Monatsarchive: September 2012

Die Gelegenheit ist günstig …

… für die Berliner Strafverfolger.

Am heutigen Freitag sind die besten unter den Berliner Strafverteidigern nämlich in Bad Saarow, um noch besser zu werden.

Beim Wochenendseminar zum Thema „Ethik im Strafprozess“ bin ich gespannt, wie heute Abend RiBGH (2. Senat) Prof. Dr. Thomas Fischer und RA Dr. Stefan König sich zanken miteinander auf dem Podium diskutieren. Die eine oder andere Frage hätte ich da auch noch an Herrn Fischer. Ich schau mal, ob ich per Twitter etwas darüber berichten kann.

Morgen, am Samstag dann, arbeite ich mit an der „Effektiven Verteidigung, einer Parallelwelt zur StPO“ und versuche zu ermitteln, ob das „per se Strafvereitelung“ sein kann.

Andere Verteidiger kümmern sich um die „Effektive Strafverfolgung um jeden Preis„. Also solche, die am Freitag-Nachmittag und Samstag stattfindet, weil so gut wie keiner in Berlin ist, der die Verfolger daran hindert. ;-)

Und ja: Ich freue mich auch darauf, viele andere der „Schmuddelkinder unter den Rechtsanwälten“ abends beim geselligen Teil der Veranstaltung wieder sehen zu können, die mir im Laufe des vergangenen Jahres nicht über den Weg im Kriminalgericht gelaufen sind.

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Nein, ein Strafrichter nötigt nicht!

Der Strafrichter lädt zum Termin. Den Betroffenen, seinen Verteidiger und insgesamt 6 (sechs) Zeugen, teilweise auswärtige, morgens um 9:00 Uhr. Dem Richter ist bekannt, daß nicht nur der Betroffene, sondern alle Zeugen berufstätig sind.

Vordergründig geht es wohl darum, den Täter zu ermitteln. Der Betroffene bestreitet die ihm zur Last gelegte Tat. Das „Tat“-Foto ist aber nicht schlecht, man erkennt zumindest den Haar- und den Bartansatz. Und ein Ohrläppchen.

Der Verteidiger hat im Ermittlungsverfahren mitgeteilt, daß grundsätzlich auch einer der 6 (sechs) Zeugen möglicherweise, vielleicht, unter Umständen als Täter in Frage kommen könnte. Der Betroffene ist viel beschäftigt und die angebliche Tat ist schon zu lange her. Deswegen weiß er das nicht mehr. Und auf dem Bild erkennt er weder sich, noch sonst jemanden. Aber das Auto steht eigentlich jedem zur Verfügung, der in dem Haus ein- und ausgeht, in dem sie alle arbeiten.

Da wird sich der Richter – das unterstelle ich mal wohlwollend – gedacht haben, man hört sich mal an, was die Zeugen zu erzählen haben. Vielleicht ist ja jemand dabei, der ein besseres Gedächtnis hat und/oder auf dem Foto den Täter wiedererkennt.

Denn ich kann es nicht glauben, daß der Richter die Zeugen nur deswegen geladen hat, um den Betroffenen zu nötigen, seinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurück zu nehmen. Nein, auf solche abwegigen Gedanken kann ein Richter gar nicht kommen.

Schade. Es ist leider nicht mein Mandant. Und ich bin auch nicht der Verteidiger. Deswegen wird es nun auch nicht zu einer Beweisaufnahme kommen, die sich – z.B. wegen Verhinderung, Krankheit und Urlaub einzelner Zeugen – über 6 (sechs) Hauptverhandlungstermine hinzieht.

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Weltuntergang in Kreuzberg

Die Berliner Morgenpost – eine Tageszeitung aus dem Hause Springer – bringt die Meldung des Tages:

Betrunkener beschmiert Bankfiliale mit linken Symbolen

Die weiteren Fakten: 2,5 Promille, Kreuzberg, roter Stift.

Ok, es ist eine Agenturmeldung – es war nicht Springer, sondern die dapd.

Trotzdem: Es ist sehr traurig, mit welchem Müll sich manche Journalisten in der Hauptstadt ihren Lebensunterhalt verdienen müssen. Dann doch lieber ohne Bezahlung ein bisschen dummes Zeug bloggen …

Bild: Udo Sodeikat / pixelio.de

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Kein Netz in der JSA

Die Jugendstrafanstalt (JSA) in Charlottenburg ist der Vorreiter. Was das Nicht-Telefonieren-Können angeht. Nach fünf Jahren ist es der Verwaltung gelungen, das Pilotprojekt „Mobilfunkunterdrückung“ in Berliner Gefängnissen zu starten. Ein System von Antennen verhindert ab sofort den Internet- und Mobilfunkempfang im Bereich der Untersuchungshaftanstalt in der JSA

Unser freundlicher Justizsenator bringt es aber auf den Punkt. „Über die Innovativität der Gefangenen mache ich mir keine Sorgen.“ soll Thomas Heilmann bei der Präsentation der Kommunikations-Sperre in Charlottenburg gesagt haben. Ich bin tatsächlich gespannt, ob sich diese Rieseninvestition – 840 000 Euro – am Ende „lohnt“ und die unkontrollierte Kommunikation aus der Haft heraus nicht nur erschwert wird.

Ich halte den erheblichen (finanziellen) Aufwand für übertrieben. Die Mittel kann man in einer Jugendstrafanstalt sicherlich wesentlich sinnvoller einsetzen. Vor allem dann, wenn man weiß, daß die Jungs die reingeschmuggelten Telefone in aller Regel dazu nutzen, um ihren Müttern das Elend der Welt zu klagen. Oder um ihren Anwälten auf die Nerven zu gehen.

Bild: Karl-Heinz Laube / pixelio.de

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Stellenangebot: Rechtsanwaltsfachangestellte/r

Rechtsanwaltsfachangestellte/r, unbefristet, in Vollzeit gesucht von mittelständischer Wirtschaftskanzlei in Berlin-Mitte.

Sie sollten über erste Berufserfahrung, fundiertes Fachwissen, ausbaufähige Englisch-Kenntnisse und gewandtes Auftreten verfügen. Sie dürfen anspruchsvolle Aufgaben und ein freundliches Team erwarten.

Bewerbungen bitte an
SCHULZ KLUGE PARTNER Rechtsanwälte,
z. H. Rechtsanwalt Eckart Schulz,
Friedrichstraße 61, 10117 Berlin.

Anmerkung:
Das Stellenangebot ist keines der Kanzlei Hoenig Berlin; wir sind zur Zeit komplett.

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Abgenickt – mit oder ohne Augenmaß?

AugenmaßEs gibt Richter, mit denen es Freude macht, sich zu streiten, wenn der Streit auf hohem Niveau und sine ira et studio – ohne Zorn und Eifer – ausgetragen wird. Das war vergangene Woche vor dem Amtsgericht der Fall.

Die Wünsche der Verteidigung auf dezidierte Aufklärung des Sachverhaltes stieß nicht auf Gegenliebe beim Richter, der das Verfahren eigentlich schnell zu Ende bringen wollte. Nach drei Terminen zeichnete sich ab, daß ein weiterer erforderlich ist, weil die Verteidigung auf den ausgebliebenen Zeugen nicht verzichten wollte. Das war durchaus ein Anlaß für den Richter, einen dicken Hals zu bekommen. Nun, Verteidiger sind nicht dazu da, um sich beim Gericht beliebt zu machen.

Die Stimmung wurde auch nicht besser, als es dann auch noch Probleme gab, innerhalb der gesetzlichen Fristen (§ 229 StPO) einen Termin für die Fortsetzung zu finden. Also wurde ein „Brückentermin“ (andere Bezeichnung: Schiebetermin) vereinbart, zu dem dann ein anderer (nicht informierter) Verteidiger erscheint und das Gericht ein paar Urkunden verliest. Nach diesem Termin kann es dann „normal“ weiter gehen.

Dies ist durchaus üblich, wenn verhindert werden soll, daß die gesamte Verhandlung „platzt“ und wieder bei Null angefangen werden muß.

Nun wollte der Angeklagte aber wegen der Vorlesestunde nicht wieder 150 km durch die Republik reisen. Zumal er einerseits selbst des Lesens mächtig war und zum anderen seinen Strafregisterauszug wohl auswendig singen konnte, auch wenn dieser ein wenig länglich war.

Ich habe daher darum gebeten, ihm nachzulassen, nicht zu dem Schiebetermin erscheinen zu müssen. Erwartungsgemäß wies der Staatsanwalt aber darauf hin, daß dies wegen der Grenze des § 233 StPO wohl eher nicht ginge. In unserem Fall hat der Angeklagte, wenn es denn zur Verurteilung kommen sollte, mit deutlich mehr als 6 Monate Freiheitsstrafe zu rechnen.

Der Richter nahm den Hinweis gelassen entgegen. Er lud die Beteiligten – auch den Angeklagten – mündlich und belehrte ihn, daß auch ohne ihn verhandelt werden könne, wenn er nicht zu dem Termin erscheine. Mir gegenüber erfolgte noch ein kurzes Nicken mit dem Kopf, dann wurde die Verhandlung bis zum Brückentermin unterbrochen.

Nun weiß ich gar nicht, was ich aus dieser Sache machen soll. Denn erscheint der Mandant nicht, könnte es sein, daß wir es hier mit einen überaus freundlichen Revisionsgrund zu tun bekommen (BGH 2 StR 638/89; 5 StR 120/88, 2 StR 519/86). Das sind zwar alles alte Schätzchen, aber noch heute gilt: Wenn das Gericht dem Angeklagten den Eindruck vermittelt hat, es sei mit seiner Abwesenheit einverstanden, fehlt es an zumindest einer Voraussetzung – die Eigenmächtigkeit – für die Möglichkeit, nach § 231 II StPO auch ohne den Angeklagten verhanden zu dürfen.

Nicht ganz einfach das …

Bild: adacta / pixelio.de

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Vorschläge aus dem Elfenbeinturm

Richter am Arbeitsgericht Düsseldorf BenrathArbeitsrecht ist zwar nicht so unbedingt das Revier, in dem unsere Kanzlei sich tummelt. Aber im Vergleich zu einem Rechtsanwalt dürfte der Abstand eines Richters zu unternehmerischen Entscheidungen noch ein gutes Stück größer sein.

Prof. Stoffels berichtet im Beck-Blog über eine Entscheidung des Arbeitsgerichtes (ArbG) Düsseldorf (vom 15.5.2012 – 2 Ca 2404/12). Das Gericht beantwortete die Frage, ob ein Arbeitgeber die Kosten für einen Flug erstatten muß, die dem Bewerber um eine offene Stelle entstanden sind für die – innerdeutsche – Anreise mit dem Flugzeug zum Vorstellungsgespräch.

Der Richter am Arbeitsgericht hält folgenden Vorgehen für sinnvoll:

Ein Bewerber, der mittels Flugzeug anreisen will, könne sich schlicht an den potentiellen Arbeitgeber wenden und anfragen, ob dieser Reisekosten per Flugzeug übernimmt.

So ein Vorschlag kann wirklich nur von jemandem stammen, der die in Watte gepackten öffentlichen Ausschreibungen des öffentlichen Dienstes für das Maß aller Dinge hält. Wenn jemand, der Arbeit sucht, Ansprüche formuliert, noch bevor er irgend einen Handschlag gemacht hat, sollte sich nicht wundern, wenn er mit dieser Einstellung beim Arbeitsamt zum Stammkunden wird.

Aber woher soll ein Richter das auch wissen? Stammt er doch im statistischen Mittel aus gut bürgerlichen (im Zweifel verbeamteten) Verhältnissen, hat ein altsprachliches Gymnasium besucht, bevor er auf direktem Weg in die heimatnahe Universität wechselte und mit Prädikatsexamina übergangslos in den Justizdienst übernommen wurde.

Nicht den Hauch einer Chance, irgendwann mal das ernsthafte Leben kennenzulernen … aber denjenigen dann Verhaltensvorschläge machen wollen, die ihren Lebensunterhalt nicht monatlich am Ersten im Voraus garantiert bekommen.

Bild: Thomas Max Müller / pixelio.de

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Gunny wanted: Dead or Alive.

Es ist schon etwas angestaubt, aber immer noch für einen Aufreger gut:

Er nennt sich „Gunny“, er fährt eine dunkle Yamaha R6 und er ist ein notorischer Raser.

Tanja Buntrock berichtet im Tagesspiegel über einen Berliner Motorradfahrer, der zwei Hobbys hat: Einen Vierzylinder durch die Stadt und übers platte Land quälen. Und Video-Filmen. Beides zusammen gibt es auf Youtube zu sehen.

Und wohl irgendwann beim Amtsgericht Tiergarten, wenn man ihn erwischt:

Polizei sucht Raser, der seine Fahrten filmt.

titelt Frau Buntrock.

Hals und Beinbruch!

Danke an Gregor für den Hinweis.

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Das lawblog und die ARAG

Wie alle anderen Rechtsanwälte leben auch Strafverteidiger von den Zahlungen ihrer Mandanten. Es handelt sich bei diesen Geldgebern aber nicht in allen Fällen um die „Stützen unserer Gesellschaft“. Teilweise stammen die Honorare von recht dunklen Gestalten. So sorgen beispielsweise (Tot)Schläger, Erpresser, Betrüger und sonstige Wirtschaftskriminelle dafür, daß die Kanzleien mit strafrechtlichem Schwerpunkt überleben und die Kollegen dazu beitragen können, daß der Rechtsstaat funktioniert.

Udo Vetter, ein Strafverteidiger aus Düsseldorf, hat zu den oben genannten Finanziers seiner Kanzlei einen weiteren Partner gefunden. So berichtete gestern die Wirtschaftwoche:

Der Düsseldorfer Anwalt Udo Vetter betreibt das Lawblog, eines der renommiertesten Blogs in Deutschland. Nun geht er eine Kooperation mit der Arag Versicherung ein. Und könnte von den Einnahmen aus dem Deal durchaus leben.

Ich freue mich für Udo Vetter, daß er für sich einen Weg gefunden hat, mich bei meinem nächsten (Gegen-)Besuch in Düsseldorf zum Essen einladen zu können. ;-)

Und den Marketing-Experten der ARAG gratuliere ich, daß sie wissen, wie man ohne wettbewerbswidrige Schleichwerbung in die juristischen Weblogs kommt.

Nebenbei:
Das Weblog der Kanzlei Hoenig Berlin ist und bleibt werbefrei. Es ist Werbung für stets unabhängige Strafverteidigung.

Bild: Sara Hegewald / pixelio.de

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Verwaltungsgericht: Frauen können nicht einparken

In einer Grundsatzentscheidung hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 20. September 2007 – Az. 11 A 884.06 – festgestellt, daß Frauen nicht einparken können.

Kein Lkw-Fahrer oder vernünftiger Pkw-Fahrer würde hier bei der konkreten Situation (einer schmalen Straße mit Straßenbahnverkehr) auf die Idee kommen, einen Lkw dort abzustellen oder den Pkw über die Markierung hinaus zu parken, weil allzu offensichtlich ist, was dann in der Folge geschehen würde. Dass der Klägerin ein derartiges Vorstellungsvermögen offensichtlich fehlte, führt keineswegs dazu, einen Verkehrsverstoß zu verneinen oder gar die eindeutige Verantwortlichkeit anderen zuzuschieben.

Ich fasse zusammen: Lkw-Fahrer und vernünftige Pkw-Fahrer – jeweils männlich – parken dort nicht. Die Klägerin – weiblich – kann sich das nicht vorstellen.

Wie die Fotos eindrucksvoll belegen, hat die Klägerin bei ihrem Parkvorgang leichtfertig Raum von mehr als 25 cm zum Bordstein verschwendet, weswegen es überhaupt zu einer Behinderungssituation gekommen ist. Hätte die Klägerin auch nur einen Bruchteil der Zeit, den sie für dieses Klageverfahren aufwandte, in einen vernünftigen Parkvorgang investiert, wäre es nicht zu der Umsetzung gekommen.

Statt vernünftig, also wie ein Mann, zu parken, erhebt die Frau unvernünftig eine Klage. Das geht ja nun gar nicht. Meint die 11 Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin, zur Zeit besetzt mit 3 Männern. Die wissen, wie mann einparkt.

Entscheidung gefunden über Jurabilis, die mit einem anderen, aber auch sehr netten Schwerpunkt über diese wegweisende Entscheidung der richterlichen Verwalter berichten.

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