Monatsarchive: September 2012

Türen-Evolution in Neubrandenburg

Also, die Zellentüren des Gefängnisses des Großherzoglichen Amtsgerichts zu Neubrandenburg aus dem Jahre 1879 sehen um Klassen besser aus, als diese profane Stahltür des aktuellen Amtsgerichts.

Ich bin gespannt, wie die Türen dieses Gerichts in 150 Jahren aussehen werden.

1 Kommentar

Middle of the road

Auf der Admiralbrücke:

Das hat sich jemand verfahren.

2 Kommentare

Die Zeiten ändern sich nicht

Es hat sich seit den frühen 90ern, als ich als Dozent häufig in Brandenburg unterwegs war, nicht viel geändert am Bahnhof Lichtenberg. Der sieht heute immer noch so aus wie vor 20 Jahren.

Und ich mutmaße mal, daß vor 1989 das Fotografieren auf dem Bahnsteig auch schon verboten war.

13 Kommentare

Abgehoben

Am Landwehrkanal, Ecke Möckernstraße

Besuch beim Rosinenbomber.

1 Kommentar

Schadensersatz für sieben Jahre Knast

Ein Franzose hatte mehr als sieben Jahre im Gefängnis verbracht. Dann stellte sich heraus, daß er die Tat nicht begangen hat, für die er verurteilt wurde. Das angebliche Opfer hat die Anschuldigungen widerrufen.

Er hat 600.000 Euro als Ersatz für den immateriellen Schaden erhalten, berichtet die Kleine Zeitung aus Österreich.

Sieben Jahre, das sind ca. 2.555 Tage. In Deutschland gibt es pro Tag 25 Euro für „den Schaden, der nicht Vermögensschaden ist“, § 7 Abs. 3 StrEG. Macht 63.875 Euro.

Über den Daumen hat die deutsche Freiheit also 10 % des Wertes der französischen Freiheit.

Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

15 Kommentare

Austausch an der Theke

Auch diesmal war auf dem alljährlichen Wochenende der Berliner Strafverteidiger in Bad Saarow ein Schwerpunkt die vielen Gespräche in den Pausen und abends beim Empfang in der „Bühne„.

Der Kollege Kunold schreibt in seinem Kommentar zu meinem Beitrag über das diesjährige Programm, man könne sich solche Veranstaltungen sparen und die Kosten dafür in gute Fachliteratur investieren. Diese Ansicht halte ich für unzutreffend, und möchte dies mit einer kleinen Geschichte begründen.

Beim Bier an der Theke kam ich mit einem Kriminalbeamten ins austauschende Gespräch. Themen waren selbstverständlich wieder einmal die vielen Vorurteile, die wir beide gegenüber der jeweils anderen Seite hegen und pflegen.

Der Polizist reklamierte unter anderen die „Show, die von Euch Strafverteidigern immer wieder zu Beginn einer Verhandlung veranstaltet wird.“ Diese Befangenheitsanträge und Besetzungsrügen gleich zu Beginn der Hauptverhandlung seien doch nur – meist erfolglose – Versuche, den Prozeßstart zu sabotieren.

Ich habe mich gefreut, ihm die Hintergründe liefern zu können, aus welchem Grund sich diese Anträge auf den Beginn einer Verhandlung konzentrieren müssen. Die Strafprozeßordnung (z.B. § 25 StPO, Burhoff – Widerspruchslösung, § 222b StPO) gibt den Verteidigern eben nur ein enges Zeitfenster vor, in dem Ablehnungsgesuche, Widersprüche und Rügen angebracht werden dürfen.

Kriminalbeamte sind eben keine Volljuristen und Strafverteidiger keine Kriminalisten. Vielfach sind eben nur ein paar Grundlagen der jeweils anderen Profession bekannt – böse Zungen sprechen von gefährlichem Halbwissen.

Auch und gerade wegen dieser austauschenden Theken- und Pausengespräche sind Fortbildungsveranstaltungen nicht durch Fachliteratur ersetzbar.

Auf diesem Wege daher ein kleiner Dank an den Kriminalen, der auch bei mir wieder an der einen oder anderen Stelle für mehr – wertvolles – Verständnis für die Arbeit meiner Gegenseite gesorgt hat. Wenn man weiß, warum sich die andere Seite so oder so verhält, läßt sich eine Verteidigung auch besser ausrichten.

Und wenn man sich dann auch noch auf der Rückfahrt aus Bad Saarow auf dem Fahrrad gemeinsam mit einem Kollegen den Sonnenuntergang hinter der Spree anschauen kann, ist das durchaus auch eine Beschäftigung, der man am Wochenende nachgehen kann, lieber Kollege Kunold. ;-)

5 Kommentare

Stuhl-Flug

Offenbar hatte in Neukölln jemand echt Druck. Im Tagesspiegel war heute zu lesen, daß man Teile eines Toilettenhäuschens noch in 15 Meter Entfernung aufgesammelt hat. Ob daneben auch noch anderes Material auf dem Richardplatz verteilt wurde, konnte die Zeitung nicht berichten. Das Landeskriminalamt übernahm die Ermittlungen, heißt es. Na denn.

Bild: Maret Hosemann / pixelio.de

3 Kommentare

Juristen für Vorratsdatenspeicherung und Staatstrojaner

Der diesjährigen Juristentag in München spricht sich für Vorratsdatenspeicherung und Staatstrojaner aus.

Zum Thema Vorratsdatenspeicherung heißt es in dem Beschluß:

Telekommunikationsanbieter sollten generell und soweit verfassungsrechtlich zulässig nach Maßgabe der RL 2006/24/EG (EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie) verpflichtet werden, bestimmte Verkehrsdaten zu sammeln und für mindestens sechs Monate zu speichern.

Die Onlinedurchsuchung wird mit diesen Worten gefordert:

Ein heimliches Eindringen in ein informationstechnisches System zum Zwecke einer repressiven Online-Durchsuchung ist angesichts der Möglichkeit einer Verschlüsselung der gespeicherten Daten ein wichtiges Ermittlungsinstrument und sollte daher, wenn auch unter hohen, verfassungsrechtlich vorgegebenen Eingriffsschwellen (vgl. BVerfGE 120, 274) erlaubt werden.

Abgelehnt wurde dieser Beschlußantrag:

Es sollte eine gesetzliche Pflicht geschaffen werden, in jedem Einzelfall nachträglich den Datenschutzbeauftragten zu informieren.

Ich möchte an dieser Stelle einmal klarstellen, daß es unter den Juristen solche und solche gibt. Wer steckt also hinter diesen tagenden Juristen:

Teilnahmeberechtigung:

Die Teilnahme an der Fachtagung ist von einer Mitgliedschaft im Deutschen Juristentag e.V. unabhängig. Auch interessierte Nichtjuristen sind eingeladen, an der Tagung teilzunehmen. Zur Abstimmung in den Fachabteilungen sind allerdings nur die Mitglieder des Deutschen Juristentages e.V. berechtigt.

Das bedeutet, es darf jeder teilnehmen und mitdiskutieren. Entscheiden dürfen aber nur

Mitglieder

Mitglied des Vereins Deutscher Juristentag kann jeder werden, der mindestens eine juristische Staatsprüfung in Deutschland bestanden hat oder Student der Rechtswissenschaften an einer deutschen Universität ist.

Stimmberechtigt sind also neben den Klassikern – Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte – auch Kriminal- und Polizeibeamte des höheren Dienstes, die Jura studiert haben oder noch studieren. Strafverteidiger, also eine Untergruppe der Rechtsanwälte, die die Rechte des (einzelnen) Bürgers gegenüber dem Staatsapparat vertreten, sind mit großer Wahrscheinlichkeit nicht in der Mehrzahl an solchen Entscheidungen beteiligt.

Es wäre vielleicht einmal ein Gedanke Wert, den nächsten Juristentag mit einer Vielzahl von Strafverteidigern zu fluten, um zu Beschlüssen zu gelangen, die sich an den Freiheitsrechten orientieren, die ein paar kluge Köpfe am 8. Mai des Jahres 1949 in unsere Verfassung gegossen haben. Das waren zum Großteil auch Juristen. Aber nicht solche.

6 Kommentare

Zwei Unfallfluchten

Über zwei Fälle aus dem Bereich Verkehrsstrafrecht, die von den kriminalen Fließbandarbeitern in Moabit zu bearbeiten waren, berichtet Rechtsanwalt Tobias Glienke, Fachanwalt für Strafrecht.

Fall 1:
Der Autofahrer fährt nachts mit eingeschaltetem Fahrlicht in einer für den Gegenverkehr aufgrund von Baumaßnahmen gesperrten Straße. Ihm kommt ein Roller entgegen, besetzt mit zwei Personen.

Der PKW hält an, weil für zwei Fahrzeuge nebeneinander der Platz knapp wird.

Der Rollerfahrer erschrickt, zieht heftig am Bremskabel, rutscht auf dem sandigem Untergrund aus und fällt um.

Der Autofahrer steigt aus und hilft dabei, den Roller wieder aufzustellen. Er fragt beide Gestrauchelte, ob alles in Ordnung sei. Weder sind Verletzungen an den Personen noch Schäden an der alten Schwalbe zu sehen. Der Rollerfahrer nickt.

Nach weiteren 5 Minuten steigt der Autofahrer wieder ein und fährt weg.

Späterer stellt sich heraus: Ein Schaden am Roller in Höhe von ca. 50 Euro und zweimal blaue Flecken an den Knien; keine Schäden an der Kleidung.

Die Amtsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren gegen den Autofahrer ein und wirft ihm Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) vor.

Fall 2:
Die Autofahrerin stößt auf einem Parkplatz gegen ein anderes Fahrzeug der E-Klasse. Es splittert an der gegnerischen Karosse. Sie steigt aus, sieht sich den Schaden an und findet alles nicht so schlimm. Dann fährt sie weg. Die Polizei besucht sie unmittelbar nach dem Unfall zuhause; die Autofahrerin räumt den Vorfall wie beschrieben ein.

Rechtsfolgen:
Im Fall 1 wird dem Autofahrer vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen (§ 111a StPO). Eine Beschwerde gegen die Entziehung ist erfolglos. Er kommt zur Anklage, Termin zur Hauptverhandlung in etwa 3 bis 4 Monaten. Der Autofahrer ist war Außendienstler, der in den vergangenen 5 Jahren 2 Flens angesammelt hatte.

Im Fall 2 wird das Verfahren nach § 153a StPO gegen Zahlung einer Auflage in Höhe von 800 Euro eingestellt; die Fahrerlaubnis der Autofahrerin bleibt unangetastet.

Ich möchte die Ergebnisse hier nicht öffentlich kommentieren.

20 Kommentare

Rattenrad

Fundstück in Neukölln:

BMW-Ratbike in Neukölln

Ratbike, fotografiert von Helga

4 Kommentare