Monatsarchive: Juli 2012

Gefälschte BILD

Ende der fünfziger Jahre gab es auch in der „DDR“ eine „BILD“-Zeitung. Doch die war gefälscht. Schreibt die einzig wahre BILD-Zeitung.

Doch die „Neue Bild Zeitung“ hatte absolut nichts mit dem berühmten Original zu tun.

Selbstverständlich nicht. Nur Springer verkauft Echtes!

Konkrete Themen waren unter anderem Affären westdeutscher Politiker.“ Viele waren ausgedacht?…

Ausgedachte Geschichten? Das gab es nur in der Ostzone, aber nicht im amerikanischen Sektor.

Außerdem im Blatt: erfundene Geschichten, …

So sind’se, die Ossis. Erfinden Geschichten. Sowas hat es bei Springer nicht gegeben.

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Kein „rückgratloses Charakterschwein“

Darf eine links-alternative Rechtsanwältin eigentlich einen Angeklagten verteidigen, dem vorgeworfen wird, ein Nazi zu sein?

Sind die Rechtsanwälte Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl „Nazianwälte“, weil sie Frau Beate Zschäpe verteidigen?


Christian Rath schreibt in der LTO
über die junge Kollegin Tina Gröbmayr, die von so genannten Linken – Mitglieder der Grünen Alternative Freiburg (GAF) – gemobbt wird, weil sie jemanden verteidigt, der der Freiburger Neonazi-Szene angehört.

Als Gröbmayr ihren GAF-Kollegen frühzeitig das heikle Engagement […] mitteilte, traten bald zwei GAF-Vorstandsmitglieder zurück, „um keinesfalls in Zusammenhang mit der Verteidigung eines Neonazis zu kommen.“. Auch die beiden Stadträte der GAF distanzierten sich von Gröbmayr. Es sei nicht vertretbar, „in einem politischen Verfahren Entscheidungen zugunsten eines Neonazis zu treffen und gleichzeitig eine Gruppe mit einer diametral anderen Politik zu vertreten.“

berichtet Rath.

Es ist bedauerlich, daß Politiker, die sich darum bemühen, Regierungsverantwortung – wenn auch nur auf kommunaler Ebene – zu übernehmen, zeigen, wie wenig sie die Prinzipien des Rechtsstaats verinnerlicht, oder zumindest verstanden haben. Linke Politiker, wohlgemerkt!

Ein Strafverteidiger ist nicht dafür da, um Mutter Theresa zu verteidigen.“ Dieses Zitat von Rechtsanwalt Jacques Vergès halte ich regelmäßig solchem Unverstand entgegen.

Es ist ein Unding, der Kollegin Gröbmayr zu unterstellen, sie sympathisiere mit Nazis. Sie nimmt die Aufgabe einer Strafverteidigerin in einem rechtsstaatlichen Verfahren war. Sie sorgt dafür und paßt auf, daß der Staat – vertreten durch Staatsanwaltschaft und Gericht – sich an die Spielregeln hält. Regeln, die in Verwaltungsvorschriften (z.B. RiStBV) genauso enthalten sind wie in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Und in allem, was dazwischen liegt (z.B. StPO).

Diese Regeln schützen nicht nur die Mitglieder der „Grünen Alternative Freiburg“, sondern eben jeden ohne Anschauung seiner Person, Gesinnung oder Herkunft. Wer filtern will, welcher Angeklagter es wert ist, unter den Schutz des Rechtsstaats zu fallen, und welcher es nicht wert – also un-wert – ist, hat die Grundsätze unserer Verfassung nicht verstanden.

Er zeugt von großem Mut und von einem sehr starken Rückgrat, einen (mutmaßlichen) Neonazi zu verteidigen. Ich käme bei solchen Mandaten auch an meine Grenze. Aber untersagte man einer linken Anwältin, Nazis zu verteidigen, überläßt man die Verteidigung „notorisch in der rechten Szene verankerten Anwälten“, also Nazianwälten, Szene-Anwälten.

PS:
Ich hätte gern einen Link auf die Website von Tina Gröbmayr und ihrem Ausbilder Ulf Köpcke; vielleicht findet jemand für mich die Seite(n).

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