.

Die Entscheidung dem Bündnis beizutreten war zusammen mit dem alten Vorstand getroffen worden, und zu diesem gehört auch Tina Gröbmayr. Wir halten uns an diese Entscheidung und sind sehr irritiert, dass an der eigenen Entscheidung jetzt scharf Kritik geübt wird.

Eine Person wird unglaubwürdig, wenn diese zwei völlig unterschiedliche Meinungen gleichzeitig vertritt. Es ist auch schwer nachvollziehbar und ein Spagat, der Jeden überfordern würde.

(Bündnis Erklärung / Stellungnahme GAF)

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Feuerstuhl

Neulich, im Schwarzwald:

Weil es zwischen seinen Beinen plötzlich sehr heiß wurde, bemerkte ein 20-jähriger Motorradfahrer, dass sein Zweirad in Brand geraten war, berichtet die Polizei.

Eine beheizte Sitzbank im Sommer ist ja nun nicht gerade das Gelbe vom Ei. ;-)

Deswegen war Anhalten auf dem Seitenstreifen schonmal eine gute Idee. Weniger schlau war es aber, während des Absteigens die Kupplung zu lösen, obwohl die grüne Leerlauflampe noch nicht leuchtete.

… worauf sich das Zweirad wieder in Bewegung setzte.

Wenn man dann auf der falschen Seite (links-unten) mit Jeans und Pullover am Selbstfahrer hängen bleibt, und der Notaus-Schalter (rechts-oben) nicht mehr in Griffweite liegt, muß man sich nicht wundern, wenn ein paar Kratzer im Fell zurück bleiben.

Auch das Mopped hatte nach dem Brand auch keinen hohen Wiederverkaufswert mehr.

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